Wenn ein selbstständiger Gastronom einen Versicherungsschaden hat, warum bezahlt die Versicherung dann den Schaden abzüglich Mehrwertsteuer?

10 Antworten

Der Selbstständige ist "vorsteuerabzugsberechtigt".

Heißt im Klartext, er bekommt die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt wieder gutgeschrieben.

1011011101011 
Fragesteller
 25.01.2021, 23:31

Wenn ich dem das erzähle, lacht der laut los. Und dann erzählt er mir wahrscheinlich, dass er noch nie Geld vom Finanzamt bekommen hat. Und im nächsten Satz wird er mir erzählen, dass die immer nur Geld haben wollen.

cleaned2020  25.01.2021, 23:37
@1011011101011

Schön langsam glaube ich nicht mehr, dass der tatsächlich selbständig ist und je mit Steuer, Finanzamt oder Steuerberater zu tun hatte.

cleaned2020  25.01.2021, 23:41
@1011011101011

Das ist für den ein Standardprozess.

Interesierter  26.01.2021, 00:04
@1011011101011

Soll er doch die Geschichte vom Pferd erzählen.

1011011101011 
Fragesteller
 26.01.2021, 22:35
@cleaned2020

Ist mir auch völlig egal was hier irgendwer glaubt oder nicht glaubt. Ich kenne ihn persönlich. Und er ist seit Jahrzehnten selbstständig. Kenne auch seinen Steuerberater.

cleaned2020  26.01.2021, 22:41
@1011011101011

Dann lass den Steuerberater endlich seine Arbeit machen.

1011011101011 
Fragesteller
 26.01.2021, 22:44
@cleaned2020

Ja, lass' ich doch auch.

DerHans  27.01.2021, 14:23
@1011011101011

Als Gastronom muss er normalerweise Umsatzsteuer BEZAHLEN. Diese reduziert sich um die bereits gezahlte Umsatzsteuer. Und wenn er dir das nicht glaubt, soll er SEINEN Steuerberater fragen. Den bezahlt er schließlich dafür, damit er es ihm erklärt

Weil er die MwSt. vom Finanzamt zurückbekommt und sie somit doppelt hätte, wenn die Versicherung die mit überweist. Nennt sich Vorsteuerabzugsberechtigung und ist völlig normal.

EddiR  27.01.2021, 07:48

Wenn Versicherungen normale betriebe wären und die Wehrmachtsteuer bezahlen würden, würden die das vom FA zurück bekommen. Der Gastronom muß die wieder abführen. An die Werkstatt muß er sie bezahlen und bekommst sie vom Fa zurück und die Werkstatt muß die wieder an das FA abtreten. Also doppelt hätte er die Steuer auf keinen Fall. ist nur ein rechtes Durcheinander...

In den Versicherungsanträgen ist ein Feld: Mehrwertsteuerabzugsberechtigt. Wenn das angekreuzt ist, wird die Mehrwertsteuer von Versicherungen grundsätzlich abgezogen. (Falsch ankreuzen ist Steuerbetrug.)

Ist das Unternehmen Mehrwertsteuerabzugsberechtigt, ist Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten und damit kein Schaden. In der Regel kommen diese Diskussionen nur auf, wenn das Auto auf die Firma läuft, aber nicht zum Betriebsvermögen gehört. Das ist der eigentliche Fehler bei Ihrem Bekannten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn er die MwSt gezahlt hat, kann er diese ja als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Im anderen Fall bekäme er die Vorsteuer ja doppelt ersetzt

Die Versicherung muss nicht, weil der Anspruchsteller darum gebeten hat.

Die Rechnung geht doch in den Betrieb, in die Steuer, und die Märchensteuer gibt es vom Finanzamt zurück und geht an die Werkstatt.

Doppelt kassieren ist fies.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung