Muss die Gemeinde Sozialhilfeempfängern Wohnraum als Vermieter oder Eigentümer bereitstellen?
Ich habe meinen Mietern (Famile mit 3 kleinen Kindern und Sozialhilfe-Empfänger) wegen Eigenbedarf gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht. Sie finden keine Wohnung, weil die Schufa negativ ist und sie arbeitslos/vorbestraft sind. Muss die Stadt den Leuten helfen, indem sie Wohnraum selbst anmietet und den Menschen zur Verfügung stellt? Andernfalls müsste ich meinen Wohnraum bis zu deren Lebensende zur Verfügung stellen.
4 Antworten
Du wirst die Räumungsklage bei begründetem Eigenbedarf gewinnen. Es wird ein Termin zur Räumung festgelegt und die Kommune muss sich um Unterbringung bemühen, bzw. ihnen irgendwas bieten. Zumindest würde man die Kinder unterbringen und die Eltern können sich dann einen bequemen Platz unter einer Brücke aussuchen.
Was anders wäre es, wenn Du wegen Mietrückstand oder anderen rechtlich haltbaren Gründen kündigen würdest. Da könnte es Dir passieren, dass sie die Leute bei Dir am Räumungstermin zwangsweise unterbringen. Da Du aber Eigenbedarf geltend gemacht hast, würde das bedeuten, dass Du bzw., wer die Wohnung braucht, womöglich obdachlos wäre. Das will man auch nicht.
Nö. Die Stadt unterstützt nicht bei der Wohnungssuche. Es gibt aber Häuslebauer die Fördermittel bekommen und im Gegenzug halt nur an Leute mit Wohnberechtigungsschein vermieten dürfen.
Unter den Bewerbern die diesen haben wird der Vermieter sich wohl dennoch eher für andere entscheiden.
Da hat die Familie aber insgesamt gesehen wohl bessere Chancen eine Wohnung zu bekommen.
Dein Problem soll das nicht sein wenn Dein Eigenbedarf korrekt ist ist das die beste Möglichkeit die Mieter los zu werden.
Wenn die eh nicht arbeiten sind sie ja auch nicht ortsgebunden. Es gibt zahlreiche Städte mit viel Leerstand.
Ist nicht Dein Problem.
Wenn dein Eigenbedarf berechtigt ist und sie nicht widersprochen haben, evtl. wegen Härtefall (dann geht der Prozess in die nächste Runde) kannst du auch eine Räumungsklage einreichen. Meist hat die Stadt für solche Fälle Notunterkünfte (oder muss für solche Fälle Unterkünfte anmieten), vor allem, wenn kleine Kinder betroffen sind. Solltest du vor Gericht nicht recht bekommen, weil der Wohnbedarf zunächst für die Familie vorrangig ist, kannst du es trotzdem später wieder versuchen. Wohin sie dann ziehen, ist nicht mehr dein Problem.
Die Kommune zahlt über das JobCenter die KOSTEN der Unterkunft. Eine Wohnung suchen, muss man sich noch selbst.
Das Jobcenter zahlt mir auch die Miete, was ja kein Problem ist. Es geht darum, ob die Gemeinde in die Verantwortung der Wohnungsbereitstellung gehen muss, wenn niemand aufgrund der schlechten Bonität mit den Leuten einen Mietvertrag schliessen will
Leerstand gibt es in der Stadt auch. Aber niemand will trotz Jobcenterzahlung und WBS an die vermieten. Wenn die Stadt den Mietvertrag macht gerne, aber nicht direkt mit den Leuten