Muss ich als Mieter beschädigtes Laminat komplett bezahlen?

12 Antworten

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Die mittlere Lebensdauer eines Laminatbodens liegt nach der Rechtsprechung bei ca. 10 Jahren. Der Vermieter muss bei einer vorzeitigen Reparatur sich einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen. D.h. der Mieter muss den Restwert zahlen, den der Boden noch hat. Denn der Vermieter hat nach der Reparatur ja einen nagelneuen Boden und erspart sich eine sowieso notwendige Renovierung.

Wenn der Laminatboden nach 9 Jahren ausgetauscht werden muss, weil er vom Mieter beschädigt wurde, dann können also nur 1/9 der Kosten (ca. 11%) in Rechnung gestellt werden.

Wenn man als Mieter länger drin bleibt (so wie du, du willst ja nicht ausziehen und du bestehst auch nicht auf eine Auswechslung des Bodens), und damit beim Auszug der Laminatboden älter ist als 10 Jahre, dann kann der Vermieter keinen Schadenersatz mehr verlangen.

Deshalb ist die Anrechnung der Reparaturkosten unberechtigt.

Lies mal das: https://www.mieterbund.de/index.php?id=621


 

Dontbother 
Fragesteller
 29.11.2016, 11:15

Danke dir! Meine Vermutung ging in die Richtung.

bwhoch2  30.11.2016, 18:45
@Dontbother

Nein, das ist keine hilfreiche Antwort. Das ist lediglich Deine Wunschantwort. Damit wirst Du aber sehr wahrscheinlich auf der Nase landen.

Ein Fußboden wird nicht allein dadurch kaputt, dass die Zeit vergeht.

Geht man davon aus, dass in der Küche eine besondere Beanspruchung vorliegt, ist dort natürlich auch mehr Pflege und Sorgfalt notwendig, als in anderen Räumen. Das Abkratzen einer fleckigen Oberfläche hat nichts mit normaler Abnutzung zu tun. Deshalb kann man nicht einfach davon ausgehen, dass der Boden nach 10 Jahren sowieso durch wäre. Das ist rechtlich nicht haltbar.

Eine gute Qualität hält bei guter Pflege auch viel länger als 10 Jahre. Meistens kostet gute Qualität auch deutlich mehr. Würde nun ein Gutachter den Boden beurteilen und feststellen, dass der Boden an sonsten in gutem Zustand ist und locker nochmal 10 Jahre halten könnte, könnte der Vermieter sogar den Zeitwert bis zu 5 Jahren erstattet bekommen. (Nur das Material!)

Erst durch das Abkratzen hast Du dafür gesorgt, dass der Vermieter spätestens nach Deinem Auszug den Boden austauschen muss. Das hätte er vielleicht nicht müssen, wenn er einen Nachmieter gefunden hätte, dem die Flecken nichts wirklich was ausmachen. Demzufolge musst Du auch für die Beseitigung des Schadens aufkommen.

6 m² Küche? Laminat normaler Qualität kostet sicher nicht mehr als 100,- €.

Drei Stunden Zeitaufwand für Verlegung, wenn es der Vermieter selbst macht, rund 50 €. Zahl ihm das, wenn er das verlangt und gut ists.

Lässt er Handwerker ran, wird es deutlich teurer. Wie wäre es jedoch, wenn Du selbst die Schadensbeseitigung übernehmen würdest? Bitte den Vermieter, Dir das Material zu besorgen und verlegen tust Du ihn dann selbst oder mit Hilfe von geschickten Freunden.

Dontbother 
Fragesteller
 30.11.2016, 20:19

Ist halt die Frage, ob der Boden wirklich nach 10 Jahren noch okay ist. Ansonsten habe ich kein Problem damit, das zu ersetzen. Ich meinte auch erst zu ihm, ich würde es so tun. Ich kann ihn auch verstehen oder nachvollziehen. Die Sache ist halt, er ist trotzdem n ziemlicher Kontrollfreak und hat einen kommandierenden Tick. Musizieren sei verboten, oder Haustür ist von 20 Uhr bis 6 Uhr zu verschließen. Ich mag ihn nicht. 

Definitiv nicht.

Nach neun Jahren tritt eine  Abnutzung durch gewöhnlichem Gebrauch ein.

Der Vermieter kann keineswegs die Kosten für eine Neuverlegung und des Materials auf den Mieter abwälzen.

Ganz im Gegenteil kann der Mieter sogar einen neuen Bodenbelag vom Vermieter verlangen, da der Boden nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand entspricht, solange der Mieter in der Wohnung wohnt.

http://www.urteile-mietrecht.net/Schoenheitsreparaturen.html

Ähm. Nur mal so, Du sagst selber, Du hast das Laminat abgekratzt, dadurch das ganze verschlimmert.

Das ist jetzt nicht mehr normale Abnutzungh, sondern Du hast den Boden kaputt gemacht. Natürlich wird da Geld von Dir gefordert. Rechtswidrig ist das absolut nicht.

Über die Flecken hätte man ggf. reden können, über das Zerstören der Oberfläche nicht.

Dontbother 
Fragesteller
 29.11.2016, 11:56

Äh, nur mal so, red doch einfach ganz normal.

Wenn du die Schutzschicht samt der Flecken abgekratzt hast, klingt das für mich nicht nach "normaler" Abnützung...

Kratzer, Druckstellen und Felcken die zB. vom Verrücken der Möbel herrühren, entsprechen einer gewöhnlichen Abnutzung.

Ich würde versuchen mit deinem Vermieter zu reden, vielleicht kann er dir ja noch irgendwie entgegenkommen. Das dir allerdings etwas von der Kaution abgezogen wird, wird wohl nicht zu vermeiden sein.

Dontbother 
Fragesteller
 29.11.2016, 11:24

Nun, er schrieb von Gesamtkosten. Er scheint nicht viel von Gesetzen zu halten.