Motortausch, 5 PS mehr Leistung TÜV?
Ich bin im Begriff ein Fahrzeug mit einem Motortausch zu kaufen. Der Vorbesitzer hat einen Motor mit 5 PS mehr Leistung eingebaut, war aber immer nur beim TÜV seines Vertrauens damit. Was wäre beim ordnungsgemässen führen dieses KFZ zu beachten? TÜV Gutachten, Versicherung, etc.? Danke vorab. LG.
4 Antworten
Hallo,
ohne näheres Wissen über den Fahrzeugtyp lässt sich zu diesem Problem nur spekulieren. Wenn das Auto zuvor ca. 70 - 100 PS hatte und nun sind es eben 75 - 105 PS, dann liegt die Mehrleistung ohne weiteres im Bereich der Serienstreuung (10-12%), das heißt, sie wrikt sich nicht weiter aus - man muss dann nichts weiter tun. Es kaommt eben drauf an, ob der eingebaute Ersatzmotor typgleich mit dem serienmäßig verbauten Motor ist.oder aus einer anderen Baureihe stammt.
Hallo
es kommt auf die Typisierung und das Alter des Autos an. Hat der Motor den selben Steuerhubraum, ist auch serienmässig im Autotyp verbaut und hat identische oder gar bessere Emissionen geht dass mit 5PS Differenz als Ersatzmotor durch. Vor allem wenn der KFZ Hersteller dafür eine Freigabe erteilt. Es gibt zum Beispiel Autohersteller die nur einen Ersatzmotortyp für eine Modelfamile bevorraten und dann meist die letzte und stärkste Motorisierung als "One Size fits All". Der Ersatzmotor kommt dann mit denn nötigen ABE Unterlagen. 5 PS Leistungsdifferenz ist noch in der Toleranzstreuung der Serienmotore. Es gab früher noch die Kleinwagenregelungen und die Versicherungsklassengrenzen.
Im Prinzip muss man jetzt erst mal konkret rechcherchieren wie die aktuelle Sachlage ist. Bei der HU wird nicht mehr generel die Motornummer geprüft, dies macht man nur bei einer Abnahme zur Inverkehrbringung. Wenn der Motor genauso aussieht wie der Serienmotor hat der Prüfer auch selten einen Anlass die Motornummer zu prüfen
Hallo!
- Ohne weiter Angeben zu dem Motor und dem Fahrzeug kann keine Aussage getroffen werden.
- Nur so viel: Ein Serienmotor darf bei der Leistung um +/- 5% streuen (Toleranz).
LG Bernd
einfach mal bei tüv vorfahren,nix sagen und merkst doch ob er ihn abnimmt.kannst im falle des falles sagen,keine ahnung hast ihn gebraucht gekauft
da gibt's keine strafe,der kommt höchstens nicht durch den tüv wenn was nicht passt
unwissenheit schützt nicht vor strafe. nur weil er ihn gebraucht gekauft hat ist er nicht von der rechtmäßigen abnahme befreit