muss ich ausgezahlte überstunden dem wohngeldamt melden?

2 Antworten

Gemäss Paragraf 15 Abs. 2 WoGG

https://dejure.org/gesetze/WoGG/15.html

Könnte die einmalige Auszahlung von Überstunden durchaus auf das laufende Wohngeld Einfluss nehmen, wenn diese Auszahlung innerhalb eines laufenden Bewilligungsabschnittes des Wohngeldes erfolgen würde.

Gemäss den Bestimmungen des SGB I bist Du aber auch beim Bezug von Wohngeld in der " Pflicht der Mitwirkung " und musst somit hier auch Änderungen in Deinen Einkünften zumindest angeben bei der Wohngeldstelle.

Ob es dann aber tatsächlich auch zu einer Neuberechnung und ggf. Minderung Deines aktuell bewilligten Wohngeldes führen wird, das kann ich Dir leider nicht sagen.

Nicht wenn das einmalig passiert. 

Das Wohngeld wird gemäß § 27 Abs. 2 WoGG neu berechnet, wenn sich das Gesamteinkommen im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend um 15 % erhöht und sich dadurch das Wohngeld verringert oder ganz wegfällt. Nicht nur vorübergehend heißt, dass die Änderung mehr als zwei Monate andauert.