Muss man als frisch gegründete Gbr, die Mehrwertsteuer auf Rechnungen angeben?

5 Antworten

Super Frage! Es ist eigentlich bei Pflichten immer so, dass diese an Voraussetzungen gekoppelt sind. Bei der Umsatzsteuerpflicht geht es aber um Umsätze und wie die veranlasst sind. Nicht um die Dauer des Bestehens einer GbR.

Wenn Ihr also Umsatzsteuer ausweisen müsst oder wollt, dann in der Regel sofort. Aber selbst wenn nicht, dann sind immer noch die Regeln des Umsatzsteuergesetzes einzuhalten. So ist dann z.B. auf die Gestaltung von Rechnungen im Sinne des UStG zu achten.

Diese Entscheidungen und Durchführungen meine einige ja selber machen zu können. Meine Empfehlung ist aber: Glaube diesen Leuten nicht. Es kann zu vieles schief gehen.

Dann wird der Spaß gerade in der Umsatzsteuer sehr teuer.

Es passiert vielleicht nicht täglich so extrem, doch ist es denkbar, dass man Umsatzsteuer abführen muss, aber keine Vorsteuer abziehen darf. Weil man keine ordnungsgemäßen Rechnungen hat. (Kassenbon auf Quittung sieht zwar ordentlich, erfüllt aber oft den Zweck nicht).

Also: Steuerberater suchen. Die Schäden, die man sich da selbst zufügen kann übersteigen ganz schnell die Kosten. Und während man sonst die steuerlichen Pflichten erfüllt hätte, könnte man Umsatz machen.

Dazu kommen noch die Kosten...

Eine frisch gegründete GbR hat ja eine Umsatzplanung, man nennt es auch Businessplan.

Ausserdem muss man am Anfang einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben.

Darin trägt man ein, welchen Umsatz man erwartet. wenn das mehr als 17.500,- (bzw. umgerechnet auf die Monate bei nur Teiljahr), dann ist die GbR Kleinunternehmer und kann auf die Berechnung der Umsatzsteuer verzichten. 

Aber wenn die GbR nur Unternehmer als Kunden hat, ist die Regelbesteuerung besser.

Also erstmal prüfen udn überlegen.

Voooorsicht..... wenn mit Mehrwertsteuer, dann musst Du sie auch abführen - an das Finanzamt! Wenn Du eine GBR planst, dann mache Dich da vorher auch mal schlau beim Steuerberater. Du kannst das ohne MwSt. sowieso nur machen wenn Du unter 17500 Euro Umsatz im Jahr bleibst, das wäre dann gem. Kleinunternehmerregelung §19 Umsatzsteuergesetz. - So hatte ich es in Erinnerung, Angaben ohne Gewähr !!


Ja selbstverständlich. Das ist ja für Dich die Umsatzsteuer, die monatlich abgebucht wird.

kommt drauf an ....

welche Umsätze .....

Kleinunternehmerregelung ja oder nein ...