Motorrad Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit oder nur Fahrlässigkeit?

3 Antworten

Warum lehnt der Versicherer ab? Ihr hattet doch beide Schlüssel. Ablehnen würde er ja, wenn du den Schlüssel am Fahrzeug gelassen hättest, und der mitgeklaut worden wäre?

MeineFrage278 
Fragesteller
 07.02.2018, 15:38

Die begünden das so, weil wir erst auf Nachfrage des Versicherers den zweiten Schlüssel, den ich auch immer zum Fahren benutzt habe, nachgesendet haben, weil uns das vorher ja nicht aufgefallen ist.

BackupBone  07.02.2018, 16:39
@MeineFrage278

Sie unterstellen euch ja Fahrlässigkeit. Und was genau?

Durch das nachsenden dürfte ja nur der Prozess verlangsamt werden, und nicht die Umstände des Diebstahls geändert werden.

Die wollen sich tausenden mit Formalitäten.

Eine Sache kommt bei deiner Schilderung nicht genau raus: Wurde der erste Schlüssel gestohlen und damit das Motorrad entwendet oder habt ihr nur vergessen, beim ersten einsenden den 2ten Schlüssel mit zu schicken ?

MeineFrage278 
Fragesteller
 07.02.2018, 15:25

Wir hatten es vergessen und erst als der Versicherer uns mit teilte, dass der zuerst eingesendete Schlüssel keine Gebrauchsspuren aufwies haben wir bemerkt, dass wir nur einen hingeschickt hatten. Den Anderen haben wir dann nachgesendet. Gestohlen wurde der zweite Schlüssel also nicht.

LouPing  07.02.2018, 15:51
@MeineFrage278

Wie hat der Dieb das Bike denn entwendet? Steht mein Bike ist es zusätzlich gesichert,selbst wegschieben ist dann völlig unmöglich. Diebstahl ginge nur mit 2 Schlüsseln.

Ihr habt einen noch unbenutzten Schlüssel eingeschickt-das die Versicherung den 2. fordert um zu prüfen das keine Fahrlässigkeit vorliegt ist doch ok.

MeineFrage278 
Fragesteller
 07.02.2018, 16:10
@LouPing

Das war mit dem normalen Lenkradschloss gesichert, also sozusagen "abgeschlossen". Das war nicht noch zusätzlich mit einem Schloss jetzt z.B. am Reifen gesichert. Aber so schwer war die Maschine nicht.

Ne, die werfen uns ja Fahrlässigkeit vor, weil wir den zweiten Schlüssel erst nachträglich eingereicht haben.

AnglerAut  07.02.2018, 16:20
@MeineFrage278

Klingt mir nach einer sehr seltsamen Argumentation. In dem Fall würde ich mir Rechtsberatung suchen.

BackupBone  07.02.2018, 16:42
@MeineFrage278

Fahrlässig wäre es wenn der zweite Schlüssel weg wäre. Dann würde der Verdacht bestehen, dass der am bike war.

Da die Schadensmeldung sowohl vom Versicherungsnehmer wie auch vom beteiligten Fahrer unterschrieben werden muss, zählt diese Ausrede nicht.

Entweder wurde eine falsche Meldung abgegeben oder eine falsche Unterschrift geleistet. Da solltet ihr lieber kleine Brötchen backen, sonst ist der Versicherer komplett von der Leistung frei.

MeineFrage278 
Fragesteller
 07.02.2018, 15:41

Aber bei der Schadensmeldung bei der Polizei hatten wir ja nur angegeben, dass das Motorrad gestohlen wurde und nicht, dass auch ein Schlüssel fehlt, oder verstehe ich Sie eventuell nur falsch? Vielen Dank für die Rückmeldung schon mal.

DerHans  07.02.2018, 16:12
@MeineFrage278

Die Schadensmeldung an die Versicherung muss von beiden unterschrieben werden.