Müssen Schwangere die Kehrwoche einhalten?
Hallo Community,
Meine Bekannte hat eine Wohnung vermietet in einem Mehrfamilienhaus in dem die Mieter noch selbst für die Reinigung des Hausflurs und der Treppe verantwortlich sind ( Kehrwoche).
Nun ist die Mieterin ihrer Wohnung schwanger und verweigert es die Kehrwoche zu vollziehen. So dass die anderen Mieter für sie bis jetzt einspringen mussten.
Auch das Schneeräumen (momentan aktuell) verweigert sie, obwohl in der Wohnung regelmäßig der Lebensgefährte ( Freund ) verkehrt.
Meine Frage muss die schwangere Mieterin nicht gewährleisten das ihr Lebensgefährte oder ein anderer Angehöriger die Kehrwoche und das aktuelle Schneeräumen gewährleistet???
Oder kann sie mit dem Hinweis auf ihren Zustand diese Aufgaben einfach auf ihre Mitmieter abwälzen ?
12 Antworten
Krankheit, Abwesenheit und/oder Schwangerschaft entbinden einen Mieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
Oder kann sie mit dem Hinweis auf ihren Zustand diese Aufgaben einfach auf ihre Mitmieter abwälzen ?
Kann sie nicht. Bestenfalls höflich darum bitten und natürlich eine Entlohnung anbieten.
Läßt sich keiner der Nachbarn darauf ein muß sie jemanden anderen beauftragen.
danke :-)
Sie ist schwanger und körperlich behindert oder krank. Eine Ausnahme gibt es hier nicht und auf der Schwangerschaft braucht sie sich gar nicht auszuruhen. Und wenn sie darauf keine Lust hast, muss es ihr Freund übernehmen oder sie muss eine Reinigungsfirma für ihren Treppenabschnitt anheuern und bezahlen.
Danke :-)
Doch, die muss sie einhalten. Vertrag ist Vertrag, da gibt es auch für Schwangere keine Ausnahme...
Danke :)
Schwangerschaft schütz nicht vor solchen Aufgaben. Und wenn sie nicht selbst durchgeführt werden können, muss der Mieter selbst für Ersatz sorgen und kann die Leistung die sie erbringen muss nicht einfach verweigern.
Danke :-)
Wenn sie schwanger ist dann muss sie sich jemanden besorgen der kehrt oder den Schnee wegräumt. Notfalls muss sie einen mobilen Hausmeisterdienst oder ähnliches dafür beauftragen. Die Schwangerschaft entbindet sie auf jeden FAll nicht von ihren Pflichten.
Danke :-)