Muß ich als Mieter das Niederschlagswasser von nder Garage vom Wintergarten und der Gartenlaube mit

8 Antworten

Ich vermute, dass du in einem Zweifamilienhaus wohnst (Einliegerwohnung). Alles Niederschlagswasser von voll oder teilweise versiegelten Flächen, welches in die Kanalisation eingeleitet wird - nur dieses- darf die Kommune dem Eigentümer des Hauses berechnen. Da er nun mit im Haus wohnt, muss er auch an den Kosten beteiligt werden. Maßstab ist die Wohnfläche. Garage, Laube, Wintergarten mit alleiniger Nutzung des Vermieters gehören nicht in deine Abrechnung.

Laut Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 der 2. Berechnungsverordnung sind die Kosten umlegbar auf den Mieter, zwar unfair wenn man es selbst nicht nutzt - ist aber so ...

Moment, wie soll das gehen? Der Regen wird normal in die Kanalisation geleitet, aber da gibt es doch keinen Mengendurchflusszähler, das wäre mir neu. Du zahlst Wasser pro m³ und dafür auch Abwassergebühr. Regenwasser kann da gar nicht berücksichtigt werden, das wäre ja auch wohl der Hammer. Steht denn in Deiner Nebenkostenabrechnung, daß Du dafür was bezahlen musst? Dann hat Dein Vermieter aber einen komischen Sinn für Humor.

stelari  03.10.2010, 10:19

Worte eines unwissenden ... Niederschlagswasser wird nach den überbauten m² des Grundstückes berechnet, deren Grundlage die durchschnittliche Niederschlagsmenge eines Jahres ist - das Wasser der überbauten Flächen kann nicht versickern und wird somit der Kanalisation zugeführt und Abwasser wird ja bekanntlich angerechnet - es muss auch nicht im MV vereinbart sein ...

Padri  03.10.2010, 10:47
@stelari

Korrekt. Die Antwort von Straycat ist falsch.

albatros  13.10.2010, 01:06
@stelari

nicht nur überbaute Flächen dient der Berechnung, auch voll- oder teilversiegelte Parkflächen etc. werden berücksichtigt. Wenn im MV nicht vereinbart, braucht es vom Mieter nicht bezahlt zu werden.

Die Kosten für Niederschlagswasser werden von der Kommune kassiert. Die Bemessung richet sich nach der Fläche, auf welcher Regenwasser ankommt. Der Mieter muss diese Kosten tragen.

LittleArrow  04.10.2010, 23:07

...., egal wer "unter" der Fläche wohnt oder nutzt.