Muss der Kindsvater bei Namensänderung zustimmen?

6 Antworten

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Wenn das Kind vorher den Namen des Vaters getragen hätte, muss er der Umbenennung zustimmen, und zwar unabhängig vom Sorgerecht.

Bei gemeinsamer Sorge muss er immer zustimmen.

Dein Kind muss zustimmen, wenn es älter als 5 Jahre ist.

 

Alles  dazu findest du im BGB, §§1618 Einbenennung.

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

passaufdichauf  30.01.2017, 10:39

Danke fürs Sternchen!

Wenn Ihr nicht verheiratet ward, weshalb solltest Du dann das Einverständnis des Vaters benötigen? Rein rechtlich gesehen ist Dein Sohn nicht einmal mit seinem Vater verwandt, falls Ihr wie gesagt nicht verheiratet ward - so absurd das klingt. Allerdings müsste Dein jetziger Partner Deinen Sohn adoptieren, damit er dessen Namen tragen darf.

martinzuhause  26.01.2017, 08:04

rein rechtlich gesehen muss man nicht verheiratet gewesen sein das es einen vater gibt. es reicht wenn die vaterschaft festgestellt oder anerkannt war.

eine andoption geht nur  mit zustimmung des leiblichen vaters. stimmt der nicht zu kann ein gericht diese zustimmung auch nicht ersetzen. zwangsadoptionen gibt es nicht in deutschland

baerbelvil  26.01.2017, 08:08
@martinzuhause

Dann muss sich da entscheidend was geändert haben. Bei meinen 3 Söhnen wurde die Vaterschaft auch anerkannt und sie tragen meinen Nachnamen. Mit dem Verwandtschaftsgrad wurde mir das seinerzeit so vom Familiengericht erklärt.

ratatoesk  26.01.2017, 08:11
@martinzuhause

insoweit richtig,bis auf das mit der Zwangsadoption,denn wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist ,darf ein Gericht die Adoption auch gegen den Willen des Kindsvaters zulassen.

martinzuhause  26.01.2017, 09:51
@ratatoesk

das geht zum glück nicht mehr. ein gericht kann den umgang untersagen und aauch das sorgerecht entziehen. das war es aber auch schon.

du brauchst keine zustimmung des vaters, da das kind deinen namen trägt und du hast das alleinige sorgerecht. somit kannst du einfach einen anrag auf einbennung stellen unter abgabe der negativbescheinigung über das alleinige sorgerecht, beim standesamt.

Kein Sorgerecht kein Mitspracherecht, ganz einfach.

Hier ist aber auch das Alter des Kindes zu berücksichtigen. Ab einem Alter von 5 Jahren muß es ausdrücklich zustimmen und es muß ein Familienname bestimmt werden. Das Kind kann nur auf den erklärten Familiennamen umbenannt werden.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=45706.html

PolluxHH  26.01.2017, 08:23

Korrektur ... man darf auch offiziellen Quellen nicht mehr trauen ...

§ 1757 Abs. 2 BGB, § 1617a Abs. 2 BGB, § 1617c BGB.

Es bedarf keiner Festlegung eines Ehenamens ...

Menuett  26.01.2017, 10:06
@PolluxHH

Darum geht es hier gar nicht, deshalb ist die offizielle Quelle völlig korrekt.

PolluxHH  26.01.2017, 10:25
@Menuett

Klar, es war zuvor auch nur ergänzend gemeint, aber jede Falschaussage, auch wenn nicht im Kontext erforderlich, bedarf m.E. einer Berichtigung, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Die offizielle Quelle übrigens schreibt

"Es besteht jedoch die Möglichkeit [...] dem Kind ihren Ehenamen erteilen."

Damit ist der eigentliche Sachverhalt in einer verfälschenden Weise verkürzt dargestellt, was so in offiziellen Quellen nicht zulässig wäre. Mein Fehler war, deduktiv falsch zu schließen. Es hätte mindestens durch ein "u.a." ergänzt werden müssen, um Adäquanz zu erreichen. "Völlig korrekt" ist situationsunabhängig zu begreifen, denn das bedeutete, daß die Quelle auch für den Fall korrekt informierte, daß kein Ehename gewählt werden und das Kind den Namen des Ehepartners als Geburtsname übernehmen soll, der nicht mit ihm per Geburt oder per Gesetz verwandt ist.

Ist Dein Kind älter wie 5 Jahre, brauchst Du dessen Einverständniss. ;O)

Verheiratet gewesen?Wenn nicht,da das Kind Deinen Namen trägt ,hat der Kindvater keine Namensansprüche.

alles andere hier

http://www.finanztip.de/namensrecht-kind/

baerbelvil  26.01.2017, 08:13

Genau so ist es!!