Motorrad nur mit Kaufvertrag zulassen?
Ich habe mir eine noch angemeldete MZ ETZ 125 gekauft. Diese hat heute früh TÜV bekommen, ohne Mängel. Danach wollte der nette Herr von der Werkstatt gleich auf die Zulassungsstelle fahren und das Motorrad für mich anmelden. Nach ca. einer halben Stunde erhielt ich dann einen Anruf von ihm, und er meinte, dass der KFZ-Brief fehlt. Ich habe vom Vorbesitzer einen bereits entwerteten Brief erhalten, was mir jedoch beim Kauf nicht auffiel. Beim Kauf habe ich jedoch einen Kaufvertrag mit ihm gemacht, um mich abzusichern. Ich habe dann das alte Nummernschild, den alten KFZ-Brief Teil 2 und den aktuellen Teil 1 zu ihm hin geschafft und gesagt, dass er auf die Zulassungsstelle gehen muss und neue Papiere beantragen muss. Meine Frage ist nun, kann ich auf die Zulassungsstelle gehen und neue Papiere beantragen, wenn ich den Kaufvertrag mitnehme und diesen vorzeige? Oder komm ich irgendwie anders an neue Papiere ran? Ich hab ehrlich gesagt keine Lust noch weitere 3-4 Wochen zu warten, bis ich neue Papiere habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Das Problem ist ja, dass es eigentlich eine MZ ETZ 150 ist, sie aber vom Vorbesitzer auf 125ccm umgebaut wurde! Hat dies was zu sagen? @siola55 also kann ich sozusagen Teil 1, Teil 2 und das alte Nummernschild wieder vom Vorbesitzer her holen und dann auf die Zulassungsstelle gehen und neue Papiere beantragen, einfach so?? Die Versicherungsnummer habe ich bereits von der Allianz per SMS bekommen. Einfach Teil 1, Ausweis und den TÜV-Zettel mitnehmen, und dann bekomme ich ohne weiteres neue Papiere?
Hi baumsche98,
also einen Kaufvertrag benötigst du nicht zum Ausstellen von Ersatzpapieren bei deiner Zulassungsstelle und auch nicht zur späteren Zulassung!
Für die Ausstellung von Ersatzpapieren, hier Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief), mußt du persönlich zur Zulassungsstelle kommen und folgende Papiere mitbringen: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) sowie den HU-Untersuchungsbericht!
Für die spätere Zulassung ist noch unbedingt der vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz, dieser 7-stellige Code, auch eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) genannt, von deiner Wunschversicherung erforderlich!
Gruß siola55
Der baumschle98 hat aber eine alte Zul.bescheinigung Teil 2...
Ich habe dann das alte Nummernschild, den alten KFZ-Brief Teil 2 und den aktuellen Teil 1 zu ihm hin geschafft...
Ich habe gerade mit dem Vorbesitzer telefoniert, er meinte, er könne sich nicht daran erinnern beim Kauf einen KFZ-Brief bekommen zu haben (Teil 2). In der Werkstatt habe ich auch angerufen. Der nette Herr meinte, dass da son ein kleines weißes "Heft" wäre, wo der andere Lenker eingetragen sei. Ich sagte ihm, dass da auch die Hubraum-Änderung durch einen kleineren Zylinder eingetragen ist. Auf der Heft steht geschrieben: "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. § 4Abs. 5 FZV" und darunter etwas kleiner geschrieben: "für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FZV". Kann mir vielleicht jemand erklären, was dies bedeutet? Ist dieses kleine Heft vielleicht eine Art "Zusatz" zum Teil 1, wenn kein Teil 2 vorhanden ist? Der Werkstatt-Mann will Montag mal auf der Zulassungsstelle anrufen, und sagen, dass es sich um eine ETZ 125 handelt, und nicht um eine 150, wie er vorher annahm. Könnt ihr mir vielleicht sagen was nun stimmt? Ich bin langsam echt verwirrt...
Wenn ich mich richtig erinnere, hatte meine YZF R125 keinen Fahrzeugbrief, den hatte ich nämlich auch wie nen bösen Fenk gesucht, als ich die verkaufen wollte... Hatte schon gedacht, der Motorradhändler hat die mir vergessen auszuhändigen oder so, weil die es ja Angemeldet haben ABER auf dem Schein (Teil1), steht die nummer vom Fahrzeugbrief (Teil2) drauf und dort war keine Nummer eingetragen und daher gabs keinen...
Schau mal auf deinem Schein den Punkt (16) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil ll an, Ob da eine Nummer steht...
Eine 125er hat keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 Dies erkannt man daran, das Punkt "(16) Nummer der Zullassungbescheinigung Teil 2" in der ZB Teil 1 frei ist