Muss ein Chirurg vor Gericht, wenn ein Patient am Op-Tisch stirbt?

12 Antworten

Ich weiß nicht, in wie weit das stimmt. Mir wurde aber mal von einer Kollegin gesagt, dass wenn ein Patient im OP stirbt, dass immer ein Behandlungsfehler im Raum steht, sei es von chirurgischer Seite oder von der Anästhesie. D.h. wenn ein Patient im OP stirbt, würde immer die Polizei eingeschaltet werden. Aber wie gesagt, ob das so stimmt und ob das bei jeder Operation gilt (also normale kleine Eingriffe genauso wie Polyttauma), kann ich dir leider nicht sagen. Und auch meine ich, dass die Polizei sowieso bei jedem ungeklärten Todesfall kommt, sei es OP, Station oder Intensivstation. Aber vielleicht ist hier ja noch jemand, der das mal erlebt hat und mehr dazu weiß.

Wobei ich grad seh: es ist natürlich ein Unterschied: die Polizei kommt ggf schon, die Staatsanwaltschaft sagt dann aber, ob das ganze weiter untersucht werden muss. Und nur, wenn dann klar ist, dass der Arzt was falsch gemacht hat, dann kommt die ganze Sache auch vor Gericht.

Aber auch wenn man bei der Aufklärung bei den Komplikationen unterschreibt, dass man sterben kann, heißt das nicht, dass der Arzt nie dran schuld ist. Man kann während der Operation schon sterben, weil der Operateur ein großes Gefäß durchtrennt hat oder weil der Anästhesist falsche Medikamente gegeben hat. Oder man kann nach der OP sterben, weil man eine Lungenembolie erleidet. Da ist ein großer Unterschied!

Was auch viele Menschen nicht wissen: vor Gericht kann die Beweislastumkehr angeordnet werden, d.h. der Arzt muss beweisen, dass er alles richtig gemacht hat.

normaler weise nicht. krankenhaeuser sind gut versichert und jeder, der sich einer OP unterzieht, muss ohnehin unterschreiben, dass ihm bekannt ist, dass es keine erfolgsgarantie gibt und einschliesslich tod alles moeglich ist.

wenn dem chirurgen also nicht massive fahrlaessigkeit nachgewiesen werden kann, wird er hoechstwahrscheinlich nicht vor gericht gestellt.

Kommt ganz drauf an, was dem vorausging bzw. was da konkret passierte.

Allerdings ---------> Bestehen auch nur geringste Anzeichen eines Behandlungsfehlers, muss auch ein Chirurg sich rechtfertigen bzw. im worst case auch vor Gericht. Bei uns in der Region ist sowas erst vor einiger Zeit passiert & deckte auch eine Reihe weiterer Behandlungsfehler in einer bestimmten Klinik auf.

Ich würde behaupten, dass solche Prozesse heute häufiger stattfinden als früher.

Menschen sterben, das ist sicher und ganz normal. Und jedes Mal den behandelnden Arzt vor den Kadi zerren?

Der Doc kommt nur dann vor den Richter, wenn jemand meint, dass er nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst gearbeitet, er zumindest fahrlässig die Gesundheit geschädigt oder den Tod verursacht hat. 

Beim einfachen "Wegsterben" des Patienten kommt kein Arzt von den Richter. 

Unterschreibt man als Patient nicht Formulare, wo das auf eigene Verantwortung sozusagen passiert?
Bei vielen OPs ist das doch so und bei gefährlichen Spritzen, wo dann steht:
Folgende Konsequenzen treten evtl auf
- Erkältung (50%)
-..
-..
-..
-Tod
Ich bin einverstanden damit/ ich bin mir den Risiken bewusst.

Korrigiert mich falls es falsch ist, da ich mir unsicher bin.
Aber ich denke trotzdem, dass ein Arzt sich verantworten muss, wenn er einen riesengeossen, nachweisbaren, Fehler gemacht hat.