Mobber anzeigen?!?!

7 Antworten

Hallo Narbengirl13,

Mobbing als solches ist nur bedingt strafbar.

Mobbing selbst gibt es nicht als Straftatbestand.

Sehr wohl sind aber viele Handlungen, die das Mobbing ausmachen, nach den folgenden Rechtsgrundlagen strafbar:


§ 185 StGB -  Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 186 StGB -  Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 187 StGB -  Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 22  Kunst-Urhebergesetz

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


§ 33 StGB -   Kunst�?Urheberrechtsgesetz

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Findet eine in den eben genannten Gesetzen genannten Handlungen gegen Dich statt, kann gegen die Täter ein Strafantrag gestellt werden.

Allerdings gehe ich mal davon aus, dass Du noch keine 18 Jahre alt bist. In diesem Fall, müssen Deine Erziehungsberechtigten den Strafantrag mit unterschreiben, weil Du solch einen Strafantrag noch nicht alleine stelle darfst.

Sind die Täter übrigens jünger als 14 können sie für die Tat nicht belangt werden.

Ich würde an Deiner Stelle noch einmal mit Deinem Klassenlehrer sprechen oder mich an den Vertrauenslehrer wenden. Wenn die ihrer Pflicht nicht nachkommen, musst Du Dich am besten mit Deinen Eltern an die Schulbehörde wenden.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja das geht, da Mobbing gegen Grundrechte verstößt. Es gibt zwar kein festes Gesetz dagegen, wie "Mobbing an Schulen ist verboten", aber dafür ist es eigentlich überall im Gesetzbuch drin: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (z.B)

Ich würde vor der Polizei erstmal Kontakt mit den Eltern des Jungen suchen. Deine Eltern sollten mit seinen Eltern reden, wenn das immernoch nicht hilft, dann solltet ihr den Direktor bzw. Pädagogen einleiten. Hilft das nicht, dann kommt schon der Ass im Ärmel, nämlich eine Anzeige.

SweetLove6979  25.10.2014, 11:06

https://www.gutefrage.net/frage/rueckfall-beim-ritzen?foundIn=unknown_listing

NEIN das geht mit 13 NICHT! Man sollte nach dem Alter fragen sonst ist die Antwort hinterher falsch.

sanclegane  25.10.2014, 11:07
@SweetLove6979

Ja toll, Sherlock.

Schonmal was von "Eltern" gehört ? Die können die Anzeige erstatten !

SweetLove6979  25.10.2014, 11:08
@sanclegane

ABER NICHT WENN DIE SCHÜLER 13 SIND!!! AUCH DIE ELTERN KÖNNTEN IN DEM FALL KEINE ANZEIGE ERSTATTEN!! 13 JÄHRIGE SIND NICHT STRAFMÜNDIG!

sanclegane  25.10.2014, 11:09
@SweetLove6979

Jetzt hör auf deinen Kopf gegen die Tastatur zu schlagen ! Woher weißt du überhaupt, dass der Schüler 13 ist ? Nur weil sie 13 ist, müssen nicht alle in der Klasse auch 13 sein !

SweetLove6979  25.10.2014, 11:12
@sanclegane

Ich schließe das aus der Frage! Auch wenn die Schüler 14 sein sollten ist Mobbing keine Straftat! Nur die Beleidigungen die dabei fallen wäre eine Straftat! Aber in dem Alter wird die Polizei keine Anzeige verfolgen. Jedenfalls nicht wegen Beleidigung.

sanclegane  25.10.2014, 11:14
@SweetLove6979

Wenn im Gesetzbuch steht, dass die Würde des Menschen unantastbar, freies Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichberechtigung von Männern / Frauen ! Also IST es strafbar, da es gegen Gesetzgebungen verstößt !

Fraganti  25.10.2014, 12:26
@sanclegane

Mit dem Grundgesetz wird das Verhältnis von Staat und Bürgern geregelt.

Wenn im Gesetzbuch steht, dass die Würde des Menschen unantastbar

Dann bedeutet das, dass der Staat keine Menschen entwürdigen darf. ("Du bekommst nur eine staatliche Krankenversicherung wenn du grunzend auf dem Marktplatz tanzt!" Wäre ein Verstoß.)

freies Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit

dass der Staat keinem verbieten darf z.B. Kunstmaler zu werden

und Gleichberechtigung von Männern / Frauen

dass der Staat Menschen unabhängig ihres Geschlechts gleich behandeln muss.

