Muss ich versteckte Schäden vom Vormieter beseitigen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe aktuell folgende Situation, vielleicht können Sie mir mit Ihrem Wissen weiterhelfen:
Ich bin aktuell noch Mieter bei der Gagfah, ziehe aber zum Ende des Monats aus und bin gerade dabei, die Wohnung wieder zu renovieren.
Als ich die Wohnung vom Vormieter übernommen habe, waren dort in allen Zimmern Laminat-Böden verlegt. Soweit ich weiss, wurde dies auch im Übergabeprotokoll festgehalten, leider liegt mir dieses nicht vor.
Jetzt war vor einiger Zeit jemand von der Gagfah in der Wohnung um ihren Zustand zu erfassen, dabei wurde mir aufgetragen, neben anderen üblichen Renovierungsarbeiten (weissen der Wände, putzen der Türen...) auch die Laminatböden zu enfernen, was ich auch gemacht habe.
Jetzt zu meinem Problem: Beim entfernen der Böden habe ich festgestellt, dass der Boden dadrunter extrem verdreckt und auch mit unzähligen Farbflecken übersäht ist. Diese müssen von den Renovierungsarbeiten des Vormieters stammen, noch bevor dieser die Laminatböden verlegt hat.
Damals als ich in die Wohnung eingezogen bin, wurde mir dies nicht mitgeteilt, bin ich jetzt trotzdem dazu gezwungen die Böden sauber zu hinterlassen? Da die Flecken sehr alt sind, ist es so gut wie unmöglich diese wegzubekommen, ohne dass ich mir jetzt 2 Wochen Urlaub nur dafür nehmen müsste. Ist sowas zumutbar?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Götte
3 Antworten
Guck erst mal im MV nach, ob du überhaupt zur Renovierung verpflichtet bist. Vieles ist durch die Rechtsprechung des BGH unwirksam (geworden). Außerdem: Unrenoviert übernommen, unrenoviert zurück. Außerdem: Gibt es eine Quotenregelung für's Ende des MV?. Wenn ja, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Ist der Fußboden unterm Laminat Estrich? Oder liegt da ein Belag? Da du das Laminat nicht eingebaut hast, ist doch klar, dass die Kleckserei nicht von dir stammt. Deshalb musst du sie auch nicht beseitigen. Gab es denn die Aufforderung, das Laminat zu entfernen? Hättest du nicht brauchen. Das hätte der V. vom Vormieter fordern müssen bzw. können, nicht von dir. Als du einzogst, war es da, also mitvermietet.
Hi albatros, schon einmal danke für die schnelle Antwort!
Lt. Mietvertrag bin ich zur Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen verpflichtet. Diese enthalten auch, dass der Boden im "besenreinen Zustand" übergeben werden muss.
"Gibt es eine Quotenregelung für's Ende des MV?"
-> Was genau meinst du mit Quotenregelung? Mir ist das Wort im Bezug auf Mietverträge nicht geläufig.
Unter dem Laminat liegt PVC-Boden, welcher wie erwähnt extremst verdreckt und an manchen Stellen auch beschädigt ist (der Vormieter hat dort einen Spalt reingeschnitten um ein Kabel durch den Flur zu legen).
Mir gegenüber hat die Mietgesellschaft mitgeteilt, dass ich alles beseitigen muss, was ich übernommen habe. Heisst da ich die Böden übernommen habe, ist das in deren Augen so, als ob ich diese selbst verlegt hätte. Das ist nicht rechtens nehme ich an?
Hi albatros, schon einmal danke für die schnelle Antwort!
Lt. Mietvertrag bin ich zur Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen verpflichtet. Diese enthalten auch, dass der Boden im "besenreinen Zustand" übergeben werden muss.
"Gibt es eine Quotenregelung für's Ende des MV?"
-> Was genau meinst du mit Quotenregelung? Mir ist das Wort im Bezug auf Mietverträge nicht geläufig.
Unter dem Laminat liegt PVC-Boden, welcher wie erwähnt extremst verdreckt und an manchen Stellen auch beschädigt ist (der Vormieter hat dort einen Spalt reingeschnitten um ein Kabel durch den Flur zu legen).
Mir gegenüber hat die Mietgesellschaft mitgeteilt, dass ich alles beseitigen muss, was ich übernommen habe. Heisst da ich die Böden übernommen habe, ist das in deren Augen so, als ob ich diese selbst verlegt hätte. Das ist nicht rechtens nehme ich an?
Lt. Mietvertrag bin ich zur Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Woraus schließt du das? Nicht alles was im MV steht ist auch nach aktuellem Recht wirksam. Was der V. dir dazu mitteilt, ist uninteressant. Entscheidend ist der Vertragstext und seine Wirksamkeit nach aktuellem Recht.
Was genau meinst du mit Quotenregelung? Mir ist das Wort im Bezug auf Mietverträge nicht geläufig.
Darunter versteht man die Forderung in vielen Formularmietverträgen mit festgeschriebenen Fristen nach deren nicht vollem Ablauf prozentual erforderliche Leistungen für Schönheitsreparaturen anteilig zahlen zu müssen. Der BGH meint, dass das eine unangemessene Benachteiligung der Mieter sei und deshalb solchen Vertragstext für unwirksam erklärt.
Da würde ich an deiner Stelle doch lieber sofort reklamieren. Du bist ja für diese Hinterlassenschaft nicht verantwortlich und ich denke es kann dich auch niemand zwingen, das zu bereinigen. Da hat wohl die Hausverwaltung bei der Übergabekontrolle nicht gut genauf aufgepasst. Diese Renovierung könnte dich viel Geld kosten, wenn du dich da nicht zur Wehr setzt.