Muss ich dem Finanzamt alle Kontoauszüge zur Verfügung stellen?

9 Antworten

Ja, das musst Du. Und Du darfst schon mal Geld zurücklegen, wenn Du zeitgleich private und gewerbliche Ebay-Verkäufe getätigt hast - denn das FA wird sicher davon ausgehen, dass ein Großteil bis zu 100% dieser "privaten" Verkäufe gewerblicher Natur und somit einkommenssteuerpflichtig waren. Das dürfte - bei entsprechendem Volumen - auch dazu führen, dass Du rückwirkend zur UST veranschlagt wirst, weil Du die Voraussetzungen des §19 UStG nicht mehr erfüllt hast.

Die Kosten kannst Du dann wieder von der Steuer absetzen...

Natürlich will das Finanzamt alles sehen. Am besten richtest Du für die Zunkunft ein Geschäftskonto ein.

das finanzamt darf von dir alles verlangen um deine einnahmen nachzuweisen.

Auch als Kleinunternehmer gelten für Dich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Gut ist es, wenn alle geschäftlichen Umsätze über ein eigenes Geschäftskonto laufen. Dann wird sich das FA bei einer UST-Sonderprüfung auf diese Kontoauszüge konzentrieren. Wichtig ist auch, dass alle Belege geordnet vorliegen.

Ja, und wenn du zickst, können sie auch ohne deiner Hilfe darauf zugreifen.