Muss der Dienstplan an die Möglichkeiten der Mitarbeiter angepasst werden?

5 Antworten

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Stimmt das oder kann der Chef sagen es ist euer Problem wie ihr nach Hause kommt?

Es kommt - wie immer - "darauf an"!

Grundsätzlich ist es nicht das Problem des Arbeitgebers, wie der Arbeitnehmer zur Arbeit oder wieder nach Hause kommt.

Wenn es keine vertraglichen Regelungen zur Lage der Arbeitszeit, zu Einteilungen in einen Schichten-/Dienstplan gibt, dann hat der Arbeitgeber nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1 die Befugnis, das im Rahmen von geltenden Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen selbst zu bestimmen:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Aber:

Hier ist auch vom "billigen Ermessen" die Rede, und das bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen zwingend die persönlichen Belange der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.

Er kann also nicht frei "schalten und walten", wie er es für richtig hält, und völlig eine Situation ignorieren, wie Du sie schilderst (das gilt um so mehr, wenn ihm z.B. bereits bei Einstellung eines Arbeitnehmers dessen möglicherweise besondere Situation bekannt war).

Es kommt also auf die genauen konkreten, individuellen Bedingungen an, ob ein Arbeitgeber eine Entscheidung (hier also einen Dienstplan) gegen die bestimmten Belange eines Arbeitnehmers durchsetzen darf.

Aber selbst dann, wenn das Interesse eines Arbeitnehmers objektiv höher zu werten wäre als das des Arbeitgebers - er seine Entscheidung dann also nicht durchsetzen dürfte -, bleibe immer noch die Frage, wie und ob der Arbeitnehmer sein Recht gegen den Arbeitgeber durchsetzen kann oder will: den leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

1. Behaupten sie das nur oder ist es tatsächlich so ??

Du solltest schon korrekter formulieren, wenn Du hier Hilfe willst.

Grundsätzlich ist es nicht die Verantwortung des Chefs, dafür zu sorgen, daß alle zur Arbeit kommen können oder wieder zurück. Also: Nein, der Dienstplan muß nicht angepaßt werden.

ABER: Jeder vernünftige Chef wird versuchen, hier eine Lösung zu finden, da er seinen Betrieb nur gut führen kann, wenn er auch motivierte Mitarbeiter hat.

Wenn es tatsächlich so ein Problem ist, dann solltet ihr versuchen alle gemeinsam eine Lösung zu finden.

Familiengerd  05.03.2016, 12:10

Jeder vernünftige Chef wird versuchen [...].

So sollte es sein - nur leider ist es zu oft nicht so.

Im Übrigen kann man die Frage nicht so einfach mit "Ja" oder "Nein" beantworten, denn erstens kommt es auf die konkrete Situation an (und da hast Du Recht: die Frage gibt dazu zu wenig her), und zweitens muss der Arbeitgeber, wenn er schon die "Freiheit" hat, nach der Gewerbeordnung selbst entscheiden zu können, bei seinen Überlegungen zwingend die persönlichen Belange der Arbeitnehmer berücksichtigen.

Der Arbeitnehmer kann im Wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeitbestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit. 

§305 ff BGB beinhaltet das bezüglich arbeitsrecht.

sinnvoll könnte es sein, wenn der AG auf solche belange rücksicht nimmt. dem steht aber auch die möglichkeit derartiger regelungen zu bieten und eine evtl. benachteiligung der mitarbeiter entgegen. 

Familiengerd  05.03.2016, 11:47

§305 ff BGB beinhaltet das bezüglich arbeitsrecht

Was hat denn das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 305 "Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag" ff zur AGB-Kontrolle mit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers zu tun??

Da ist die Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" anzuwenden, die es ihm erlaubt, im Rahmen von anzuwendenden Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen"!

normalerweise muss jeder mitarbeiter zusehen wie er nach hause kommt

James1478963 
Fragesteller
 05.03.2016, 02:22

Das wäre auch mein erster Gedanke. Wissen sie ob das irgendwo Festgelegt ist in Form eines Paragraphen?

gerolsteiner06  05.03.2016, 02:26
@James1478963

Gesetze regeln normnalerweise nicht, daß jemand nicht verpflichtet ist etwas zu machen, sondern andersherum.

Es steht im Arbeitsrecht nichts darüber, Daß ein Arbeitgeber verpflichtet ist, für den Weg zur Arbeit zu sorgen.

Guten Morgen,

ein Boss muss sich nicht darum kümmern wie Mitarbeiter/rin zur Arbeit kommt bzw. nach Feierabend wieder nach hause. Problem muss immer der Mitarbeiter bewältigen.

Betrifft auch Witterung!