Wie lange darf ich mit roten Kennzeichen fahren?
Alsoo ich hole am Samstag mein neues Motorrad vom Händler und bekomme dort ein rotes Kennzeichen um das Moped nach Hause zu fahren.
Dazu zwei Fragen: 1. Ich weiß das Kennzeichen ist nur zur Überführung aber denkt ihr es würde jemandem auffallen bzw. fragt hält die Polizei einen an, wenn man mit rotem Kennzeichen kurz "ne kleine Runde" fährt. Schließlich ist das Teil ja neu und ich will wenigstens einmal damit fahren so lange das Wetter halbwegs in Ordnung geht bevor ich es im Winter ja wieder stehen lassen muss. Natürlich keine Tour quer durchs Land aber vllt ein zwei Runden bei mir in der Nähe... 2. Wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus während man mit einem roten Kennzeichen fährt und z.B. einen Unfall bauen würde? Und wie sieht es mit Blitzern u.ä. aus?
Danke für eure Antworten :)
5 Antworten
Alle Antworten entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Weitergabe von roten Kennzeichen an Dritte ist zumindest seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nicht mehr zulässig. Wird der Fahrer erwischt, dann drohen dem Händler, wegen fehlender Zuverlässigkeit, der Entzug der roten Kennzeichen.
Rote Kennzeichen werden ausgegeben an Kfz- Hersteller, Kfz- Teilehersteller, Kfz- Werkstätten und Kfz- Händler. Im Gegensatz zu Kurzzeitkennzeichen, sieht die FZV für eine betriebliche , also wiederholte Verwendung den Einsatz von roten Kennzeichen vor. Die Verwendung der Kennzeichen ist auf den eigenen Betrieb begrenzt, sie dürfen also nicht Dritten überlassen werden.
Du bist als Nichtangehöriger des Motorradhändlers sogenannter Dritter und darfst die Roten Kennzeichen auf keinen Fall an deinem eigenen (käuflich erworbenen) Krad verwenden, auch nicht für die Überführungsfahrt vom Händler nach Hause.
Würde das Krad aber noch dem Händler gehören, so liegt eine betriebliche Verwendung vor, z.B. bei einer Probefahrt. Nur in diesem Fall darf dir der Händler die roten Kennzeichen überlassen. Probefahrten mit Fahrzeugen , die im Besitz des Händlers sind, fallen unter die sogenannte betriebliche Verwendung.
In deinem Fall liegt eine widerrechtliche Benutzung der Kennzeichen vor. Das bedeutet, dein Krad gilt als nicht zugelassen.
Der Händler begeht eine Straftat nach § 22a StVG, ein Kennzeichenmißbrauch nach § 22 StVG ist ebenfalls zu prüfen.
Also lass dich nicht erwischen !!
Nach Hause fahren das Ding abschrauben und sofort zurückbringen und keine andere Fahrt damit , Du musst dein Ding zulassen um rum zufahren .
Du kannst nicht auf andere Leute kosten rum juckeln und wen da einer eine Probefahrt machen will und das Ding ist nicht da weil Du damit rumspielst .
Der Händler wird sauer der Käufer wird sauer und Du bekommst das in Rechnung gestellt deine Spielerei den Verdienstausfall so wie so und so weiter für das Geld hältst Du ein Kurzzeitkennzeichen holen können oder sogar die Zulassung mit Kennzeichen bezahlen können . Für den Quatsch .
Der Händler soll einen hinter dir her fahren lassen und das Kennzeichen sofort wieder mitnehmen damit Du kein Blödsinn damit machst , das ist nämlich Blödsinn was Du da vorhast .
ganz ruhig ;) ich habe ja gesagt ich möchte damit nicht bis nach Mexiko fahren, sondern lediglich vllt einen Umweg von 10 Minuten fahren. Kein Grund sich gleich so übertrieben aufzuspielen. :*
Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Wenn der Händler dir deine kleine Tour da einträgt , OK.
Mich würde es aber wundern wenn ein Händler ein rotes Kennzeichen überhaupt aus der Hand gibt. Früher wurden die mal so genutzt wie heute die Kurzzeitkennzeichen, aber seit das geändert wurtde ist es extrem schwer an eines zu kommen, und wenn damit irgend was schief läuft ist man es schnell wieder los. Ohne kann eine Werkstatt praktisch nicht mehr arbeiten, das wäre das KO für den Betrieb.
Das "rote Kennzeichen" ist ein Kurzzeitkennzeichen. Damit kann man normalerweise 1 Woche "rumfahren". Wenn es aber dem Händler gehört, dann hast du dich danach zu richten, was der Händler von dir erwartet. Wenn der Händler dir sagt, dass du sein Kennzeichen nach 2 Stunden zurückzubringen hast, dann ist nichts mit "rumfahren".
Von der Straßenverkehrsordnung her: JA. Aber die Frage wird sich nicht stellen. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass der Händler dich auf SEINEM Kennzeichen so lange rumfahren lassen wird.
Das "rote Kennzeichen" ist ein Kurzzeitkennzeichen.
Nein ist es nicht. Es ist ein Dauerkennzeichen das nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.
Wenn es aber dem Händler gehört,
Wem denn sonst? Privatleute bekommen keine roten Nummern.
Ehm soweit ich weiss ist es zumindest so in Österreich das Mopeds Standard Rote Kennzeichen haben. Die bleiben auch so, ist halt ein Moped.
Aber solltest dir keine Sorgen machen wegen dem Kennzeichen und das dich die Polizei mal aufhält ist eigentlich auch selten ;)
also in Deutschland ist das nicht so :D aber du hast recht es ist selten bei uns dass Motorräder angehalten werden, zumindest hier bei mir in meinem Freundeskreis :D aber ich meinte ja nur ob es überhaupt erlaubt ist damit auch andere Strecken zu fahren als nur nach Hause :)
In Deutschland ist das etwas anders geregelt.
Natürlich ist es erlaubt keiner wird dich fragen wo genau du wohnst schätze ich mal wenn du die ersten Kilometer fährst.
gut das ist klar, aber wenn er z. B. sagt er braucht es erst Montag wieder, darf ich dann Samstag und Sonntag damit fahren?