Muss man als Azubi Weihnachtsgeld zurückzahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn in Deinem Ausbildungs-/Arbeitsvertrag keine entsprechende Klausel enthalten ist, hat Dein Arbeitgeber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Recht, von Dir die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes zu verlangen!

Es gibt zwar viele besondere Regelungen, die aber auf Deinen Fall, so weit Du ihn hier beschrieben hast, alle nicht zutreffen.

Eine Rückzahlung von Sondervergütungen oder Sonderleistungen muss grundsätzlich schriftlich vereinbart sein - gibt es die nicht, so kann auch nichts zurück gefordert werden

Soviel ich weiß müsstest du es nur zurück zahlen, wenn du von dir aus den Vertrag kündigst. Da aber anscheinend der Vertrag mit dem Ende der Ausbildung regulär ausläuft dürfte das eben nicht der Fall sein, da du ja nicht gekündigt hast.

Das Weihnachtsgeld gehört zu den Bezügen im jahr 2012. Die Ausbildung endet im Januar 2013. Die Bezüge von Vorjahr muss niemand zurückzahlen.... warum auch? Die Kollegin will dich versch....rn

Wenn es keine Rückzahlungsklausel im Vertrag gibt, musst du auch nichts zurückzahlen.