Motorrad 125er anmelden ohne Fahrzeugbrief?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

nachdem ich mir den vielen Unsinn hier durchgelesen habe, schlage ich mir die Hände vor den Kopf ;-)

Bisher ist lediglich die Antwort von Gaskutscher wirklich zu gebrauchen.

125er sind Leichtkrafträder und Leichtkrafträder haben keine Zulassungsbescheinigung Teil II.

Fahrzeugbrief heißt das Ding schon eine kleine Ewigkeit nicht mehr.

Du benötigst entweder die Betriebserlaubnis oder die Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt.

Allerdings hast du dennoch ein Problem ...

Wenn du nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) hast und der Vorbesitzer das Kennzeichen, dann kannst du die 125er nicht anmelden und der Vorbesitzer kann sie nicht abmelden.

Du musst dich also auf jeden Fall mit ihm einigen, wer das Abmelden übernimmt.

Sinniger Weise sollte er dir das Kennzeichen schicken und du machst alles "in einem Rutsch".

Vorher nicht die Haftpflichtversicherung vergessen und eine eVB-Nummer bei deiner Versicherung holen!

Viele Grüße

Michael

Hallo,

Ich habe die CoC gefunden und mich mit dem Verkäufer geeinigt, wer das abmelden übernimmt. Danke für die Antwort war mir eine sehr große Hilfe!

@Player1003

Gern geschehen - und viel Spaß mit der neuen 125er.

Gruß Michael

Was der Verkäufer machen muss:

Das CoC der Maschine raussuchen -> denn das wird als Ersatz für den Brief verwendet. Außer er hat es dir schon gegeben. 

Falls nicht -> soll er sich gefälligst auf die Suche machen und es finden. Ansonsten kannst du die Maschine nicht ummelden (was du ja eigentlich machen willst).

Erklärung

125er sind zulassungsfrei -> daher gibt es keinen "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil II). In der Regel wird aber da CoC für den Vermerk der  Zulassung verwendet. 

Die  Zulassungsbescheinigung Teil I ("Schein") bekommst du aber bei der Zulassung. Diese müsste er dir gegeben haben wie du geschrieben hast.

Du gibst ihm natürlich NICHT den Schein, außerdem bräuchte er auch noch das Kennzeichen.

Was du machen wirst: Du holst dir eine eVB-Nummer von deiner Versicherung und meldest die Maschine auf dich um. Wenn sie das Fehlen von einem CoC bemängeln -> den Verkäufer damit konfrontieren. Er soll dir die fehlenden Unterlagen liefern.

So lange kannst du das Fahrzeug einfach zugelassen in deine Garage stellen .-> er zahlt dann weiter die Versicherung.

Du musst nichts beantragen!

Was er gerade versucht: Du sollst eine eidesstattliche Versicherung abgeben das du keine Unterlagen zum Fahrzeug hast -> kostet dich dann und nicht ihn. 

Er soll die Papiere heranschaffen welche zum Ummelden notwendig sind.

Wie so ein CoC mit Zulassungsvermerk aussieht

Auf den Seiten hier siehst du wie ein CoC mit Zulassungsvermerk aussieht:

http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/Eintragen-der-Stahlflex-Bremsleitung-Zulassungsstelle--100831/

http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/Eintragen-der-Stahlflex-Bremsleitung-TÜV--100814/

Danke! Werde direkt gucken, ob ich die CoC in den Unterlagen finde!

@Player1003

Um was für eine Maschine geht es eigentlich? Hersteller und Modell, Baujahr evtl. auch noch, bitte.

@Gaskutscher

Honda CBR jc34 2004 oder 2005 als Naked Bike umgebaut aber alles eingetragen ich weiß nicht ob das wichtig ist aber die hat frisch tüv bekommen bis 7.2019

@Player1003

Sollte eigentlich auch schon ein CoC haben -> danach suchen bzw. den Verkäufer fragen.

Du kannst folgendes tun.

