Ist Parkettabschleifen nach 16 Jahren Mieter oder Vermietersache?

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Was sind keine Schönheitsreparaturen?

Nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören grundsätzlich Arbeiten, die über malermäßige Instandsetzungen hinausgehen oder die Flächen betreffen, die sich außerhalb der Wohnung befinden. So zählen z.B. weder der Austausch eines durch normalen Gebrauch abgenutzten Teppichbodens noch das Abschleifen und Versiegeln von Parkettboden zu Schönheitsreparaturen. Demzufolge ist der Vermieter verpflichtet, die Fußböden zu erneuern, wenn diese verschlissen sind. (Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Fußbodenbeläge nicht mitvermietet wurden, also z.B. in Eigenleistung des Mieters hergestellt wurden.) Das gilt für alle Fußböden, also auch für Teppich, Laminat oder Dielen (u.a. LG Berlin, AZ: 62 S 394/95). Etwas anderes gilt, wenn die Mieter/innen den Fußboden beschädigt haben, z. B. durch herunterfallende Gegenstände, Brandlöcher oder Rotweinflecken. Eine solche überdurchschnittlich starke Beschmutzung oder Beschädigung müssen Mieter/innen ersetzen.

Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schoenheitsreparaturen.html

amdros  14.12.2014, 21:17

Danke für's Sternchen

Eindeutig und rechtssicher ist das Vermietersache. Ob es bei dir notwendig ist, entscheidet letztlich auch der Vermieter.

Wenn du das aus Gründen der persönlichen Ansicht heraus machen willst wäre es wohl deine Sache, aber hierzu musst du den Vermieter fragen. Denn immerhin ist das eine Sanierung die du nicht ohne weiteres vornehmen darfst. Es ist ja zu beachten ob das Parkett zum abschleifen geeignet ist. Nicht das zum Schluss eine Sachbeschädigung daraus wird! Es gibt echte Parkettböden und auch welche die lediglich eine 4 mm Schicht "Echtholz" drauf haben.

Siehe auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm

Ist nicht Sache des Mieters, es sei denn, das wurde ausdrücklich vereinbart oder der Mieter hat Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, verursacht.

Der Mieter muss natürlich auch die Kosten tragen, wenn er das Parkett selbst eingebracht hat und vorher zB Teppich lag.