Muss ich Strom bezahlen, den ich nicht verbraucht habe?

5 Antworten

"Ich habe einen Mietvertrag zum 01.01.22 unterschrieben, ziehe aber erst am 31.01.22 in die neue Wohnung."

Die Unterschrift unter einen Mietvertrag sagt nichts über den Mietbeginn aus. Was steht dazu im Mietvertrag? Gibt es ein Übergabeprotokoll zu den Wohnungsschlüsseln? Du hast einen verkorksten Mietbeginn, der noch aufgklärt werden muss!

Du hast nichts verbraucht, hast keinen alleinigen Zugriff zur Wohnung...Warum solltest du überhaupt was bezahlen?

elevenmoons 
Fragesteller
 15.01.2022, 15:15

Genau darum gehts mir. Würde gerne wissen ob ich rechtlich verpflichtet bin trotzdem zu zahlen, da ich ja seit 01.01.22 Mieter bin.

Userhm  15.01.2022, 15:19
@elevenmoons

Offiziell solltest du seit dem 1. Alle Schlüssel incl.,Schlüsselgewalt haben....und hast du die? ...eben..

Da soll der Vermieter die Kohle von dem holen, der den Verbrauch verursacht hat und- sobald Schlüsselübergabe war- die Zählerstände ablesen.,Von DEM Datum an bist du Zahlemann.

Pass auf,,der will von dir auch Miete ab 1.1. haben....🙈

Hallo elevenmoons,

bei der Wohnungsübergabe werden die Zählerstände abgelesen. Ab dann bezahlst du. Und seit 01.01. ist es deine Wohnung. Ob du drin wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Und du solltest auch den Strom auf dich umgemeldet haben.

Wenn jetzt ein Handwerker kommt (oder auch der Vermieter) und mal ne Bohrmaschine einstecken möchte, dann würde ich mir genau überlegen, ob ich da jetzt ein Fass aufmachen würde.

Falls wirklich größere Betrage aufgelaufen sind, dann kannst du den Vermieter bitten dir die Kosten zu erstatten (und er muss es auch).

Ob das aber der Start in ein harmonisches Miteinander ist?

Viel Erfolg!

Karliemeinname

elevenmoons 
Fragesteller
 15.01.2022, 15:33

Ein harmonisches Miteinander ist das leider nicht. Ich bin die letzte, die Streit will. Allerdings fing es schon beim Mietvertrag an, da hat er nachträglich noch Sachen draufgeschrieben, die Schlüsselübergabe hat er vergessen, (wurde nun nachgeholt) er besitzt trotzdem noch einen Schlüssel, weil er ja rein muss. Das Vertrauen war schon am Anfang ziemlich zerrüttet. Das mit dem Strom Anmelden ist meine Schuld, da ich es ja auch schon gemacht haben könnte. Dennoch lebe ich ja noch gar nicht drin. Die Harmonie sei mal dahin gestellt. Ich habe bis heute versucht sie zu wahren.

karliemeinname  15.01.2022, 15:43
@elevenmoons

Beim Mietvertrag gibt es zwei identische Ausfertigungen die beide Parteien unterschreiben. Wenn jetzt einer auf seiner Ausfertigung Ergänzungen macht, dann haben diese keine Rechtskraft.

Zunächst möchte er ja was von dir. Du kannst die Zahlung ablehnen. Er müsste dann gegen dich vorgehen. Wegen ein paar Euro wäre das Blödsinn. Aber es gibt heute genügend Leute mit Rechtsschutzversicherung die wegen allem Scheiß die Gerichte belatschen.

Wenn der Strom noch nicht angemeldet wurde von dir, dann hat der Vermieter auch keine RECHNUNG bekommen sondern nur eine geschätzte Zahlung muss er leisten an den Grundversorger.

Sollte er später ein GUTHABEN auf der Endabrechnung stehen haben, wird er dir das nicht erzählen.

Wie ihr das nun handhabt, kann ich nicht sagen. Zahlst du denn schon Miete?

elevenmoons 
Fragesteller
 15.01.2022, 15:23

Okay, das ist interessant. Er hat nämlich von einer Rechnung gesprochen. Miete ist bereits bezahlt, sowie Die Kaution.
Ich fühle mich schon sehr über den Tisch gezogen, auch weil die Wohnung noch nicht fertig ist. Das ist jetzt nichts gravierendes (Wände wurden neu verputzt und gestrichen), dennoch stehen überall Farbeimer und Arbeitsmaterial, Leuchten und ebenso ein Gerät (wie eine Art Staubsauger nur größer)

Da er mit im Haus wohnt wollte ich erst mal Frieden walten lassen und habe gehofft, dass eben allmählich alles fertig wird. Dennoch finde ich das alles sehr ärgerlich, vor allem ist es ja erst Mitte vom Monat. Mit kommt das komisch vor.

Plaritma  15.01.2022, 15:41
@elevenmoons

Sobald der letzte Mieter seinen Stromvertrag gekündigt hat, bekommt der Vermieter vom Grundversorger die Stromkosten auf seine Rechnung. Die hat er auch zu tragen.

Wie es nun bei dir ist: Ihr müsstet euch einigen.

Bei deinem Auszug wirst du auch wieder renovieren müssen und kannst die Wohnung zum Ende hin nicht nutzen.

Das sind so meine Überlegungen.

Allerdings würde ich wegen 30 € nicht Ärger provozieren.

Das macht sich aufs gesamte Mietverhältnis bemerkbar.

Entweder mag man einen Mieter oder auch NICHT.

Auf jeden Fall lässt du dir die "Rechnung" zeigen.

Dann siehst du ja, ob es nur ein Abschlag ist.

Du , denke ich