Muss ich am Feiertag arbeiten, wenn die im Arbeitsvertrag nicht fest gelegt ist?

9 Antworten

Erstens musst Du an Feiertagen nicht arbeiten, wenn eine grundsätzliche Bereitschaft dazu nicht im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.

Zweitens hat der Arbeitgeber nach Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 (Entgeltzahlung an Feiertagen) Abs 1 diesen freien Tag zu bezahlen, als wenn gearbeitet worden wäre:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Drittens ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich erst bei Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde nur bei Nachweis der Notwendigkeit erlaubt (ausgenommen Notfälle, industrielle Notwendigkeiten wie bei Hochöfen oder komplexen Fertigungsprozessen, bestimmte Berufsgruppen zur Gefahrenabwehr wie Polizei und Feuerwehr, Berufe zur ärztlichen Versorgung, Pflege und Fürsorge usw.).

Einfach nur arbeiten zu müssen, "weil der chef das sagt" (so in der unsäglichen Antwort von Ishtar66), dazu kann Dich keiner zwingen.

Es ist natürlich eine andere Sache, wie Du Dein Recht, am Feiertag nicht arbeiten zu müssen, gegenüber Deinem Chef durchsetzt.

Das alles gilt natürlich nur dann, wenn es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt, der sowohl an Deinem Wohnort wie auch an Deinem Arbeitsort ein Feiertag ist: Wohnst Du z.B. in Nordrhein-Westfalen mit Fronleichnam als Feiertag, arbeitest aber in Niedersachsen, wo dieser Tag kein Feiertag ist, dann musst Du natürlich arbeiten.

an gesetzlichen Feiertagen dürfen nur bestimmte Berufsgruppen arbeiten, Lackierer gehören nicht dazu!

Hexle2  30.05.2013, 08:36

Mit Genehmigung vom Amt darf auch in Industriebetrieben Sonn- und Feiertags gearbeitet werden

Familiengerd  30.05.2013, 13:39
@Hexle2

Das ist richtig, dazu gibt es aber bestimmte Voraussetzungen, die - aller Voraussicht nach - in einem Lackierbetrieb ganz bestimmt nicht gegeben sind!!

Wenn bei Euch ein gesetzlicher Feiertag gilt, dann gilt der. Natürlich kannst Du trotzdem arbeiten, jedoch dann nur mit entsprechenden Zuschlägen. Wenn Ihr sonst aber nicht an Feiertagen arbeitet, solltest Du das noch einmal abstimmen, vielleicht auch im Kollegenkreis. Oder ist Deine Arbeitsstelle vielleicht in einem Bundesland ohne Feiertag? Dann könnte es damit durchaus zusammenhängen

Syndicat76 
Fragesteller
 30.05.2013, 16:40

Ich leb in Bayern und hab meine Stelle auch hier. Also gilt der Feiertag.

Wenn der Betrieb sonst nicht an Feiertagen arbeitet, braucht er eine Genehmigung dazu. Gibt es diese? Gibt es einen Betriebsrat? Dieser muss der Feiertagsarbeit zustimmen.

Am gesetzlichen Feiertag gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass diese Stunden bezahlt werden müssen als hätte man gearbeitet. Sie rechnen also mit zu den Wochenstunden.

Zwingen kann der AG Dich nicht, wenn es im Arbeitsvertrag nicht vereinbart ist. Wie groß ist denn die Firma? Wenn Ihr nicht mehr als 10 Mitarbeiter seid, könnte Dein Chef Dich allerdings bei Verweigerung kündigen. Bei Kleinbetrieben gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nur in wenigen Ausnahmefällen

Syndicat76 
Fragesteller
 30.05.2013, 16:36

Wir sind mehr wie 10 Arbeiter.

Hexle2  31.05.2013, 09:31
@Syndicat76
Wir sind mehr wie 10 Arbeiter.

Dann brauchst Du Dir bei einer Ablehnung auch keine Sorgen zu machen. Wenn Du weder vertraglich noch durch eine Betriebsvereinbarung verpflichtet bist, kann Dein Chef das nicht so einfach bestimmen.

Als Lackieren an Feiertagen arbeiten??Das glaub ich kaum...Schau mal in deinen AV,irgendwas muß da doch zur Regelung der Feiertage drin stehen..

Syndicat76 
Fragesteller
 30.05.2013, 16:33

Von Feiertagen steht überhaupt nix drin. Es steht drin das wir monatlich werktäglich 176 std arbeiten und das es bei anderer Arbeitslage zu einer anderen Arbeitszeiteinteilung kommt.