Muss ich meinem Vermieter die Geburt mitteilen?

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erstmal herzlichen glückwunsch

eig. nicht... anstandshalber solltet ihr schon bescheid geben. nachbarn könnten sich duch den kinderlärm belästigt fühlen, kommt recht blöd an wenn der vermieter so davon erfährt

WasNur  22.06.2012, 02:25

will meine antwort ergänzen

solange ihr einen verbrauchsrechner habt und die nebenkosten nicht pro kopf abgerechnet wird bin ich der meinung das ihr es eigentlich nicht mitteilen müsstest

dennoch solltet ihr kurz bescheid geben

Hier ein paar handfeste Urteile dazu, da viele User nur "glauben", etwas zu wissen.

"Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, nächsten Familienangehörigen - insbesondere den Kindern - den Mitgebrauch an der Wohnung einzuräumen, da diese Personen nicht "Dritte" im Sinne des § 553 BGB sind...

...Die Geburt eines Kindes ist weder ein im Mietrecht anerkannter Grund, die Miete zu erhöhen ( vgl. § 558 BGB) , noch ein Grund die Betriebskostenpauschalen oder Vorauszahlung zu erhöhen ( vgl. § 569 Abs 3 u. 4 BGB)..."

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/geburt.htm

Ja.

Keine Frage, daß der Vermieter einen Anspruch darauf hat zu erfahren, was in seinem Haus vor sich geht :-O

Auch wenn ich einen Forderungsanspruch aus Gebrauchsüberlassung an Dritte, die nicht im Mietvertrag genannt sind, gar eine Genehmigingspflicht aus § 540 BGB hier eher nicht annehme, wärst du gut beraten, ihn nicht zu brüskieren, weil er das durch Mietmieter erfahren müßte.

Spätestens, wenn die Mülltonnen vor Windeln überquillen, wird er nämlich amtlich.

G imager761

Wie mein Vorredner - crazyrat - schon ganz richtig gesagt hat, musst du eine Schwangerschaft nicht zwangsläufig bei deinem Vermieter melden, aber ein bereits geborenes Kind auf jeden Fall. Schließlich 'wohnt' das Kind ja jetzt auch in eurer Wohnung mit und ist somit Teil der Bewohnerschaft

Wozu????? Du hast die Wohnung gemietet, herzlichen Glückwunsch für den kleinen neuen Mitbürger!!! Das geht den Vermieter nix an, außer der Vater vom Baby zieht zu Dir, aber ansonsten...nö...