Ist es nicht egal, ob 25er oder 50er Papiere?

4 Antworten

Naja es gibt da schon ein unterschied, ein Mofa ist für 25 km/h ausgelegt, was bedeutet dass dementsprechend schwach auch die Bremsanlage ausgelegt ist, bei einem Moped ist die dann doch ein bisschen größer dimensioniert. Je nach dem wie schnell du also mit einem Mofa fährst, könnte das ja theoretisch auch zusätzlich zum fahren ohne Fahrerlaubnis eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, was vor allem wenn es mal zu einem unfall kommen sollte ja auch böse enden könnte. Aber wenn du das genau wissen magst, frag doch mal den Fachanwalt für Verkehrsrecht deines Vertrauens.

... das fahren ohne Fahrerlaubnis ist?

Nein, es sind tatsächlich zwei sehr verschiedene Tatbestände:

  • Wer mit einem frisierten Mofa unterwegs ist, fährt nicht "ohne Fahrerlaubnis", denn eine Fahrerlaubnis ist dafür nicht notwendig (nur die Prüfbescheinigung) - das ist "nur" Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis. Wenn ich das richtig sehe, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kostet - ich nehme mal an, die "Verkehrs­sicherheit war dadurch wesentlich beein­trächtigt" - ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt (https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/19-stvzo/).
  • Wer nur eine Prüfbescheinigung besitzt und mit einer (unfrisierten!) 45er fährt, macht sich nicht des Führens eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis schuldig, aber des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis". Das ist eine Straftat nach  § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und kann mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" belegt werden (https://www.anwalt.org/fahren-ohne-fahrerlaubnis/#Fahren_ohne_Fahrerlaubnis_Regelung_und_Strafe) - die Höhe der Geldstrafe richtet sich dabei ggf. nach dem Einkommen ("Tagessatz") und kann ohne weiteres mehrere tausend Euro betragen ....
AntonAntonsen  30.11.2018, 11:58

Der FS schreibt von "zu schnell fahren". Das "frisieren" wird sich also darauf beziehen, die Höchstgeschwindigkeit des Mofas zu erhöhen. Wenn es nun schneller als 25 km/h fahren kann, ist es aber eben kein Mofa mehr, sondern mindestens ein Kleinkraftrad. Und das hat natürlich zur Folge, dass eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Daher ist es auch mit dem frisierten Mofa ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

claushilbig  13.01.2019, 16:59
@AntonAntonsen
 Wenn es nun schneller als 25 km/h fahren kann, ist es aber eben kein Mofa mehr, sondern mindestens ein Kleinkraftrad.

Ist das so? Ich denke, wenn in den Papieren "Mofa" steht, dann ist es (juristisch) ein Mofa ...

Bei Autos sind ja auch in jeder Beziehung nur die in den Papieren eingetragenen Daten relevant - wenn ich z. B. mit FS-Klasse B einen Wagen fahre, der auf 3,5 t zugelassen ist, aber tatsächlich 4,0 t wiegt, ist das auch nicht "Fahren oder Fahrerlaubnis", sondern "nur" Fahren eines überladenen Fahrzeugs ...

Ja. Grundsätzlich ist es egal, wenn man sowieso vor hat, gegen geltende Regeln und Gesetze zu verstoßen.

Traizz 
Fragesteller
 29.11.2018, 10:43

Ich bin mit meinem Bruder am diskutieren, danke.

qugart  29.11.2018, 10:44
@Traizz

Naja...es macht halt auch nicht wirklich einen Unterschied, ob du jemanden mit einem Revolver oder mit einer Pistole erschießt.

nachged8  29.11.2018, 11:37

:-)

claushilbig  30.11.2018, 00:12

Naja, ob man es als "grundsätzlich egal" bezeichnen kann, dass man für "Fahren ohne Betriebserlaubnis" 90 Euro Bußgeld zahlt oder für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" u. U. bis zu einem Jahr in den Knast geht ...

Yolomeus  25.12.2018, 02:35
@claushilbig

Es ist in beiden Fällen Fahren ohne Fahrerlaubnis!

claushilbig  13.01.2019, 16:54
@Yolomeus

Nein, m. E. kann Fahren eines als Mofa zugelassenen Fahrzeug - egal ob frisiert oder nicht - kein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" sein, weil für Mofas nun mal gar keine Fahrerlaubnis erforderlich ist ...

Yolomeus  14.01.2019, 00:24
@claushilbig

Es ist in dem Fall kein Mofa mehr.

claushilbig  14.01.2019, 22:08
@Yolomeus

Sicher?

Ich würde meinen, solange sozusagen "Mofa" in den Papieren steht, ist es (verkehrsrechtlich) ein Mofa, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr den Papieren entspricht - ein PKW bleibt ja auch ein PKW, wenn ich unzulässige Änderungen vornehme, nur erlischt die Betriebserlaubnis ...

Yolomeus  14.01.2019, 22:52
@claushilbig

Absolut sicher. Einen PKW kann man kein Stück mit einem Mofa vergleichen. Ein PKW kann so schnell sein wie er will, er entspricht der Definition eines PKW. Ein Mofa ist aber laut Gesetz maximal 25Km/h schnell. Wenn es schneller ist, ist es kein Mofa mehr.

claushilbig  14.01.2019, 23:29
@Yolomeus

Wie ist es denn mit einem Motorrad, dass eigentlich den Beschränkungen von Klasse A1 genügt, aber auch "frisiert" wird? Ist das dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder "Fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis"?

Anmelden kann er, was er will. Von mir aus auch eine Mondrakete. Verboten wäre es, damit zu fahren.

Traizz 
Fragesteller
 29.11.2018, 10:45

Das ist mir klar, aber wenn er mofa anmeldet, den frisiert ist das doch genauso schlimm, als wenn er 50er anmeldet und einfach fährt.

GanMar  29.11.2018, 10:48
@Traizz

Nein, das ist schon etwas anderes: Ein Mofa zu frisieren und anschließend damit zu fahren stellt einen anderen Verstoß dar als ein Fahrzeug im Originalzustand zu fahren, welches man nicht fahren darf.