Mit Freund zusammen ziehen, aber Eltern beziehen Hartz 4?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also zusammenziehen könnt ihr immer. Ist nur die Frage, ob ihr es finanziell geregelt bekommt. da ihr beide eine Ausbildung macht, habt ihr auch einen Anspruch auf Kindergeld. ich gehe mal davon aus, dass dies eure Eltern auch erhalten. Sollte das der Fall sein, dann stellt mit euren Eltern am besten bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung. Dann erhält ihr es auf eure Konten. Zusammen habt ihr dann einen gewissen Betrag im Monat. Davon solltet ihr eure Kosten bestreiten können. Solltet ihr aber die Absicht haben Leistungen vom JC zu beantragen, dann wird es schwieriger. Da dann die Zustimmung zum Auszug aus den Elternhaus vom JC erfolgen muss. Warum? Ihr seit beide noch unter 25 Jahre und wird somit nach SGBII den Elternhaus zugesprochen.Also nicht so einfach, wenn man unter 25 Jahre ist und ALGII beantragen möchte.

Du möchtest wissen, was von dein Geld beim JC angerechnet wird? Man nimmt dein Einkommen (brutto) rechnet hier die Freibeträge aus. Dieser Freibetrag wird dann vom Nettolohn abgezogen. Dann kommt eine Summe X raus.

Wie ich sehe seit ihr 5 Personen im Haushalt. Dann wird die Miete durch 5 Personen aufgeteilt.

Nehmen wir mal an die Miete kostet insgesamt 500 Euro. Macht für jeden 100 Euro.

So nun zu der Berechnung: Bei ca 500 Euro Nettoeinkommen müßte dein Bruttoeinkommen bei ca 700 Euro sein. Und Kindergeld von 184 Euro monatlich.

Von den 700 Euro werden 100 Euro Grundfreibetrag errechnet und von den restlichen 600 Eurgibt es nochmal 20% als Freibetrag, dass sind dann 120 Euro + 100 Euro Grundfreibetrag ergibt es ein Gesamtfreibetrag von 220 Euro. Diese 220 Euro werden von dein Nettoeinkommen abgezogen. (500 - 220 = 280 Euro). Die 280 Euro könnten nur als Einkommen beim Jobcenter angerechnet werden

Dein Anspruch auf Regelleistung ist laut SGBII 318 Euro im Monat + anteilig die Miete von 100 Euro ergibt es ein Gesamtanspruch von 418 Euro.

Achtung: Gesamtanspruch 418 - Einkommen 280 = 138 Restanspruch 138 Euro nun hast du noch Kindergeld in Höhe von 184. Vom Kindergeld ziehst du den Restanspruch in Höhe von 138 Euro ab. Da bleibt ein Rest von 46 Euro welches dann bei den Eltern angerechnet werden kann.

Hoffe ich konnte dir die Fragen beantworten. Wenn nicht einfach nochmal bei mir nachfragen..

Solange du noch zu Hause wohnst,hast du keinen Anspruch auf BAB - aber dafür auf die ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll !

Wenn du also zwischen 500 € - 550 € Netto bekommst,müsstest du ca.650 € - 700 € Brutto haben und von diesem Bruttoeinkommen berechnen sich deine Freibeträge. Diese werden dann von deinem Netto abgezogen und ergeben dein anrechenbares Nettoeinkommen,was zusammen mit deinen 184 € Kindergeld,dein gesamtes anrechenbares Einkommen ergibt.

Um deinen Bedarf in der Wohnung festzustellen,müsste man die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) kennen,denn davon berechnet sich dein Kopfanteil der KDU - Kosten.

Dieser Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt,das würden dann in deinem Fall 1 / 5 dieser Kosten sein.

Dieser Kopfanteil kommt dann zu deinem Regelsatz von derzeit 313 € dazu,das ergibt dann deinen individuellen Bedarf.

Kannst du diesen Bedarf mit deinem anrechenbarem Einkommen decken,bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) raus.

Ausgehend von 650 € Brutto und 500 € Netto,würden deine Freibeträge min. 210 € betragen,die dir dann von deinen 500 € Netto abgezogen würden.

Dann läge dein anrechenbares Nettoeinkommen bei ca.290 € + deine 184 € Kindergeld = ca.474 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Von diesen ca.474 € gingen dann zunächst deine 313 € Regelsatz ab,dann blieben noch ca.161 € für deinen Kopfanteil der KDU - Kosten übrig. Würde dein Kopfanteil geringer ausfallen,ginge der Überschuss zu lasten deines Kindergeldes,welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Dieser Überschuss würde dann bei deiner Mutter bzw.der BG - angerechnet,denn du würdest ja dann keine Leistungen mehr bekommen. Du müsstest dann deinen Kopfanteil aus deinem Einkommen direkt an deine Mutter zahlen,ihr Kostgeld abgeben oder dich selber verpflegen.

Dir würden als diese ca.210 € an Freibeträgen mehr bleiben,als du zuvor hattest.

Würdest du dann mit deinem Freund zusammen ziehen,dann könntet ihr BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Euch würde dann zunächst in der Erstausbildung Unterhalt von den Eltern zustehen,können die aber nicht zahlen,also sind nicht leistungsfähig und ihr könnt euren Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle nicht aus eigenem Einkommen decken,dann würde es unter Umständen mit BAB - aufgestockt.

