Mobilcom Debitle Schulden-Knast?

5 Antworten

Nein, du kommst nicht in den Knast... Wenn du das Gefühl hast, dass es so ist, dann vergiss ihn... Wenn du eine Rate nicht Zahlen kontest, dann bezahlst du es zum nächstmöglichen Zeit Punkt. Raten Solltest aber auch einhalten. Auch wenn es mal ein Paar Euro weniger sind. Ist zwar blöde für dich, aber die wollen Ihr Geld ja auch haben. Diese Inkasso Unternhemen kaufen deine Schildtitel auf, in deinem Fall von Debitel. Pfänden können sie dich wenn du genau über 1.050,00 kommst. P-Konto lass die Finger von, taucht überall auf. Hilft dir villt im ersten Moment, erschwärt dir aber vieles in der Zukunft. Genauso die Eidesstandliche Versicherung. Macht dir zwar den PoPo Frei, allerdings auch nur bis 1.050,00. Vorteil, kaum bis keine Mahnbriefe kommen zu dir mehr. Nachteil, Familie, Nachbarn oder Freunde könnten sehen das da wer was von dir will.. Also unangenehm und Blöd.

Im Klartext. Solange du die möglichkeit hast deine Raten zu Zahlen, mach es auch. Im Knast werden sie dich nicht stecken!!!!

Hallo beruhige Dich erst einmal. So schnell kommt mann nicht in den Knast. Als ich 3 Monate keinen Lohn bekam ging es mir ähnlich. Wenn Du die Summe nicht Bezahlen kannst, Kommt irgendwann ein Gerichtsvollzieher zu Dir. Meistens Kannst Du bei ihm auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn Du dann die Raten beim Gerichtsvollzieher nicht mehr bezahlen kannst,dann musst Du bei ihm eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn Du die dann nicht Unterschreibst könntest Du dann in Zwangshaft kommen. Meistens kann mann aber mit den Gerichtsvollzieher reden. Also wenn es Hart auf Hart kommt dann Unterschreibe. Der Gerichtsvollzieher ist ja bestrebt mit Dir eine Lösung zu finden. Den der Gerichtsvollzieher muss ja das eingetriebene Geld ja auch nur den Gläubigern zu kommen Lassen. Das ist nun mal seine Arbeit. Also bevor Du in denn Knast wanderst,gibt es noch Möglichkeiten. Denn in erster Line wollen die Gläubiger ihr Geld sehen.

Euer Heiko aus Nordhausen am Harz

PS: Du bist doch kein Schwerverbrecher oder . Da Gehören ganz andere in den Knast. Das kannst Du mir Glauben.

Janine0602 
Fragesteller
 16.02.2014, 16:05

Aber das ist ja schon eine Ratenzahlung bei einem Inkassounternehmen. Kann man mit dem -gerichtsvollzieher dann nochmal ne Ratenzahlung ausmachen? Ich würde alles tun, hauptsache ich muss nicht ins Gefängnis. Schützt eine eidesstaatliche Versicherung vorm Gefängnis?

florian330  16.02.2014, 16:27

Ja wenn Du sie Unterschreibst kommst Du auch nicht in denn Knast. Du bist ja völlig verzweifelt. Hast Du keine Hilfe , der Dir das Geld mal borgen könnte.

Janine0602 
Fragesteller
 17.02.2014, 17:00
@florian330

Nein, leider nein.

Nein ins gefängnis kommst Du natürlich nicht

Gib mal mhr Infos über die offene Forderung !

Inkassobüros tricksen hier gerne bezüglich der Gebühren

Inkassogebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig

Forderung ist tituliert ?

Was unterschrieben ?

Was bereits gezahlt ?

Nein, aber es wird wahrscheinlich eine Pfändung auf dein Konto erwirkt (also lass schonmal auf ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank umstellen) und negativer Schufa Eintrag folgt natürlich wenn du den nicht schon hast

Janine0602 
Fragesteller
 16.02.2014, 15:27

kann man da nicht irgendwas ausmachen, das die Ratenzahlung weitergemacht wird. Würde dann halt einmal doppelt zahlen.

angeliclocket  16.02.2014, 15:30
@Janine0602

Die müssen sich dann nicht mehr auf eine Ratenzahlung einlassen. Das musst du alles mit der Inkassofirma besprechen. Die können auch warten bis du genug über der Pfändungsfreigrenze "frei hast" und sich das Geld auf einmal holen. Pfändungsfreigrenze sind so um die 1040 rum (genauen Betrag vergessen) und alles was darüber hinaus geht können sie sich komplett übertragen lassen.

Janine0602 
Fragesteller
 16.02.2014, 15:44
@angeliclocket

aber das sind 400 euro, die ich dann abbezahlen muss. Meinst du um die 1040 euro?

rainerendres  16.02.2014, 18:21
@Janine0602

Beantworte meine Fragen - nur dann kannst Du auch verwertbare Infos bekommen

Ins Gefängnis kommst du deswegen nicht. Es kann nur ein Haftbefehl seitens des Gläubigers (Internetanbieter oder verkaufter Forderung beim Inkassounternehmen) beantragt werden wenn du die Eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben hast. Sprich der Gerichtsvollzieher hat dich zum Termin vorgeladen und du bist nicht erschienen. Ansonsten kannst du wegen der Ratenzahlung nicht in den Knast. Wichtig ist noch ob die Forderung tituliert wurde. Dann kann das Inkassounternehmen auch eine Kontenpfändung beantragen. Daher solltest du dein Konto dann auf ein P-Konto umstellen lassen. Wenn du keine Unterhaltsverpflichtungen hast, also alleine lebst ist dein Freibetrag 1.049,99. Sofern du Kinder hast, erhöht sich ein Sockelbeitrag. Somit dürfen die dann nur das pfänden was über den Betrag ist (also alles über 1.049,99 wenn du keine Kinder hast). Forderungen müssen nicht zwingend an ein Inkassounternehmen verkauft worden sein, es gibt auch Gläubiger die beauftragen ein Inkassounternehmen um die Forderungen einzutreiben. Sofern du nicht von dem Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten hast, dass die Forderung verkauft wurde, kannst du auch noch mal mit dem Gläubiger direkt sprechen und denen mitteilen, dass du nicht zahlen konntest aber immer noch möchtest.

Nikita1975  18.02.2014, 17:49

P-Konto Freibetrag 1045,04 nicht 1049,99, das sind die Freibeträge fürs Arbeitseinkommen.