Rechnung für Dienstleistung einmalig Privat stellen?
Guten Tag, für eine Firma (GmbH) habe ich eine Dienstleistung (Grafikdesign) einmalig erbracht für welche ich 4000 Euro erhalten soll - hierfür soll ich einmalig eine Rechnung stellen. Ich habe kein Gewerbe angemeldet und keine eigene Firma - selbstverständlich gebe ich die Rechnung bei der Steuererklärung am Jahresende an:
Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten (meine Steuernummer) Was muss in der Rechnung bzgl. der nicht berechneten MwSt. stehen ? Kann ich dafür benötigte Software die ich selber nutze auch bei der Steuer später als Aufwand einreichen? oder MUSS ich ein Gewerbe anmelden ?
1 Antwort
Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?
Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet,
der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung
in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit.
Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei.
Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens
(§ 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).
Gruß siola55
Näheres hierzu findest du in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe gründen in Punkt 5:
www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
Muss ich mich auf der Rechnung auf einen Paragrafen berufen damit ich die Rechnung Ohne Steuer ausstelle und muss ich meine Steuernummer angeben ?