Mit der Fachhochschulreife Jura studieren

4 Antworten

Falls das eine Option für dich wäre, könntest du auch in den Niederlanden Internationales & Europäisches Recht mit der FHR studieren.

Ansonsten, wenn es wirklich dein einziger Traum ist, dann häng noch ein Jahr dran und mache das Abitur.

LG

Enemy74 
Fragesteller
 07.12.2012, 23:06

Hey danke für deine Antwort - werde ich mich mal damit beschäftigen.. Ein Jahr dranhängen? - Mir wurde gesagt ich müsse noch 2 Jahre auf eine Wirtschaftsoberschule gehen zB um das Abi zu machen...

Auf welcher Schulart wäre das in einem Jahr zu erreichen?

Gruß

grandpied  09.12.2012, 18:12
@Enemy74

Kein Problem.

Hm das Thema ist ein bisschen kompliziert. Das ist auf jeden Fall Bundeslandabhängig. In Ba-Wü (soweit ich weiß) kannst du du das Abi nach der FHR in einem Jahr an allgemeinen Gymnasien machen. In Bayern kannst du das auch in einem Jahr machen nach der FOS13, aber nur wenn du die FHR in Bayern gemacht hast. (Antwort ohne Gewähr)

Ich würde mal in deiner Schule nachfragen, was für Möglichkeiten du hättest. Kenn mich damit auch nicht so gut aus sorry.

Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife für ein Jurastudium erforderlich. Es gibt in einzelnen Bundesländern Regelungen, nach denen man nach bestandenem Grunddstudium (3 Semester) in einem passenden Fachhochschulstudiengang eine fachgebundene Hochschulreife erwirbt, die es ermöglicht, den gleichen oder eng verwandten Studiengang an einer Uni zu studieren (meist wieder von Anfang an). Ob dies in Deinem Bundesland möglich ist, könntest Du bei einer Fachhochschulstudienberatungsstelle oder auch beim FOS-Beratungslehrer klären. Bei uns in Bayern ist diese Frage in der sog. Qualifikationsverordnung geregelt.

Seit dem WS 2014/2015 ist es dank der Novellierung des BbgHG (Brandenburgisches Hoschulgesetz) möglich in Brandenburg mit Fachhochschulreife alle grundständigen Studiengänge zu absolvieren inklusiv alle Studiengänge die mit einem Staatsexamen abschließen. Siehe auch gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014

Du kannst einen Bachelor an der FH machen, dann darfst du an die Uni wechseln. Dort fingest du aber mit Jura wieder im ersten Semester an. Ist dann die Frage, was sinnvoller für dich ist.