Muss der Arbeitgeber Fahrtkosten erstatten?

11 Antworten

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Mir ist da noch was ganz wichtiges eingefallen der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse Fahrtkostenpauschale ab.Dann stehen die ihm ja garnicht zu.Bitte wende dich doch mal an die Pflegekasse von den Patienten die du betreust.Das ist dann nämlich nicht rechtens.

MfG Sophia

http://www.kvaltoetting.brk.de/content/files/Kosten,-,Tagespflege,01.02.2010.pdf

Pifendeckel  07.01.2011, 12:11

Nachtrag siehe unter Hausbesuchspauschale

http://www.maerkische-sozialstation.de/html/leistungsumfang.htm

Das kassiert der Pflegedienst.Oh ich glaube das wird ein Nachspiel haben für den Pflegedienst.

HBResult  07.01.2011, 13:33
@Pifendeckel

Toller Hinweis, aber:

wie ist das mit dem Datenschutz und der Verschwiegenheit? Darf sie beruflich erlangte Kenntnisse (Kontaktdaten der Kasse) zu privaten Zwecken (Klärung ihrer Beschäftigungssituation / Entlohnung) benutzen? Ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Nachspiel für die Mitarbeiterin haben könnte

Als Mitarbeiter im Controlling eines Unternehmens kann ich auch nicht einfach den Sachbearbeiter der Bank anrufen und fragen, wann mein Gehalt überwiesen wurde

Pifendeckel  07.01.2011, 19:53
@HBResult

Also das ist kein Geheimnis das die Pflegedienste bei der Pflegekasse nach Modulen abrechnen und dabei fällt immer die Hausbesuchspauschale mit drunter.Das weiß jeder auch die Patienten und Mitarbeiter weil Ende des Monats muß der Patient und auch der Mitarbeiter den Leistungsnachweis unterschreiben und da steht genau drauf was mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Sie muß ja nicht mit der Tür ins Haus fallen.Ich z.B. würde meine Pflegekasse anrufen die ist in jeder Krankenkasse und würde mal nachhören wie das mit Hausbesuchspauschale verhält.

Ich hoffe du hast verstanden was ich meine,wenn nicht frag nur nach.

MfG Sophia

Pifendeckel  07.01.2011, 20:29
@Pifendeckel

Danke für das Sternchen

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn drin steht, dass ab 30km die Fahrkosten übernommen werden, dann ist das so. Der Vertrag ist von deiner Frau unterschrieben und somit ist sie mit den Bedingungen, auf Papier, vereinstanden.

Anfallende Kosten, die durch den Arbeitseinsatz entstehen, müssen natürlich ersetzt werden. Du musst nur die Fahr zu deinem Arbeitgeber selbst bezahlen. Dann kannst du ja gleich deinem Arbeitgeber Geld mitbringen, wenn er nichtmals seine Notwendigen Arbeitsmittel (Fahrzeuge) zur Verfügung stellt.

ischdem  22.04.2013, 07:14

ja .......das ist die richtige Antwort

Nein, der Arbeitgeber muß die Fahrtkosten nicht übernehmen. Als kleinen Trost kann sie sie von der Steuer absetzen - aber das ist im Endeffekt natürlich nicht so viel, als wenn sie es erstattet bekommen würde.

ErsterSchnee  07.01.2011, 09:54

http://www.steuertipps.de/lexikon/dienstreise

Hiernach ist die 30-km-Grenze per Gesetz zwar abgeschafft, aber er bleibt dabei, daß man das von der Steuer absetzen kann. Und von der Steuer absetzen kann man grundsätzlich nur die eigenen Kosten. Wenn also der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet wäre, die Reisekosten zu erstatten, würde das Steuergesetz keine Möglichkeit vorsehen, es selber von der Steuer abzusetzen, weil man dann das Geld mit Hilfe eines Anwalts ja schnell vom Chef kriegen könnte.

HBResult  07.01.2011, 09:58
@ErsterSchnee

GROSSARTIGE INTERPRETATION!!!!

Jawoll! Der Arbeitgeber muss sämtliche Kosten, sowohl Benzin und Arbeitszeit bezahlen / Gutschreiben!

ErsterSchnee  07.01.2011, 09:38

In welchem Gesetz steht das?

RiverTear  07.01.2011, 09:39

Ha ha, wäre schön, wenn das so wäre xD