Motorrad nur mit Kaufvertrag zulassen?

3 Antworten

Das Problem ist ja, dass es eigentlich eine MZ ETZ 150 ist, sie aber vom Vorbesitzer auf 125ccm umgebaut wurde! Hat dies was zu sagen? @siola55 also kann ich sozusagen Teil 1, Teil 2 und das alte Nummernschild wieder vom Vorbesitzer her holen und dann auf die Zulassungsstelle gehen und neue Papiere beantragen, einfach so?? Die Versicherungsnummer habe ich bereits von der Allianz per SMS bekommen. Einfach Teil 1,  Ausweis und den TÜV-Zettel mitnehmen, und dann bekomme ich ohne weiteres neue Papiere?

Hi baumsche98

also einen Kaufvertrag benötigst du nicht zum Ausstellen von Ersatzpapieren bei deiner Zulassungsstelle und auch nicht zur späteren Zulassung!

Für die Ausstellung von Ersatzpapieren, hier Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief), mußt du persönlich zur Zulassungsstelle kommen und folgende Papiere mitbringen: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) sowie den HU-Untersuchungsbericht!

Für die spätere Zulassung ist noch unbedingt der vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz, dieser 7-stellige Code, auch eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) genannt, von deiner Wunschversicherung erforderlich!

Gruß siola55

LeSansTalents  16.05.2015, 00:07

Eine 125er hat keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 Dies erkannt man daran, das Punkt "(16) Nummer der Zullassungbescheinigung Teil 2" in der ZB Teil 1 frei ist

siola55  16.05.2015, 00:21
@LeSansTalents

Der baumschle98 hat aber eine alte Zul.bescheinigung Teil 2...

Ich habe dann das alte Nummernschild, den alten KFZ-Brief Teil 2 und den aktuellen Teil 1 zu ihm hin geschafft...

baumschle98 
Fragesteller
 16.05.2015, 11:25

Ich habe gerade mit dem Vorbesitzer telefoniert, er meinte, er könne sich nicht daran erinnern beim Kauf einen KFZ-Brief bekommen zu haben (Teil 2). In der Werkstatt habe ich auch angerufen. Der nette Herr meinte, dass da son ein kleines weißes "Heft" wäre, wo der andere Lenker eingetragen sei. Ich sagte ihm, dass da auch die Hubraum-Änderung durch einen kleineren Zylinder eingetragen ist. Auf der Heft steht geschrieben: "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. § 4Abs. 5 FZV" und darunter etwas kleiner geschrieben: "für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FZV". Kann mir vielleicht jemand erklären, was dies bedeutet? Ist dieses kleine Heft vielleicht eine Art "Zusatz" zum Teil 1, wenn kein Teil 2 vorhanden ist? Der Werkstatt-Mann will Montag mal auf der Zulassungsstelle anrufen, und sagen, dass es sich um eine ETZ 125 handelt, und nicht um eine 150, wie er vorher annahm. Könnt ihr mir vielleicht sagen was nun stimmt? Ich bin langsam echt verwirrt...

Wenn ich mich richtig erinnere, hatte meine YZF R125 keinen Fahrzeugbrief, den hatte ich nämlich auch wie nen bösen Fenk gesucht, als ich die verkaufen wollte... Hatte schon gedacht, der Motorradhändler hat die mir vergessen auszuhändigen oder so, weil die es ja Angemeldet haben ABER auf dem Schein (Teil1), steht die nummer vom Fahrzeugbrief (Teil2) drauf und dort war keine Nummer eingetragen und daher gabs keinen...

LeSansTalents  15.05.2015, 23:54

Schau mal auf deinem Schein den Punkt (16) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil ll an, Ob da eine Nummer steht...