Mit BTM erwischt vor Jahren, jetzt Führerscheinbeantragung, MPU zu befürchten?

3 Antworten

Hallo

zuerst einmal das gesetzliche:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

jetzt kommt es eben darauf an, ob die Polizei es der Fsst gemeldet hat oder nicht, außerdem ob die Fsst es für nötig hält nach so langer Zeit noch was zu unternehmen.

aufgefallen bist du ja seitdem nicht mehr, oder?

eine MPU wird zu 100% nicht angeordnet

am besten wäre es, wenn du deinen Antrag stellst, dass du gleich eine kostenlose Akteneinsicht machst bei deiner Fsst, dann weißt du auch, ob es die Polizei damals gemeldet hat oder nicht.

Akteneinsicht in deine Fsst-Akte ist dein gutes Recht, dazu ist auch kein Anwalt nötig

K1llu 
Fragesteller
 12.05.2015, 15:52

Danke für deine super Antwort. Also ich bin seitdem nicht mehr auffällig geworden, war auch meine einzige Anzeige. Ich gehe am Montag morgen auf die FSS zur Beantragung des Führerscheines. Werden die nicht misstrauisch wenn ich akteneinsicht fordere ? Also dass die dann Vllt doch nochmal genauer nachforschen? Ich hatte damals das Gefühl, dass es den Polizisten relativ egal war, da die Menge maximal 0,3 Gramm war.

ginatilan  12.05.2015, 15:57
@K1llu

Werden die nicht misstrauisch wenn ich akteneinsicht fordere ?

kann schon sein, aber wenn es damals gemeldet wurde steht es sowieso drin und der Sachbearbeiter sieht es eben dann früher

du kannst natürlich auch nichts bezüglich Akteneinsicht unternehmen, nur dann sitzt du halt ca. 6-8 Wochen (solange dauert es dann bis der Antrag bearbeitet wurde) auf heißen Kohlen und wartest jeden Tag auf Post von der Fsst:-)

Hi,

es kommt ganz darauf an. Das lässt sich pauschal wirklich nicht sagen. Beides ist in etwa gleich gut möglich. Wobei die Führerscheinstelle in solchen Fällen schon eine MPU verordnen kann selbst wenn du damals noch keinen Führerschein hattest. 

LG

K1llu 
Fragesteller
 11.05.2015, 18:31

Schade, gibt es da irgendwelche Vorraussetzungen die das eine oder andere ausschließen? Vllt noch zur Info, damals war ich 20/21 , hatte bei der Kontrolle keinerlei Äußerungen bezüglich Konsum oder ähnlichem getroffen, wurde auch nie Vorgeladen geschweigedenn Erkennungsdienstlich behandelt, musste keinen Urin-/Bluttest abgeben.

TheLord25  11.05.2015, 18:42
@K1llu

Naja der entscheidende Punkt ist in diesem Fall, dass es ja zu einem Verfahren gegen dich gekommen ist, auch wenn das eingestellt wurde. Wobei es schonmal von Vorteil ist, dass es zu keiner Verurteilung kam. Dies ist jetzt wirklich eine Einzelfallentscheidung ob die die Füherscheinstelle Zweifel an deiner Eignung zum Fahren hat oder nicht. Da kannst du nicht mehr machen als abzuwarten.

Eventuell verlangt die Führerscheinstelle ein ärtzliches Gutachten um dein Konsummuster zu klären.

Eine MPU ist normalerweise nur bei regelmäßigen Konsumenten, oder bei gelegentlichen Konsumenten die über kein Trennvermögen verfügen (also solche die mit aktiven THC im Blut autofahren) zulässig.

Unzulässig ist eine MPU bei:

  • Gelegenheitskonsumenten mit Trennvermögen
  • Probierkonsumenten (also einmaliger Konsum); diese würden sogar noch ohne MPU davon kommen wenn sie bekifft fahren würden

Bei dir wurde kein regelmäßiger Konsum nachgewiesen und eine geringe Menge lässt auch nicht auf regelmäßigen Konsum schliesen. Also denke ich nicht dass es zu einer MPU kommen wird.