Im StGB stehen dagegen die strafbaren Handlungen, für die der Bürger zur Rechenschaft gezogen werden kann und die gleichzeitig und teilweise in den Bereich "Mobbing" einzuordnen wären.

Theoretisch kannst du natürlich eine Anzeige machen, würd ich aber an deiner Stelle nicht tun, denn wenn sich rumspricht das du eine Anzeige gemacht hat bist du erst recht bei allen unten durch und zusätzlich würde die anzeige auch nichts bringen .

Ich hatte das Problem auch früher mal .

Du mußt lernen " mit den Wölfen zu heulen "

Du mußt beobachten wie sich die anderen anziehen und wie sie sich verhalten, und du mußt dich dem anpassen . Du mußt halt rausfinden was " cool kommt " .

Wenn du geärgert wirst, versuch einen Witz aus der Sache zu machen, das Ganze auf die lustige Schiene zu bringen

Ich kam damals als blasser Junge mit Löckchen von einem Luxus - Gymnasium auf eine ziemlich harte Hauptschule . Ich war das absolut perfekte Opfer . Der härteste der Schule ( 2 Mal sitzengeblieben also 2 Jahre älter als ich, der stärkste mit Totschläger in der Tasche und immer auf der Suche nach Opfern ) hatte mich gleich auf dem Kieker .

Ich habe zuerst aus kniffligen Situationen einen Spaß gemacht ( was tatsächlich gut ankam ) und gleichzeitig gelernt " cool " zu werden . Das hat im Laufe der Zeit alles geklappt , Später war ich mit dem Typen sogar befreundet, und auch alle anderen die mich erst nicht akzeptieren wollten, wollten plötzlich auchmit mir befreundet sein

Eine Anzeige ändert gar nichts an deinem Status in der Klasse. Im Gegenteil, jeder wird dich dafür hassen, dass du einen Mitschüler anzeigst. Wenn du was ändern willst, mußt du ins Gespräch mit deinen "feinden" kommen. Dafür gibt es Supervisionen und Vertrauenslehrer.

Mobbing ist kein Straftatbestand. Weswegen willst du ihn also anzeigen? Beleidigung? Hat er ddich so beleidigt, dass es strafwürdig ist?

Das wird nicht viel bringen. Versuche statt dessen, selbstbewusster zu werden. Damit erreichst du mehr für dich.

sanclegane  25.10.2014, 11:12

Mobbing verstößt gegen Grundgesetze.

musso  25.10.2014, 11:14
@sanclegane

Quatsch. Es gibt kein "Grundrecht auf nicht gemobbt zu werden". Es ist kein Straftatbestand. Und sehr schwer beweisbar. Und dann ist der Täter wahrscheinlich noch nicht strafmündig.

Die Frragestellerin soll lieber an sich selbst arbeiten statt andere für ihre Symptome verantwortlich machen zu wollen. Damit ist ihr mehr gedient.

sanclegane  25.10.2014, 11:16
@musso

Und was ist mit Grundgesetzen, wie Die Würde des Menschen ist Unantastbar, freies Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit UND Gleichberechtigung von Männern / Frauen ? Wenn du mal etwas nachdenken würdest, dann würdest du merken, dass Mobbing gegen all dies verstößt und somit Strafbar ist !

musso  25.10.2014, 11:22
@sanclegane

Du scheinst die Gesetzespyramide nicht zu kennen. Klar könnte man sagen, der Mensch hat ein Recht auf z.B. freie Entfaltung der Persönlichkeit. Aber was genau dagegen verstößt, ist durch Gesetze geregelt. Also wäre ein mögliches Gesetz: "Mobbing ist verboten". So ein Gesetz gibt es aber nicht! Und: Sie muss das Delikt beweisen können, bei Mobbig ist das ziemlich schwierig. Und: Sie muss nachweisen, welcher Schaden ihr damit enstanden ist. Da wird es noch schwieriger.

