GDB bei operierten klumpfuß?

4 Antworten

Ein Nachteilausgleich steht in keinem Zusammenhang mit einem Schwerbehindertenausweis wobei man bei einem GdB 20 auch noch gar keinen Ausweis erhält. Der Nachteilausgleich ist bei der Schule zu stellen, sofern du minderjährig bist müssen das die Eltern machen.

Im Falle eines Ausweises müsstest du beim Versorgungsamt einen Antrag stellen und der wird geprüft, es würde ein ärztliches Gutachten erstellt werden in dem festgestellt wird wie stark dich dieser Klumpfuß im Alltag beeinträchtigt und demnach wird dann entschieden wieviel und ob überhaupt irgendein GdB festgelegt wird.

Den Grad erteilt nicht der Arzt. Das macht das Versorgungsamt, wenn du einen entsprechenden Antrag gestellt hast.

Nein, den Grad bekommst du nicht vom Arzt. Das war noch nie so. Wenn dir das jemand erzählt hat, hatte derjenige leider keine Ahnung.

Alle deine Ärzte werden dann angeschrieben ( du mußt sie im Antrag aufführen) und sie müssen ihre Diagnosen und Behandlungen mitteilen.

Du mußt einen Antrag auf GBD an das zuständige Versorgungsamt in deinem Wohnort stellen.

Nachteilsausgleiche gibts bei 20 nicht.

schwerbehindert gilt man erst ab 50. und auch da erst einen Schwerbehindertenausweis.

wenn du keine SCHWERWIEGENDEN Einschränkungen im Alltag hast gibts auch die 20 nicht.