Kündigung der Mietwohnung: Bauliche Veränderung vom Vormieter Zurückbauen?!

5 Antworten

Was sagt denn dein Vermieter dazu? Manchmal macht man sich nen Kopf, dabei geht auch unkompliziert.

"Ach das war damals der Herr Müller, das lassen sie einfach so!" ... z.B. ;-)

Erst wenn der Vermieter da rumzickt musst du dir gedanken machen, also kläre das schnell ab. Vielleicht kannst du auch einfach die Verplankung wieder anbringen?

Taaad 
Fragesteller
 20.12.2014, 13:18

Wir hatten schon eine Vorbehung mit dem Vermieter gemacht, aber da waren die planken noch dran. Und glaub mir, dass kann ich nicht so lassen, dass kann kein Mensch schön finden, und so wieder Übernehmen.

Und die müssten jetzt schon Betriebsurlaub haben, also erreich ich da so schnell keinen mehr :(

FrauWinter  20.12.2014, 13:22
@Taaad

Haben die explizit gesagt, dass die Planken weg müssen? Ansonsten würde ich die erst mal wieder anbringen. Wenn dann der Vermieter nicht einverstanden ist würde ich erklären, dass unter der Verplankung roter Putz von irgend einem Vormieter ist und ich nicht bereit bin derartige Veränderungen von vorigen Mietern zu beheben. Die Beplankung ist da und kann tapeziert werden, so habe ich die Wohnung übernommen. Punkt.

Was genau steht denn im Mietvertrag zu dem Thema?

Ja, der Vermieter kann den Rückbau der baulichen Veränderungen Deines Vormieters von Dir verlangen, und das auch, wenn er den Veränderungen ausdrücklich zugestimmt hat.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

dass der Vormieter über die Komplette Wand Strukturputz angebracht hatte und diesen auch noch Knallrot (!) gestrichen hat.

Selbst wenn das Eigentum des Mieters durch die feste Verbundenheit mit der Mietsache in das Eigentums des Vermieters übergegangen ist, muß er mMn den "knallroten" Anstrich nicht akzeptieren. Das wäre dann sogar eine Sachbeschädigung.

Ich empfehle Dir dringend mit dem Vermieter zu sprechen und ggfs. darüber zu verhandeln was er will.

Um die Frage vernünftig beantworten zu können, solltest Du den genauen Wortlaut zu Schönheitsreparaturen aus Deinem Mietvertrag als Kommentar hier reinstellen.

die frage ist, ob der vermieter mit dieser übernahme von deinem vormieter einverstanden war und ob darüber etwas im mietvertrag vereinbart wurde, bzw. was genau über den zustand bei auszug drin steht.

Was wurde denn konkret (Wortlaut) im MV vereinbart? Wenn da nix drin steht, müsstest du keineswegs alles vom Vormieter Angebrachte entfernen. Es wurde dir quasi vom Vermieter so an dich vermietet. Bei den Tapeten ist es klar. Der BGH hat geurteilt, dass der Mieter weder die von ihm noch vom Vormieter angebrachten Tapeten entfernen muss. Steht diese Forderung im MV, ist die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit (Summierungseffekt) unwirksam und du bräuchtest die Wohnung lediglich besenrein zurückgeben.