Motorrad ohne Zulassung fahren?

7 Antworten

Fahren ohne Versicherungsschutz Führerscheinsperre gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im schlimmsten Fall Haftstrafe ist aber sehr unwahrscheinlich kommt drauf an wie alt du bist Geldstrafe wie oben genannt Freiheitsstrafe

Gruß Yonii

Hängt davon ab ob du die dafür (theoretisch) erforderliche Führerscheinklasse besitzt oder nicht. 

Falls nicht -> kommt noch was obendrauf.

Dieses Sammelsurium an Verkehrsverstößen wird nicht bei der Kontrolle geahndet. Du befindest dich nämlich bereits im Bereich der Verkehrsstraftaten und nicht mehr der Ordungswidrigkeiten.

Du musst damit rechnen, dass dein Motorrad beschlagnahmt wird und dass du ausgiebig von der Polizei vorgeladen wirst.

Im Strafverfahren, das aus der Anzeige resultiert, bist du mit 90 Tagessätzen noch gut bedient, es kann abe auch eine Freiheitsstrafe dabei rausspringen.

Und da ist noch nichts passiert.

Ich mag mir das Leid, das du dir selber und anderen zufügen kannst, gar nicht vorstellen, wenn dir ein Unfall passiert.

Da kommt so einiges zusammen. Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis, Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Steuerhinterziehung,

Die Einzelstrafen bzw. Bußgelder kannst Du googeln. Die Addition erledigt der Richter unter Berücksichtigung deines Alters, deiner Strafakte uswusw. 

Und so nebenbei: Wenn du nicht die erforderliche FAhrerlaubnis für das Gerät hast, wirds nochmal deutlich teurer.


Klaudrian  08.11.2017, 19:44

Fahren ohne Zulassung wäre noch eine Straftat.

19Michael69  09.11.2017, 12:27
@Klaudrian

Ordnungswidrigkeit, nicht Straftat.

Gruß Michael

Google mal fahren ohne Zulassung, fahren ohne Versicherungsschutz oder fahren ohne Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung. Bei allen 4 Punkten machst du dich strafbar. 

In so einem Fall wird deine Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt. Die Fahrerlaubnis wird eingezogen und du musst zur mpu (Idiotentest). Ist dieser bestanden kannst du den Führerschein neu machen.

19Michael69  09.11.2017, 12:26

"Ohne Zulassung" und "ohne Betriebserlaubnis" sind Ordnungswidrigkeiten - aber KEINE Straftaten.

Gruß Michael