Feuerwehr - persönliche Schutzausrüstung - Kostenerstattung

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Die Art und Weise der notwendigen PSA hängt von der örtlichen Gefährdungsbeurteilung ab. Offensichtlich hält eure Führung die Minimal-PSA für ausreichend.

Das bedeutet aber, dass Du keinen Anspruch auf weitere PSA oder Kostenerstattung hast, denn Deine Sicherheit ist laut Wehrführung offensichtlich nicht gefährdet. Andernfalls müsste sie ja die bessere Kleidung beschaffen.

Das Finanzamt wird erstens wegen "Hobby", zweitens wegen offensichtlich mangelnder Notwendigkeit kaltlächelnd abwinken.

Bei der Beschaffung von eigener Kleidung bitte aufpassen, dass alle relevanten Normen eingehalten werden und auch die dazu notwendigen Nachweise vorgelegt werden können (Herstellerbescheinigungen, nicht nur das CE-Zeichen). Die Wehrführung muss Dir bestätigen, dass Du das Zeug im Einsatz anziehen darfst. Wenn sie schlau ist, wird sie dabei jegliche Regressansprüche ablehnen, falls etwas kaputt geht.

Ohne Genehmigung der Wehrführung darfst Du auch noch so tolles Zusatzzeug nicht im Einsatz anziehen! In den meisten Fällen wird es wohl mit zudrücken aller Hühneraugen geduldet, im Schadensfall wird der Rechtsbeistand der Kommune aber sehr schnell hellhörig.

Der andere Weg wäre, sich die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu beschaffen (die ist doch gaaaaaanz sicherlich ordnungsgemäß dokumentiert, oder....?), diese Stück für Sück auseinanderzunehmen und mit Gutachten untermauert der Wehrführung bzw. dem Gemeinderat um die Ohren zu klatschen und klar zu machen, wer hier die Arbeit kostengünstig ehrenamtlich leistet und auch gesund wieder nach Hause kommen möchte.

Viel Erfolg!

Solange du damit nicht zum Innenangriff gehst, ist das ok, bzw. das von dir verlangt wird.

Du bezahlt deine Steuern aber weil du arbeitest und irgendwo wohnst und ein Auto hast... oder ? In der feuerwehr bist du freiwillig. Die haben dir vernünftige Kleidung zu geben. Lediglich kleine Sachen bezahlt man selber.

Nein, denn die Einnahmen aus der Tätigkeit als Feuerwehrmann sind nicht steuerpflichtig, also kann man auch keine Kosten geltend machen.

Ein Berufsfeuerwehrmann könnte die Sache als Werbungskosten geltend machen, aber merkwürdigerweise arbeiten Berufsfeuerwehrleute mit der von der Gemeinde gestellten Standardausrüstung und nur freiwillige Feuerwehrler kaufen sich Ausrüstung selber.

Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat, aber mein Bruder hat vor etwa 10 Jahren einiges an Kleidung für die Freiwillige Feuerwehr für sich gekauft (über einen persönlichen Gurt, Stiefel bis zur Ausgehuniform) und er konnte NICHTS davon absetzen ...

mit der Begründung, dass er das als Hobby macht und es damit keine Berufsausgaben sind ...

Lediglich den Mitgliedsbeitrag als Aktiver konnte er absetzen ...

Meandor  24.03.2012, 21:00

Der zahlt Mitgliedsbeitrag bei der Feuerwehr?

Cerealie  25.03.2012, 16:32
@Meandor

Bei Freiwilligen Feuerwehren ist es hier bei uns ganz normal, dass man Mitgliedsbeitrag bezahlt ... 15 Euro im Jahr als Aktiver. Das ist nicht viel, aber so festgesetzt.

Meandor  26.03.2012, 17:27
@Cerealie

Darf ich fragen welches Bundesland?

Der Mitgliedsbeitrag ist durch eine Satzung oder ähnliches festgesetzt, oder eine fest erwartete Spende in die Kameradschaftskasse?

Ich glaube eher weniger, denn die bessere Ausrüstung ist ja nicht zwingend nötig. In der freiwilligen Feuerwehr, in der Ich bin, bekommen wir Top-Ausrüstung ohne Aufpreis, mit Ausgangskleidung und Pager.