Moped 50kmh ohne Fahrerlaubnis fahren - Was passiert bei einem Unfall?

7 Antworten

Für Schäden haftet der Verursachern.

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein
den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem
Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden
möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Hallo Andreas,

dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, ist dir klar. Ist dir aber auch klar, dass das nicht nur ein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat?

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Wenn man bei nur einer Kontrolle damit vielleicht noch ohne eine sehr harte Strafe davon kommt, wird das aber bei einem Unfall - evtl. noch mit Personenschaden - ganz anders aussehen.

Der Versicherungsschutz gegenüber einem geschädigten Dritten besteht zu dessen Schutz immer.

Wie auch schon geschrieben wurde, wird dich aber die Versicherung auf Grund der Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen.

Lies mal hier, da ist das ganz gut beschrieben:

http://www.ra-schrenker.de/downloads/verkehrsrecht/merkblatt-kfz-versicherung.pdf

Fazit: Straftat und jede Menge Ärger und Kosten - lass es einfach sein !!!

Viele Grüße

Michael

Das Fahren ohne gültige FE ist eine Obliegenheitsverletzung. Pro Obliegenheitsverletzung ist die Leistungsfreiheit auf maximal 5000€ beschränkt, die Versicherung kann nicht mehr als diesen Betrag als Regress fordern, siehe §5 KfzPflVV.

Voraussetzung für einen Verstoß gegen §6 PflVG ist, dass kein Versicherungsvertrag besteht. Eine Obliegenheitsverletzung sorgt nicht dafür, dass sich der Vertrag in Luft auflöst und nie abgeschlossen wurde. Das ist ein Internetmärchen, welches die Kiddies ständig nachplappern.

Es liegt kein Fahren ohne Versicherungsschutz vor.

99andreas1999 
Fragesteller
 24.02.2017, 12:40

Dankeschön Migebuff wie immer für deine tolle Antwort

Apolon  24.02.2017, 13:29

Pro Obliegenheitsverletzung ist die Leistungsfreiheit auf maximal 5000€ beschränkt, die Versicherung kann nicht mehr als diesen Betrag als Regress fordern, siehe §5 KfzPflVV.

Bitte beachten:

Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Ist es nicht eine strafbare Handlung ein Fahrzeug ohne Führerschein im Straßenverkehr zu bewegen?

migebuff  24.02.2017, 17:02
@Apolon

Das ist schon eine strafbare Handlung. Du erlangst dadurch aber nicht das Fahrzeug. Es befindet sich ja bereits in deinem Besitz.

"Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt" heißt beispielsweise, dass du ein fremdes Fahrzeug stiehlst.

Apolon  26.02.2017, 01:40
@migebuff

Oder Fahren ohne Führerschein - ist auch eine strafbare Handlung.

migebuff  26.02.2017, 10:19
@Apolon

Was aber keinerlei Rolle spielt, da sich Absatz 3 darauf bezieht, dass das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt wurde. Er hat das Fahrzeug gekauft, somit hat er es nicht durch eine strafbare Handlung erlangt.

Gehen wir mal davon aus, dass das Moped versichert ist.

Dann würde die Kfz-Haftpflicht-Versicherung die Kosten vorerst zahlen, würde dann aber die gesamten Kosten von dem Versicherungsnehmer zurück fordern.

19Michael69  25.02.2017, 12:18

Nicht die ganzen Kosten.

Die Versicherung wird ihn in Regress nehmen. Dieser ist auf 5.000 Euro begrenzt.

In ganz harten Fällen kann es auch mehr sein, das kommt dann auf die Obliegenheitsverletzung an.

Gruß Michael

Apolon  26.02.2017, 01:39
@19Michael69

Dies ist so nicht richtig.

Wenn das Fahren des Mopeds in Verbindung mit einer Straftat steht, kann der Versicherer alle Kosten zurück fordern.

Und eine Straftat liegt vor - Fahren ohne Führerschein.

migebuff  26.02.2017, 10:40
@Apolon

Und wieder wird nur die Hälfte gelesen und irgendwas zusammengereimt, nur weil zufällig ein Wort gefunden wird, das halbwegs zum eigenen Wunschdenken passt.

§5 Abs 3 KfzPflVV begrenzt die Leistungsfreiheit nur dann nicht, wenn das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt wurde.

Was denkt man sich jetzt bitte, wenn man das liest? "Ach, da steht was von strafbarer Handlung, ja, ich habs ja gleich gewusst, gleich mal damit auftrumpfen und alle als Deppen hinstellen, Danke Google".

Dass die strafbare Handlung beim Erlangen des Fahrzeugs erfolgen muss, interessiert da natürlich nicht im Geringsten. Da kauft jemand ein Fahrzeug, erlangt es dadurch auf legalem Weg, fährt ohne FE und schon hat er es durch eine strafbare Handlung erlangt?

Das muss man sich mal vorstellen, allein diese Denkweise - "Ach, er fährt ohne FE, das ist strafbar, und desshalb ist er jetzt der Fahrzeugbesitzer". Der Wahnsinn. Problem bei der tollen Phantasiererei: Er hat Fahrzeug schon erlangt, als er es gekauft hat.

Er hatte es bereits erlangt, als er sich zuhause draufgesetzt hat. Es war in seinem Besitz, bevor er überhaupt den Motor gestartet hat. Er war Besitzer, als er es in Bewegung gesetzt hat. Und sobald er nun damit auf eine öffentliche Straße einbiegt, ist es urplötzlich illegal in seinen Besitz gelangt? Sry, das müssen die Nachwirkungen von einem langen Samstagabend sein, damit man auf sowas kommt...

migebuff  26.02.2017, 10:49
@migebuff

Und wenn ich grad bei dem Thema bin - eine Trunkenheitsfahrt ist eine strafbare Handlung. Seltsam, dass man das extra noch als Obliegenheitsverletzung festhält, obwohl der Versicherer doch angeblich sowieso völlig leistungsfrei ist. Jemand fährt betrunken im Straßenverkehr, und als Folge dieser Fahrt gelangt er erst in den Besitz des Fahrzeugs - ist ebenfalls so ein Logikwunder. Kann auch gleich mit ins Museum - als Erinnerung ans Versagen.

Apolon  27.02.2017, 00:41
@migebuff

Und wieder wird nur die Hälfte gelesen und irgendwas zusammengereimt, nur weil zufällig ein Wort gefunden wird, das halbwegs zum eigenen Wunschdenken passt.

Falsch - aber auf Grund von mehreren Schäden die sich so abgespielt haben und der VN den kompletten Schaden zurück zahlen durfte, kann ich so argumentieren.

Wenn das Moped ornungsgemäß versichert ist, wird der Fremdschaden erst einmal von der Versicherung getragen.

Aber die Versicherung wird dich in Regress nehmen, weil dir (zu Recht) unterstellt wird, dass du das Fahrzeug ohne Führerschein überhaupt nicht fahren durftest und du damit den Schaden zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hast.

Also: falls du es nicht schon getan hast, Finger weg!