Unterhalt für Technikerausbildung?

7 Antworten

Seine Ausbildung hat er beendet, dann 1 1/2 Jahre gearbeitet und will nun Technikerausbildung machen?! Diese Ausbildung war vorher mit dir besprochen? Sie baut auf der Erstausbildung auf? Warum die 1 1/2 Jahre Unterbrechung? Ist es Voraussetzung für die Ausbildung Berufserfahrung zu haben?

Ich würde den Unterhaltsanspruch verneinen oder zumindest von einem erhöhten Selbstbehalt ausgehen, wenn du nicht damit rechnen konntest, dass er dies vorhat und du dein Leben nun ohne Unterhalt eingerichtet hast! Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten für ihn? Könntest du aufgrund deines Gehaltes überhaupt Unterhalt zahlen? Kindergeld gäbe es wieder (bis 25)? Das kann er als "Taschengeld" bekommen und du bezahlt "deinen" Unterhalt als Miete, Essen, Strom, Internet etc....

Habt ihr im Einzelnen darüber gesprochen? Lebst du von der Kindsmutter getrennt? Könnte sie sich am Unterhalt beteiligen?

Es gibt viele Wenn und Abers... und ohne genaue Kenntnisse des Werdeganges, der angestrebten Weiterbildung etc. kann man eigentlich nichts Konkretes sagen. Wenn dein Sohn ernsthafte Forderungen stellt, dann bleibt dir u.U. nur ein Anwalt zur Klärung. Ansonsten kannst du nur für dich alleine entscheiden, ob du bereit bist deinen Sohn zu unterstützen - egal ob du es vom Gesetz her müsstest oder nicht.

Und warum macht er die Technikerausbildung nicht neben dem Job, das geht mit Teilzeit und Vollzeitarbeit?

Mein Sohn hat das kurz nach der Ausbildung gemacht, in 4 Jahren neben dem Vollzeitjob. Er bekam auch elternunabhängiges Begabtenbafoeg, weil die Eltern (in unserem Fall eben ich als Mutter) eben nicht mehr Unterhaltspflichtig sind. So stand es im Bescheid. Mein Einkommen wurde nicht abgefragt.

Ich glaube daher nicht, das du weiterhin unterhaltspflichtig bist, seine Ausbildung ist abgeschlossen und für den Techniker muss man ja auch bereits gearbeitet haben (Berufserfahrung), daher kann man sie ja gar nicht unmittelbar nach der Ausbildung machen. Für mich ist es daher eher eine Weiterbildung.

Vielleicht sollte er mal einen Bafoegantrag stellen und schauen, was passiert. Oder wenigstens in Teilzeit die Zusatzausbildung machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist grenzwertig und hängt von den genauen Umständen ab. Tendentiell aber eher nein.

Zunächstmal gibt es einen Unterhaltanspruch nur für die Ausbildung zu einem Berufe. Die Ausbildung zu einem Beruf kann aber aus meheren Abschnitten bestehen, die aufeinander aufbauen. z.B. wenn unmittelbar nach einer Lehre ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung aufgenommen wird.

Mit den Berufseinstieg ist die Ausbildung aber beendet. Entscheidend ist hierbei, ob man die 6 Monate Arbeit als Berufseinstieg und den Techniker als Weiterbildung wertet.

Das kommt auf die Situation an

Was für eine Lehre hat er gemacht? Was ist das, was er jetzt machen möchte? Besteht da ein Zusammenhang? War das geplant?

(nebenvei: es ist völlig legitim, einen realistischen Anteil an Miete, Lebensmittelkosten etc zu verlangen. Wenn man das nicht möchte, kann man das Geld ja aufs Sparbuch legen und dem Kind zum Auszug geben - oder es damit unterstützen wenn es zb seinen Meister macht)

Majorie22  31.10.2018, 09:01

Immer wieder gerne vorgetragen: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch der Eltern auf Kostgeld o.ä. aus dem Einkommen ihrer Kinder während der Ausbildung. Wie man das dann aber letztendlich regelt ist schlicht eine Frage der persönlichen Vereinbarungen.