Das Mädel soll lieber lernen, ihre Agressionen in den Griff zu bekommen, denn Selbstverletzung ist ein aggressiver Akt gegen sich selbst. Damit wäre ihr sehr viel mehr geholfen, und sie würde weniger Angriffsfläche bieten.

sanclegane  25.10.2014, 11:27
@musso

Klar ist es nicht nötig ein Gesetz gegen Mobbing zu machen. Denn wenn jemand einen mobbt, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man was straffälliges macht, z.B Veröffentlichung von Bildern / Videos, Körperverletzung, Sachbeschädigung etc. All das bringt Mobbing mit sich

Mit dem Selbstbewusstsein muss ich dir aber Recht geben.

Ich habe aber eine Frage an dich. Diese Sweetlove behauptet, dass ein Junge, der mit 13 einen Mord begeht nicht dafür bestraft wird. Ich finde diese Aussage mehr als nur lächerlich und ich habe dies auch unten begründet, kannst du dir vielleicht mal durchlesen. Was hältst du davon ?

Bigevo  25.10.2014, 11:30
@sanclegane

"Schülermobbing ist strafbar und rechtswidrig! Dies wird oft außer Acht gelassen. Die Mobber begehen Straftaten, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtlich verfolgt werden können, denn es geht um nicht weniger als die Menschenrechte der Betroffenen.

Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen sind Straftaten, die nicht hingenommen werden müssen. Aber Vorsicht: Nicht jede Auseinandersetzung zwischen Kindern ist gleich als Mobbing im juristischen Sinne zu verstehen. "

sanclegane  25.10.2014, 11:31
@Bigevo

Endlich mal jemand, der mich versteht

Bigevo  25.10.2014, 11:36
@SweetLove6979

Du Raffst es nicht : Das bedeutet, dass der 13-jährige Mobber in strafrechtlicher Hinsicht ungeschoren davon kommt, wenn man ihn denn bei der Polizei anzeigen würde. In zivilrechtlicher Hinsicht kann dies jedoch ganz anders aussehen! Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Störenfried über seine Eltern kostenpflichtig abzumahnen

musso  25.10.2014, 11:37
@sanclegane

nicht strafmündig sein heißt nicht, dass gar keine Strafe erfolgen kann. Es gibt geschlossene Heime z.B., Sozialstunden, die abgeleistet werden müssen, man kann unter die Vormundschaft des Jugendamtes gestellt werden - das hängt immer von den Umständen und den Delikten ab. Natürlich geht ein 13 jähriger für einen Mord nicht lebenslang ins Gefängnis wie ein Erwachsener.

Aber zum wiederholten Male: Hier wird an dem eigentlichen Problem vorbeidiskutiert. Die Themenstarterin hat erhebliche psychische Probleme, die wird sie mit einer Anzeige auch nicht los. Da müssen ganz andere Maßnahmen her!

Bigevo  25.10.2014, 11:39
@musso

Wir wissen nicht wie Alt der Mobber ist aber 14 ist sehr wahrscheinlich

musso  25.10.2014, 11:42
@Bigevo

auch mit 14 ist er nicht strafmündig wie ein Erwachsener.

Der Junge ist ein Klassenkamerad einer 13 jährigen, kann also genau so gut erst 13 sein, aber das ist reine Spekulation.

Fraganti  25.10.2014, 11:46
@Bigevo

Wo hast du den das her?

ist strafbar und rechtswidrig!

:D Das hat ja ein Experte geschrieben! Ein 3-Eck hat 3 Ecken, wer hätte das gedacht?

Es gibt überhaupt kein "Mobbing im juristischen Sinn". Das Wort Mobbing taucht in keinem Gesetzbuch auf, dementsprechend gibt es dafür keine juristische Definition.

Es sind einzelne Delikte, die je nach Deliktart strafbar sind, vorausgesetzt der Schüler ist über 14, seine Taten nachweisbar und das ganze so schwerwiegend, dass die Staatsanwaltschaft einen Grund sieht, die Ermittlung nicht einzustellen.

Fraganti  25.10.2014, 11:53
@musso

Nein, Sozialstunden können für unter 14 Jährige gerade nicht verhängt werden. Das ist eine Strafmaßnahme nach Jugendstrafrecht und das ist nur auf Personen ab 14 anzuwenden.

geschlossene Heime: ja, wenn es dem Wohl des Kinds dient.

Vormundschaftsänderung: ja, wenn es dem Wohl des Kinds dient.