Minijob+Honorarkraft und Familienversicherung

3 Antworten

Hallo,

wenn man einen Minijob hat und die Einkünfte (Minijob und Honorartätigkeit zusanmmen) 450 Euro monatlich übersteigen, endet die kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V).

Wenn die Honorartätigkeit hauptberuflich ist, gilt ein Mindestbeitrag von 352 Euro monatlich (in besonderen Fällen von 234 Euro).

Wenn die Honoratätigkeit nebenberuflich ist und die Einnahmen zusammen unter 921 Euro liegen, gilt ein Monatsbeitrag von ca. 157 Euro.

Die Krankenkasse prüft, ob die Honorartätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Gruß

RHW

Hallo in Deutschland ist es so das du bis 450€ von jeglichen Steuern befreit bist und in der Zeit auch Familienversichert bist. Überschreitest du die 450€ musst du dich selbst Versichern. Ab dann ist nicht mehr Brutto wie Netto wie bei den 450€. Du hast dann ein Bruttogehalt von diesem Bruttogehalt gehen Sachen wie Krankenkasse, Rentenversicherung etc. ab. Ab 1000€ auch Lohnsteuer. Dein Arbeitgeber zahlt einen prozentualen Teil an die Krankenkasse und du zahlst einen Teil.

Gruß Eric

kevin1905  12.03.2014, 13:53

Hallo in Deutschland ist es so das du bis 450€ von jeglichen Steuern befreit bist

Falsch.

Wenn die Summe beider Tätigkeiten 450,- € übersteigt muss geprüft werden was den Mittelpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet. Sei es die Arbeitnehmerschaft oder die Honorartätigkeit. Dies hätte Auswirkungen darauf, ob du freiwillig oder pflichtversichert in der GKV wärest.

Einkommensteuer fällt an ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.354,- € im Jahr bei Einzelveranlagung.