Eine moralischen Anspruch sehe ich sehr wohl, dieser sollte aber angemessen sein; m.E. höchsten 1/3 des Nettoeinkommens. Und gerade in jungen Jahren ist eine gute Berufs- bzw Erwerbsminderungsrente zu versichern m.E. viel sinnvoller als 50€ mehr vom Sprößling zu bekommen.

KirstenSe  31.10.2018, 09:30
@Majorie22

Wenn man sich die Regelungen zum Unterhalt bei volljährigen anschaut, geht daraus etwas anderes hervor.

Davon ab macht man die Höhe nicht an Hand des Einkommens sondern der realen Kosten fest.

Und hier geht es nicht um ein Ausbildungsgehalt. Der Sohn war voll Erwerbstätig, da ist neben einer angemessenen Kostenbeteiligung noch genug Geld übrig, für einen ordentlichen Versicherungsschutz

Majorie22  31.10.2018, 10:06
@KirstenSe

Immer wieder erstaunlich, welche Saltos hier Leute schlagen, um die schlichte & einfache Tatsache des nicht existenten Anspruches auf Kostgeld bei Volljährigen in der Ausbildung zu leugnen.

KirstenSe  31.10.2018, 10:14
@Majorie22

Nochmal: es geht hier nicht um "in der Ausbildung"

Aber wenn es das ginge, dann sagt die Rechtsprechung ganz klar, dass das Einkommen eines Azubis für dessen Unterhalt angerechnet wird. Unterhalt =Wohnkosten, Nahrungskosten etc

Menuett  31.10.2018, 12:24
@Majorie22

Nein, rechtlich existent ist der Anspruch nicht. Das Kind kann aber direkt vor die Tür gesetzt werden, wenn es keinen Bock hat zu zahlen.

Von daher gesehen - da bestehen schon rechtliche Möglichkeiten.

Majorie22  31.10.2018, 12:41
@Menuett

Einen Volljährigen, für den man unterhaltspflichtig ist, vor die Tür zu setzen .. hat was zur Folge? Richtig, den zu leistenden Barunterhalt.

Von daher ist der Kommi nur eine Meinungsäusserung ohne Substanz

Menuett  31.10.2018, 12:48
@Majorie22

Das kommt darauf an, wie viel das gute Kind verdient.

Einem Volljährigen stehen in eigener Wohnung 735€ inklusive Kindergeld zu. Das Gehalt wird bis auf 100€ angerechnet.

Das kann sich für die Eltern durchaus lohnen. Und das Kind ist gleich viel weniger großmäulig.

KirstenSe  31.10.2018, 12:49
@Majorie22

Und auf den Barunterhalt wird das Ausbildungsgehalt angerechnet.

Aber nochmal: in meiner Antwort war die Rede von dem erwähnten ausgebildeten Vollverdiener, für den die letzten 1,5 Jahre kein Unterhaltsanspruch bestand

(ob zukünftig ist fraglich, FS antwortet ja nicht 🤷🏻)

Majorie22  31.10.2018, 15:33
@KirstenSe

Dass der FS nicht nachfragt/antwortet, ist hier ja leider der Klassiker .. :-).

Ich antworte/argumentiere halt anders i.S. v. "Ja ... aber ...". Meine Erfahrung gerade hier zum Thema Unterhalt ist, dass meist nur das ".. aber .." kommt.

Da es wohl eine weiterführende Ausbildung ist, dürftest du unterhaltspflichtig sein ... da fehlen jetzt Infos. Beim Studium ist es z.B. so, dass man auch für das weiterführende Masterstudium unterhaltspflichtig ist.

Den Unterhalt leistet du als sog. Naturalunterhalt.