Motorrad Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit oder nur Fahrlässigkeit?
Hallo,
kurze Erklärung der Sachlage:
Mein Motorrad wurde letztes Jahr gestohlen, Anzeige wurde sofort erstattet und an den Versicherer gesendet. Versicherungsnehmer ist meine Mutter und ich bin versicherte Person. Meine Mutter hat nach Eingang eines Schreibens des Versicherers die geforderten Unterlagen an den Versicherer gesendet. Hierbei hatte meine Mutter leider nicht mit mir gesprochen, dass ich den Schlüssel den ich immer zum Fahren benutzt habe in meinem Helm aufbewahrte. Sie hat nur den Zweitschlüssel, der in der Mappe mit den weiteren Unterlagen war an den Versicherer gesendet. Der Schlüssel hatte aber natürlich keine Gebrauchsspuren. Der Versicherer rief dann irgendwann an und teilte mit, dass wir den anderen Schlüssel noch zusenden müssen, was wir dann auch sofort machten. Erst zu dem Zeitpunkt fiel meiner Mutter und mir auf, dass wir nicht richtig mit einander gesprochen haben. Der Versicherer lehnte die Zahlung erst komplett ab, mittlerweile hat er sich auf grobe Fahrlässigkeit geeinigt und zahlt die gekürzte Leistung.
Meine Frage ist nun, ist es bereits grobe Fahrlässigkeit von meiner Mutter / mir, dass wir hier nicht miteinander richtig gesprochen haben? Ist es uns so auszulegen, dass es jedem von uns hätte klar sein müssen, dass es mehr als einen Schlüssel gibt? Wie sind ja schließlich keine Fachleute und gibt's hierzu bereits ähnliche Urteile? Oder handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung? Zum Zeitpunkt des Diebstahls war ich noch minderjährig.
Vielen Dank für eure Antworten :)
3 Antworten
Warum lehnt der Versicherer ab? Ihr hattet doch beide Schlüssel. Ablehnen würde er ja, wenn du den Schlüssel am Fahrzeug gelassen hättest, und der mitgeklaut worden wäre?
Sie unterstellen euch ja Fahrlässigkeit. Und was genau?
Durch das nachsenden dürfte ja nur der Prozess verlangsamt werden, und nicht die Umstände des Diebstahls geändert werden.
Die wollen sich tausenden mit Formalitäten.
Eine Sache kommt bei deiner Schilderung nicht genau raus: Wurde der erste Schlüssel gestohlen und damit das Motorrad entwendet oder habt ihr nur vergessen, beim ersten einsenden den 2ten Schlüssel mit zu schicken ?
Wir hatten es vergessen und erst als der Versicherer uns mit teilte, dass der zuerst eingesendete Schlüssel keine Gebrauchsspuren aufwies haben wir bemerkt, dass wir nur einen hingeschickt hatten. Den Anderen haben wir dann nachgesendet. Gestohlen wurde der zweite Schlüssel also nicht.
Wie hat der Dieb das Bike denn entwendet? Steht mein Bike ist es zusätzlich gesichert,selbst wegschieben ist dann völlig unmöglich. Diebstahl ginge nur mit 2 Schlüsseln.
Ihr habt einen noch unbenutzten Schlüssel eingeschickt-das die Versicherung den 2. fordert um zu prüfen das keine Fahrlässigkeit vorliegt ist doch ok.
Das war mit dem normalen Lenkradschloss gesichert, also sozusagen "abgeschlossen". Das war nicht noch zusätzlich mit einem Schloss jetzt z.B. am Reifen gesichert. Aber so schwer war die Maschine nicht.
Ne, die werfen uns ja Fahrlässigkeit vor, weil wir den zweiten Schlüssel erst nachträglich eingereicht haben.
Klingt mir nach einer sehr seltsamen Argumentation. In dem Fall würde ich mir Rechtsberatung suchen.
Fahrlässig wäre es wenn der zweite Schlüssel weg wäre. Dann würde der Verdacht bestehen, dass der am bike war.
Da die Schadensmeldung sowohl vom Versicherungsnehmer wie auch vom beteiligten Fahrer unterschrieben werden muss, zählt diese Ausrede nicht.
Entweder wurde eine falsche Meldung abgegeben oder eine falsche Unterschrift geleistet. Da solltet ihr lieber kleine Brötchen backen, sonst ist der Versicherer komplett von der Leistung frei.
Aber bei der Schadensmeldung bei der Polizei hatten wir ja nur angegeben, dass das Motorrad gestohlen wurde und nicht, dass auch ein Schlüssel fehlt, oder verstehe ich Sie eventuell nur falsch? Vielen Dank für die Rückmeldung schon mal.
Die Schadensmeldung an die Versicherung muss von beiden unterschrieben werden.
Die begünden das so, weil wir erst auf Nachfrage des Versicherers den zweiten Schlüssel, den ich auch immer zum Fahren benutzt habe, nachgesendet haben, weil uns das vorher ja nicht aufgefallen ist.