Mit gelber Magnetkennleuchte zum Feuerwehrgerätehaus + Feuerwehreinsatzschild erlaubt?

9 Antworten

Nein darfst du nicht. Du darfst dir ein "Feuerwehr im Einsatz" Dachaufsetzer auf das Auto machen, allerdings darf der NICHT beleuchtet sein. Gelbe Rundumleuchte braucht eine Sondergenehmigung. Die gelbe befreit dich jedoch NICHT von der StvO!! Ergo, eine gelbe Rundumleuchte bringt dir garnix.

Der Dachaufsetzer ist auch nur ein Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer, das du auf dem Weg zum Gerätehaus bist. Trotzdem müssen Sie kein Platz machen o.Ä.

Der Dachaufsetzer ist ohne Beleuchtung erlaubt und eventuell auch sinnvoll. Prinzipiell hast du auf der Fahrt zum Gerätehaus auch Sonderrechte. Diese kannst du nur nicht anzeigen. Also wenn etwas passiert bist (meistens) du schuld!

Passiert nichts und du wirst zum Beispiel geblitzt und hast es nicht übertrieben (keine 100 innerorts bei 50!) wird wohl kein Hahn danach krähen und du kannst den Strafzettel auch ungültig machen lassen.

Den Dauchaufsetzter kannst du gerne verwenden ... Sonder- oder Wegerechte hast du damit nicht und es liegt an den anderen Verkehrsteilnehmern ob sie dir Platz machen ... wenn dann nur aus “Höflichkeit“

xXTob1iXx  08.08.2013, 11:59

Im falle eines Einsatzes haben Feuerwehrangehörige auch auf dem Weg zum Gerätehaus das Recht die Sonderrechte in anspruch zu nehmen. Hirzu ein Artikel

Sonderrecht: Das Sonderrecht wird geregelt im §35 StVO:

 Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Angehörige der Feuerwehr dürfen im Einsatzfall - sofern dies dringend geboten ist - also bereits auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte in Anspruch nehmen und sich über Vorschriften der StVO hinwegsetzen.

Voraussetzung dazu ist allerdings eine gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Liebe Grüße Tobi

**Nein!

So etwas machen nur totale Vollpfosten!!!**

Welche anderen Autofahrer sollen denn auf das Teil reagieren. Sieht eher aus wie ein Taxischild für Arme.

Wenn Du das Teil auch noch beleuchtest oder zusätzliche Beleuchtung anbringst, erlischt für Dein Fahrzeug der Versicherungsschutz. Außerdem zieht in solchen Fällen der §38 StVO nicht.

Wieso auch die Eile? Findet der Einsatz nicht ohne Dich statt?

Was Du da vorbringst, klingt so, als würdest Du auf der Anfahrt mehr Leute gefährden, als durch den realen Einsatz Personen gefährdet sind.

xXTob1iXx  08.08.2013, 11:53

Also wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten...

Die Dachaufsetzer machen sehr Wohl Sinn da wir bei der Feuerwehr auch auf der Anfahrt zum Gerätehaus in einem Einsatzfall schon die Sonder und Wegerechte in Anspruch nehmen drüfen. Durch diese Dachaufsetzer wissen andere Verkehrsteilnehmer das wir es eilig haben und lassen uns dann auch schonmal vor.

Vorallem wenn man über rote Ampeln fährt helfen die ungemein und auch Polizisten werden dich wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht anhalten...

Daher sollte man wissen wovon man redet anstatt einfach nur so los zu schreiben...

sejler  25.08.2013, 02:09
@xXTob1iXx

Ja jaa......., du bist offensichtlich einer der Kameraden, die entweder besonders wichtig / unentbehrlich sind oder die in einer Wehr Dienst tun, in der es bei absolut jedem Einsatz um Sekunden und somit Leben oder Tod geht. Das muß ja wirklich tragisch für den Rest der Welt sein, daß Menschen wie du nicht eigentlich jedesmal wenn der FME plärrt sofort mit Blauhorn am privat-PKW durch die Provinz rasen dürfen.

Mit 80...90 Km/h durch den Ort, zwei...drei rote Ampeln überfahren, mit quietschenden Reifen zum Gerätehaus eingebogen, um dann doch noch minutenlang auf dem ersten Fahrzeug zu sitzen und zu warten, daß man mit vollständiger Gruppe zum Mülltonnenbrand ausrücken kann...... Jaa...., von solchen Helden brauchen die freiwilligen Feuerwehren noch viel mehr.......

jona968  26.08.2013, 09:41
@xXTob1iXx

Was für Wegerechte kannst Du in Anspruch nehmen???

Gar keine!

In meinen Augen bist Du eine Gefahr für die Öffentlichkeit!

Glaube mir, mit 28 Jahren Feuerwehrerfahrung nehme ich mir heraus, ein bisschen Ahnung zu haben. Zumal ich mich häufig mit den Rechtsfragen zu diesem Thema befasse.

jona968  26.08.2013, 09:45
@xXTob1iXx

Du schreibst in einem Deiner vorherigen Beiträge, dass Du 17 Jahre alt bist. Von welcher Ahnung redest Du denn hier?

Tu mir einen Gefallen und benutze für die Anfahrt zu Deiner Feuerwehr Dein BOBBYCAR. Damit fällst Du auch auf, gefährdest aber den Verkehr nicht so massiv.

Ja klar darfst du damit zum einsatz fahren, aber du hast keine besonderen rechte im straßenverkehr