Muss ich eine einmalige Putzdienstleistung beim Staat anmelden?
Hallo,
Will mir über Ebay Kleinanzeigen oder ähnliche Seiten eine Putzkraft suchen, die einmalig bei mir putzen soll. Da ich die letzten Wochen nur wenig Zeit dafür hatte und jetzt nicht mehr weiß wo ich Anfangen soll.
Wenn ich die Putzkraft ja jetz regelmäßig zu mir kommen lassen würde wäre es ja ein Job und ich wäre so gesehen Arbeitgeber und müsste des anmelden. Aber wie sieht es bei einer einmaligen Dienstleistung im Bereich einer Bezahlung von 50 euro aus?
Will was Geldtechnisches angeht wirklich keinen Unfug machen, deshalb will ich da alles ganz genau wissen
6 Antworten
Entweder ne gewerblich tätige Person suchen oder über die Minijob-Zentrale anmelden und dann bist du safe.
Da würde ich für eine einmalige Reinigung eher eine Firma suchen, die da mal ordentlich durchputzt.
Ich selber lasse meine Fenster 3 - 4 Mal im Jahr durch eine Firma reinigen und das ist nicht teuer.
Welche firmen gibt es denn da, die nicht so teuer sind?
Du suchst jemand, der ein Gewerbe vorlegen kannn und gut ist. Also keine Privatpersonen, sondern gewerbliche Reinigungskräfte.
Ja, eigentlich musst du das.
In der Praxis wird das nur niemand machen.