Muss ich eine Stromrechnung von meinem vor 2 Jahren verstorbenen Schwievater von 1999/2000 bezahlen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist eine Forderung, die sich auf das Jahr 1999/2000 bezieht längst verjährt. Das wäre sie aber auch schon zu Lebzeiten des Schwiegervaters gewesen.

Mein Vorschlag: Vorweg einmal gleich Einspruch gegen die Rechnung erheben, mit dem deutlichen Hinweis, das die Rechnung nicht anerkannt wird und per Einschreiben mit R-Schein an die Adresse, die in der Rechnung angegeben ist.

Begründung: Rechtmäßigkeit der Forderung kann mit den übermittelten Informationen nicht überprüft werden. Gleichzeitig Kopie der letzten Rechnungslegung an den Schwiegervater und eventuelle Mahnungen einfordern (wobei zu beachten ist, dass Mahnungen KEINEN Einfluss auf die Verjährungsfrist haben!)

Die Verjährungsfrist beginnnt beginnt erst ab dem 1.1. des Folgejahres der Forderung und dauert aktuell 2 Jahre. Die Forderung hätte jedenfalls noch lange vor dem Ableben des Schwiegervaters geltend gemacht werden müssen. Wenn der Stromanbieter keine Rechnungslegung für die Originalforderung nach dem 31.12.2008 nachweisen kann ist aus meiner Sicht die Forderung verjährt. Alles was vorher an Rechnungen gelegt wurde ist ohnehin verjährt.

Fordere Kopien sämtlicher Unterlagen an. Falls darin etwas dubios erscheint , würde ich einen Anwalt konsultieren.Erkundige dich ausserdem , ob diese Forderung nicht bereits verjährt ist ,

Schau mal hier , wg. Verjährung.http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=76586&

Biggi2000  15.06.2011, 09:33

Eine Stromrechnung aus 2004 ist an sich verjährt. Die Verjährung wird jedoch durch Rechtsverfolgung gehemmt, u.a. gem. § 203 I Nr. 3 BGB durch Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.

zyndja 
Fragesteller
 15.06.2011, 09:56
@Biggi2000

Danke dir. Hab jetzt nochmal geguckt wir haben die letzten zwei Jahre auf jeden Fall nichts bekommen und mein Schwiegervater hat in seinen Unterlagen auch überhaupt nichts von Eon Edis...

Ja. die Erben erben auch die Verbindlichkeiten. Lass dir eine Rechnung schicken und diese am Besten durch einen Fachkundigen (Anwalt) überprüfen.

zyndja 
Fragesteller
 15.06.2011, 09:36

Darüber habe ich auch schon nachgedacht aber leider keine Rechtschutz...Ich weiß auch das ich da ein sogenanntes Beratungsgespräch besuchen kann doch auch das kostet 50 Euro.

dompfeifer  15.06.2011, 15:56
@zyndja

Das ist doch alles Zeit- und Geldverschwendung! Bei einer substanzlosen Forderung genügt es, postalisch ständig erreichbar zu sein und spätestens bei einer gerichtlichen Nachricht (Zwangsvollstreckung) Einspruch zu erheben.

Die Forderung ist längst verjährt, wenn sie nicht nachweislich ständig angemahnt wurde.