Schreibe direkt Honda an und bitte um die jeweiligen benötigten Papiere wie COC Zweitschrift. Das Dokument dafür findest du hier:

https://deapps.honda.de/inhalt/service/downloads/Anforderung_Honda_Fahrzeugdokumente_2016-04.pdf

Sollte Honda für dein Fahrzeug kein COC haben musst du den Verkäufer noch einmal dazu befragen.

Sollte kein COC aufzutreiben sein, wirst du wohl oder übel ein Vollgutachten machen müssen.

Den Fahrzeugschein (Teil I) würde ich keinesfalls aus den Händen geben. Sofern das Fahrzeug noch TÜV hat und zugelassen ist, solltest du auf jeden Fall eine Versicherung anmelden.

Mal der Reihe nach:

Der Verkäufer kann das Teil ohne Fahrzeugbrief nicht abmelden, also ist die Aussage schon neben der Spur.

Du kannst nur mit dem Kaufvertrag und den Zulassungsschein natürlich das Teil auch nicht anmelden. 

Ist das Nummernschild nicht mehr an dem Fahrzeug, dann hast du das nächste Problem. Zum Abmelden musst das Nummernschild entsiegelt werden bzw. vorgelegt damit das Fahrzeug wieder angemeldet werden kann.

Wenn du keine Papiere hast und das Fahrzeug auch nicht gestohlen ist, musst du einen Vollabnahme beim TÜV durchführen lassen, damit mit dieser Bescheinigung neue Papiere ausgestellt werden können.

Das wirst du nicht nur mit 100 € hinkommen.

Stellt sich heraus das dieses Moped gestohlen ist und du kannst nicht schlüssig deine Unwissenheit über die Straftat nachweisen, besteht die Möglichkeit das sie dich als Heller am Hintern haben (Hehler ist wie Stehler § 259 StGB). Unwissenheit gilt hier auch, nicht nur der Vorsatz.

Kommst du aus dem strafrechtlichen Bereich raus, wird es nicht besser. Du kannst an Diebesgut kein Eigentum erlangen, also ist das Moped in jedem Fall weg. Du kannst gegenüber dem Verkäufer Schadensersatz nach dem BGB § 823 verlangen, aber wenn er nichts hat sieht es dunkel aus.

Ich würde den Fahrzeugschein behalten und selbst abmelden!

Soviel schonmal vorab.

Wenn du keinen Brief hast, dann kannst du das Teil auch nicht anmelden! Um einen Brief zu bekommen brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, den Kaufvertrag und nach Möglichkeit den Schein (macht es etwas einfacher) und musst damit zum TüV. Die kontrollieren dann alles, auch wegen Fahrgestellnummer usw und du bekommst einen neuen Brief.

Die Unbedenklichkeitserklärung hat man zu meiner Zeit noch bei der Polizei bekommen, die Kosten beim Tüv sollten die 100€ eigentlich nicht überschreiten...

Okay, gut ich verzweifle nämlich gerade ein bisschen der Verkäufer will unbedingt den Schein haben um sie abzumelden und ich habe ihm auch gesagt ich melde sie selbst ab, aber er will das unbedingt nicht, da er mir dann sein Kennzeichen schicken müsste, aber das Brauch man doch eigentlich nicht oder ?

@Player1003

Doch, Kennzeichen braucht man zum Abmelden und was ich total verpeilt habe: Den Brief brauchst du auch zum Abmelden! Habe es gerade bei einem anderen User gelesen und mich daran erinnert.

Wie will dein Verkäufer dann das Teil abmelden??? ALso alles sehr komisch...

Es kommt jetzt darauf an, ob du dem vertraust oder nicht. Einen Eindruck von dem Typ wirst du ja gehabt haben...

Wenn du ihm den Schein schicken solltest, dann mach dir vorher ne Kopie davon. Immer noch besser als mit komplett leeren Händen da zu stehen.

Ansonsten ruf einfach mal bei deiner Zulassungsstelle an und erkläre denen den Sachverhalt. Die können dir da bestimmt helfen.