Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden wenn ich nur ein WG Zimmer angemietet habe (Bremen)?
Ich bin vor ungefähr fünf Monaten von meinem Elternhaus in Hamburg nach Bremen zum studieren gezogen - an den Wochenenden fahre ich jedoch meistens zurück nach Hamburg. Vor kurzem habe ich mitbekommen, das es eine Meldepflicht gibt und diese schon zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Stadt vollbracht werden muss. Nach langer Recherche habe ich rausgefunden das es eventuell nicht für WG Zimmer gilt, sondern für Wohnungen/Häuser, ganz sicher bin ich mir aber nicht. Muss ich mich nun ummelden oder nicht? Ich habe keine Lust deswegen in einem Jahr ein Bußgeld bezahlen zu müssen...
1 Antwort
Bußgeld musst du deswegen nicht zahlen, da ja dein Erstwohnsitz schon noch zu Hause bei denen Eltern ist. Wenn du dich nicht ummeldest sparst du dir auch für die Zukunft viel Arbeit, da wenn du nochmal umziehst du dich immer wieder ummelden musst und immer wieder deine Post nachsenden lassen musst. Das kann als Student ja schon öfter passieren, dass ein Umzug ansteht. So kommen alle wichtigen Briefe bei deinen Eltern an und wenn du eh oft dort bist, ist das ja ganz praktisch.
Ich habe zumindest die Erfahrung gemacht, dass es für mich besser gewesen wäre, wenn ich mich nicht umgemeldet hätte am Anfang meines Studiums. Bereue es im Nachhinein ein bisschen, weil ich auf öfter umgezogen bin.