Kann mein Chef den Dienstplan ändern nach einer Kündigung(meinerseits) und darauf bestehen das ich bis zum Dienstzeitende zu Hause bleibe?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du schriftlich, dass Du bis zum Ende des  Beschäftigungsverhältnisses freigestellt bist? Ist es eine unwiderrufliche Freistellung oder hat man nichts dazu gesagt?

Bei einer unwiderruflichen Freistellung darf der AG Dich unter Anrechnung Deines Resturlaubs und Ausgleich des Stundenkontos freistellen. Minusstunden dürfen allerdings nicht entstehen. Du musst auf alle Fälle bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt werden.

Bist Du widerruflich freigestellt, darf der AG nicht einmal den Dir evtl. noch zustehenden Urlaub abziehen von Minusstunden ganz zu schweigen.

Javes222 
Fragesteller
 24.01.2016, 17:16

Man hat mich nicht informiert.

Da es meine Pflicht ist jeden Tag auf den Dienstplan zu schaun ist es mir heute aufgefallen.

Hexle2  24.01.2016, 17:18
@Javes222

Dann kopier den Dienstplan oder mach ein Foto. Dann sagst Du Deinem Arbeitgeber, dass Du das zur Kenntnis nimmst aber auch weißt, dass er Dich bis zum Ausscheiden aus der Firma bezahlen muss.

"Krank machen" ist eine denkbar schlechte Lösung. Erst musst Du einen Arzt finden der Dich so lange arbeitsunfähig schreibt. Außerdem ist das Sozialbetrug und ein ganz schlechter Abgang. Bei einer Freistellung ist das sowieso nicht notwendig, da Du bezahlt werden musst.

Javes222 
Fragesteller
 24.01.2016, 17:21
@Javes222

Falls es von Bedeutung ist: Ich bin noch in der Probezeit.

Hexle2  24.01.2016, 17:21
@Javes222

Das spielt keine Rolle.

Javes222 
Fragesteller
 24.01.2016, 17:24
@Hexle2

Vielen Dank für die beruhigende Fachmeinung! :)

Hexle2  10.02.2016, 16:08
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Der Arbeitgeber darf den Dienstplan ändern. Das wird durch seine unternehmerische Freiheit gedeckt. 

Problematisch für ihn wird es, wenn du dadurch in die Minusstunden gerätst. Diese Minusstunden darf er dann nicht verrechnen. Das Abfeiern von Überstunden und Urlaubsansprüchen kann er aber durchaus einfordern. 

Durch eine Krankmeldung würde sich die Situation verändern. 

Aber dabei solltest du beachten, dass eine Krankmeldung nur dann in Betracht kommt, wenn du auch wirklich krank bist. Alles Andere wäre Betrug!!

Er kann dich bezahlt freistellen. Wichtig ist auch, was in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Du hast einen bestimmten Stundenvertrag. Diese Stunden musst du deine Arbeitskraft anbieten. Zur Not jeden Morgen hin gehen. Wenn du dann wieder nach Hause geschickt wirst, muss die Firma trotzdem die vereinbarten Arbeitsstunden auch bezahlen.

Du kannst also gar nicht ins Minus geraten. Natürlich könnten jetzt Überstunden abgefeiert werden, wenn noch welche vorhanden sind.

Erkundige dich beim Betriebsrat oder Gewerkschaft, ob das rechtens ist, was dein Arbeitgeber macht.