Konsequenzen von Seiten der Führerscheinstelle?
Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.
Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem Verweis es an die führerscheinstelle zu melden
Ich habe immer jegliche aussage zum konsum verweigert. Darüber hinaus habe ich mich im internet schlau gemacht und gelesen, dass entweder regelmäßiger Konsum (auch ohne Bezug zum Strassenverkehr) vorliegen muss oder gelegentlicher konsum (ohne trennvermögen zum strassenverkehr) um Konsequenzen durch die führerscheinstelle zu erfahren. Da ich jedes mal zu fuß unterwegs war, scheidet der erste Punkt aus. Jedoch reicht es wohl, innerhalb einer, i kurzen Zeit mehrmals mit cannabis erwischt zu werden um regelmäßigen Konsum zu unterstellen. Daher wollte ich fragen ob die Abstände, in welchen ich erwischt wurde als "kurze zeit" gelten oder ich sonst irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden. Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle "genervt" dass ich bis zum ende des Verfahrens (wo ich im Oktober 2016 erwischt wurde) warten muss bis ich den führerschein ablegen darf ( habe ihn jetzt). damals hat es ein anwalt geklärt ( und ich weiss nicht genau wie). Ich lebe darüber hinaus in Schleswig-Holstein.
Habt ihr daher eine Antwort auf meine Befürchtungen
4 Antworten
Der Besitz von BtM suggeriert natürlich auch den Konsum. Allerdings besteht zur Zeit noch kein Beweis für die Vermutung, dass Du unter BtM-Einfluss ein Kraftfahrzeug geführt hast. Deshalb wird Dir die Fahrerlaubnisbehörde ein sogenanntes " Drogenscreening " auferlegen. D.h. sie wird Dir auferlegen, innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist ( in der Regel sieben Werktage ) eine Urin-, Blut- oder Haarprobe analysieren zu lassen. Ist die Probe positiv oder wird sie nicht innerhalb der Frist abgegeben, schicken sie Dich zur MPU.
Von Gesetzes wegen müsste die Fahrerlaubnisbehörde sofort tätig werden, da es sich um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr handelt. Aber das ist Öffentlicher Dienst. Da bleibt schon Mal etwas liegen.
Ja. Du wirst Dich auf jeden Fall auf ein ärztliches Gutachten zu Deinem Konsum einstellen müssen. Für gelegentlichen Konsum ist der Abstand viel zu gering.
Kann auch durchaus sein, dass direkt eine MPU angeordnet wird. Darüber hinaus musst Du auch relativ sicher mit einer Geldstrafe von ca. einem Netto-Monatseinkommen rechnen. Denn auch wenn die Menge extrem gering war - im Wiederholungsfall. spielt das irgendwann keine wirkliche Rolle mehr.
Hallo.
Da du noch nicht erwischt wurdest ist wohl Glücksache,
Kann sein das die Führerscheinstelle dich ein Jahr auf Test setzt.
Ob mit oder ohne Führerschein entscheidet die Führerscheinstelle.
Das muss nicht so sein, jede Führerscheinstelle wechselt ihr verhalten, da sich andere nicht darauf verlassen können.
Mit Gruß
Bley 1914
Ein regelmäßiger Konsum wird anhand der Carbonsäurekonzentration, dem Abbauprodukt von THC, in deinem Körper festgestellt. Ist sie zu hoch kann auf mehr als gelegentlichen Konsum geschlossen werden. Ab 5 ng/ml wird es gefährlich für den Führerschein.
Danke schon mal vorab, gibts da eine ungefähr pauschale zeit in welcher sie mich auffordern werden?