Mündliche Dienstanweisung

6 Antworten

Hallo,

ein Vorgesetzter darf eine mündliche Dienstanweisung geben-dazu ist er weisungsbefugt.

Allerdings sollte bei einem bestehenden Dienstplan "in Absprache mit dem Arbeitnehmer" eine Änderung in gegenseitigem Einvernehmen statt finden.

Nun hat betreffende Person erst zugesagt,dann widerrufen-da ist die Frage,was ist jetzt verbindlich?

Freizeit ist grundsätzlich zur eigenen Gestaltung gedacht und darf nicht einfach gestrichen werden!

Ich würde in dem speziellen Fall den Betriebsrat aufsuchen und schriftlich würde ich schon gar nichts machen!!!

Gruß

Dienstpläne sind zwar verbindlich, können aber "angepasst" werden. Wenn du einmal einer Änderung zugestimmt hast, gilt das natürlich auch. Wenn du das dann kurz darauf widerrufen willst, bist du der Bittsteller. Irgendetwas aus "Wut" zu sagen, kann ganz schön teuer werden.

Diese Dienstanweisung kam ja nicht aus "heiterem Himmel". Vorher warst du schließlich gefragt worden.

Er wird Dienst machen müssen.Wenn Not am Mann ist,kann die PDL Jemanden " rausdeuten".Und da er nicht dringend verhindert ist,liegt kein Grund vor,nicht arbeiten zu können.Zumal er vorher auch noch zugestimmt hatte.Schlecht,dass er sich auch noch mit Schei....geäußert hatte.Da hat er jetzt natürlich noch schlechtere Karten bei der PDL.

ja ist die einfache Antwort..... alles Andere kann Konsequenzen fuer dich haben....Diesntverweigerung - Abmahnung bis zur Kündigung.

Vorgesetzte dürfen natürlich mündliche Dienstanweisungen geben.

Was das für Konsequenzen für dich hat kann dir hier keiner beantworten - wir kennen deine Vorgesetzten nicht.