Muss sich ein Vater vom getrenntlebenden Sohn trotz Unterhalt an Nebenkosten wie z.B. Klassenfahrt, Schulgeld oder Brille beteiligen?

3 Antworten

Es kommt darauf an...

Man unterscheidet neben dem regulären Unterhalt noch zwischen Mehr- und Sonderbedarf.

Mehrbedarf wäre z.B. Kindergarten (ohne Verpflegung), Reitstunden, Förderunterricht... Also alles was zu Förderung des Kindes beiträgt und über eine lange Zeitspanne zu zahlen ist.

Sonderbedarf dagegen ergibt sich "plötzlich", nicht vorhersehbar und nicht kalkulierbar. Also etwa die kieferorthopädische Behandlung oder etwa eine Klassenfahrt. Wobei immer im Einzelfall zu entscheiden ist! Das eine Klassenfahrt ansteht ist allgemein bekannt. also kann vom Unterhalt hierfür regelmäßig Geld zurück gelegt werden. Fahren die Kinder aber nicht für 3 Tage an die Ostsee, sondern "gönnen" sich eine Kreuzfahrt 10 Tage auf der Ostsee, dann entspricht es dem Sonderbedarf. Es ist aber nun mal nicht so, dass nur ein Elternteil sich an den Kosten beteiligen muss, sondern beide Elternteile, entsprechend ihres Einkommens.

Die Kosten für die Klassenfahrt seien deswegen kein Sonderbedarf, weil sie nicht außergewöhnlich hoch und mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen waren. Dass die Klassenfahrt im Sommer 2005 stattfinden würde, war den Kindern bzw. ihrer Mutter bereits im Herbst 2004 bekannt, zumal sie den Vater am 09.10.2004 auf die bevorstehende Klassenfahrt bereits hingewiesen haben will. Die Antragsteller hätten daher nach Auffassung des OLG ausreichend Gelegenheit gehabt, Rücklagen für die Klassenfahrt zu bilden und - soweit dies mit dem laufenden Unterhalt nicht möglich war - ihren Vater auf höheren Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/klassenfahrt-und-nachhilfe-regelmaessig-kein-sonderbedarf_idesk_PI17574_HI1696475.html

Eine Brille wäre ebenfalls ein Sonderbedarf. Wobei man aber nicht die gewünschte 1000 Euro Brille finanzieren muss, wenn es auch das Kassenmodell tut!

Schulgeld... Wenn es sich um den Beitrag für das Druckerpapier handelt, dann ist es im regulären Unterhalt enthalten. Wenn es aber darum geht die teure Privatschule zu finanzieren, wenn es um die Ecke die staatliche Schule gibt, dann kann man natürlich über die Notwendigkeit diskutieren. Auch der teure aber notwendige Taschenrechner ist nicht im regulären Unterhalt enthalten, genauso wenig wie die Anschaffung der Schulbücher...

Generell sollten die Eltern sich besprechen. Entscheidet die Mutter alleine, dass das Kind nun auf das teure Internat kommt, dann ist der Vater raus. Können sich Beide so gar nicht einigen, dann muss das Familiengericht entscheiden (Anwaltszwang).

Es gibt bereits einige Gerichtsurteile, so dass man ggf. danach suchen sollte um eine Argumentationsgrundlage zu haben.

Die Unterscheidung von Mehrbedarf und Sonderbedarf ist (nur) dann wichtig, wenn  rückwirkend Unterhalt verlangt wird. Eine rückwirkende Forderungen ist nämlich nur beim Sonderbedarf problemlos möglich. Beim Mehrbedarf dagegen ist eine Forderung für die Vergangenheit nur möglich ab dem Zeitpunkt, seitdem sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet oder zu dem er zu einer Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/mehrbedarf-und-sonderbedarf/

Glaube nicht das er das muss es kommt auch immer drauf an wie er verdient, kenne einen aus meiner Klasse wo der Vater sich sogar weigerte Unterhalt zu zahlen weil er nur Hausmeister sei und kaum Geld verdient.

Menuett  13.11.2019, 13:04

Das ist falsch.