Mit wie viel Prozente(GDB) in die Rente?

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Wenn Du "nur" Gelenkerkrankungen hast, ziert sich das Versorgungsamt sehr. Wenn Du im Sozialverband bist, so lass' die doch für Dich tätig werden, sprich zur Not klagen. Wie die Punkte errechnet werden, kannst Du im Internet recherchieren. Dafür gibt es Listen, aber immer nur als Anhaltswert. Die Rente hat nicht unbedingt etwas mit der Schwerbehinderung zu tun. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Schwerbehinderung kann bei der Rentendurchsetzung behilflich, aber nicht ausschlaggebend sein. Und auch bei der Rente gilt: "nur" Gelenke" ist denen zu wenig.

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Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren wurde auf das 63. Lebensjahr angehoben. Als Berechtigter kann man aber weiterhin mit Abschlag ab 60 in Rente gehen. Betreffend Abschläge: Vor dem 1. Januar 1955 geborenen Versicherten wird empfohlen, sich wegen möglicher Vertrauensschutzregelungen vertrauensvoll sich an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Hast Du Widerspruch eingelegt, betreffend dem GdB?

Ausgedrückt wird der "Grad der Behinderung" (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht zusammengezählt, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Falls eine Einschränkung A für sich betrachtet zu einem GdB von 30 und eine zweite Einschränkung zu einem GdB von 50 führt, werden keine 80, sondern z.B. nur 60 festgestellt. Dabei ist wichtig, dass eine Behinderung ab einem GdB von 50 als Schwerbehinderung gilt.

Mimi081  31.10.2007, 02:36

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/

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hallo ich habe am 01.09.14 Arbeit Unfall gehabt und meine Schulter gebrochen und arm ausgekugelt Schulter operiert und Metal Blech eingeschraubt war 6 Monate nicht Erfolg konte ich nicht Schulter nicht bewegen nach 6 Monate haben sie zweite OP entschieden und zweite mal operiert nach zweite OP hat sich angefangen Schulter bewegen jeder menge Therapie bekommen schulter beweg sich aber einige bewegunge kan ich nicht mehr machen und es wirt nicht mehr wie früher wegen meine Frage ist krige ich überhaupt Schwerbehinderte Ausweis und Prozent mit freundliche Grüße

So ein ähnliches Problem hatte ich auch. Nahezu 20 Jahre lang war ich mit 40 % eingestuft. Damals sagten mir alle Ärzte, daß sich meine Krankheit (Muskelschwund) verschlimmern wird. Dies hat das Versorgungsamt nicht interessiert und mir zweimal einen Antrag auf eine höhere Einstufung abgeschmettert. Meine Frau hat mich dann aus der darauffolgenden Krise herausgerissen, mir einen Tritt in den Hintern verpasst und mich dazu gedrängt, immer und immer wieder Einspruch zu erheben. Jetzt bekam ich rückwirkend zum Tag meines Erstantrages eine Behinderung von 50 % zuerkannt. Man muß diesen "Halbtagsbeamten" im Versorgungsamt nur richtig auf die Füße treten, dann wird es ihnen zu blöd und sie werden wohl weich. Also, wehr Dich mit aller Kraft gegen die Ablehnungen, malträtier diese Typen mit Gutachten und ärztlichen Schreiben, bis sie sich nicht mehr auskennen. Viel Erfolg. Ich drück Dir die Daumen!

Die Punktebewertung ist Quatsch. Anerkannte Behinderungen führen jeweils zu einem Einzel-GdB. Einzel-GdB´s werden nicht addiert. Es wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Einzelne orthopädische Behinderungen (z.B. Einzel-GdB´s für Rücken, Hüfte, Knie)können durchaus zu einem GdB über 40 führen. Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann ab einem GdB von 50 noch mit 63 Jahren beantragt werden, schrittweise Erhöhung auf 65 Jahre ab 2010.