Dieser Unterhaltsanspruch würde bei Azubis in eigener Wohnung / WG,laut Düsseldorfer Tabelle,670 € betragen,davon sind dann Nettoeinkommen + Kindergeld abzuziehen. Es könnten dann auch noch 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe ) dazu kommen,wenn diese euch nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würden.

Dann könnte der Unterhaltsbedarf bei 760 € pro Monat liegen.

Wenn du also dann ca.500 € + 184 € Kindergeld bekommst,hast du ca.680 €,stehen dir die ca.90 € nicht zu,würdest du evtl.keinen Anspruch auf BAB - Aufstockung haben,aber den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen.

Das trifft dann auch auf deinen Freund zu,der ja dann nach deinen Angaben noch mehr Einkommen hat also du,ihm steht dann auch sein Kindergeld zu.

Sollte dann kein Anspruch auf BAB - bestehen,dann könnt ihr noch versuchen,beim Jobcenter einen Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - Kosten zu beantragen,wenn euer anrechenbares Einkommen diese nicht deckt.

Die Wohnung dürfte bei 2 Personen ca.60 qm groß sein,was sie bei euch in der Stadt kosten darf,kann euch nur das zuständige Jobcenter genau beantworten. Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

fillyfragen 
Fragesteller
 20.08.2014, 20:37

Vielen vielen lieben Dank für deine sehr ausführliche Antwort. Du hast mir sehr vieles gesagt wovon ich noch nichts wusste. Wirklich sehr hilfreiche Sachen. Nochmals vielen Dank.

Ihr könnt doch sehr gut zusammenziehen! Als Auszubildende habt ihr anspruch auf Wohngeld! Ruf doch ganz unverbindlich mal bei der Gemeinde oder bei der Stadt bei euch da, an und erkundige dich mal, wie es wäre. Viel glück !

fillyfragen 
Fragesteller
 20.08.2014, 19:57

Kann ich das denn auch unter 25 beantragen?

isomatte  20.08.2014, 20:44

Wenn dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - besteht,haben sie keinen Anspruch auf Wohngeld und auch eine Aufstockung durch das Jobcenter ( ALG - 2 ) wird wahrscheinlich durch den Leistungsausschluss ( § 7 Abs. 5 SGB - ll ) auch entfallen !

Es bliebe dann nur Unterhalt von den Eltern,wenn sie sich in Erstausbildung befinden und die Eltern leistungsfähig sind,wenn nicht,dann evtl.BAB - oder - Bafög - je nach Ausbildungsart oder ein Mietzuschuss vom Jobcenter,zu den ungedeckten Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,wenn die Pauschale im BAB bzw. Bafög nicht reicht oder das anrechenbare Einkommen diese Kosten nicht deckt.

Wenn du ausziehst hast du mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun. Dann hast du dein volles Gehalt zur Verfügung und mit deinem Freund zusammen habt ihr immerhin 1250-1300€. Plus dein volles Kindergeld und evtl das deines Freundes. Ist doch gar nicht so wenig! Evtl. steht euch auch noch BAB zu, würde ich einfach mal beantragen. Aber selbst wenn nicht sollte das reichen bei einer kleinen und günstigen Wohnung. Klar, was Möbel angeht müsst ihr mal schauen, aber das Problem haben ja fast alle Azubis und Studenten die ausziehen und deren Eltern wenig Geld haben. Einiges, wie zB dein Bett, Schreibtisch etc wirst du sicherlich auch mitnehmen können von deinen Eltern aus. Also ich finde die Chancen stehen da nicht schlecht und nebenbei könnt ihr ja noch einen 450€ Job machen, dann habt ihr was mehr übrig und könnt euch was ansparen für Möbel usw.

Wenn du ausziehst, wird von deinem Gehalt nichts mehr wegen deinen Eltern abgezogen. Wenn du glaubst, dass du das schaffst mit deinem Freund, dich selbst zu versorgen und finanzieren, dann steht dem Auszug nichts im Wege.

Geld dafür kriegst du allerdings nicht, da du ja noch bei deinen Eltern wohnen könntest, vorrausgesetzt du bist unter 25.

fillyfragen 
Fragesteller
 20.08.2014, 19:56

Also ich sag mal so, ich bin mir recht sicher, dass es finanziell klappen würde wenn ich meinen vollen Betrag bekommen würde, aber mir wird ja dann viel abgezogen und ich weiß nicht wie wir überhaupt den Umzug finanzieren könnten.

LLCG89  20.08.2014, 19:58
@fillyfragen

Wenn ihr den Umzug nicht stemmen könnt geht es nicht. Du kriegst vom Amt nichts, weil du ja theoretisch Zuhause wohnen könntest. Und deine Eltern werden kaum Geld überhaben um euch zu unterstützen. Du kriegst auch kein Wohngeld etc,

Bedenke ihr müsst nicht nur Miete, sondern auch wahlweise Kaution/Provision, Möbel, den Umzug, dann danach Versicherungen, Telefon/Internet, Strom, Nebenkosten... etc. alleine zahlen.

fillyfragen 
Fragesteller
 20.08.2014, 20:00
@LLCG89

Ja also das wird auf jeden Fall nicht einfach :/ denkst du denn dass es auf irgendeine Art realistisch ist?

LLCG89  20.08.2014, 21:33
@fillyfragen

Mit eurem Gehalt.... ehrlich gesagt nicht :) Es sei denn ihr habt mordsmäßige Rücklagen oder die Eltern deines Freundes können was zusteuern.