Rechnung von der AOK - was tun?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit 19 Jahren rutscht man eigentlich noch in die Familienversicherung, selbst wenn man als arbeitslos gemeldet wäre. Bis zum 25. Lebensjahr hat man Anspruch auf die Familienversicherung, wenn gewisse Fragen geklärt sind, aber grundsätzlich geht das solange man in Ausbildung ist oder studiert, ansonsten wäre man eben über's Amt versichert oder über den Arbeitgeber!

Will sagen: Kläre das Thema Familienversicherung bitte dringlichst ab bevor du irgendwelches Geld überweist oder weitere Schritte einleitest! Wenn es um Geldforderungen geht, sind die schnell dabei - allerdings ist das mit 19 Jahren doch schon etwas "fragwürdig" von der AOK weil es da IMMER eine Möglichkeit gibt, slebst wenn man nicht daheim bei den Eltern wohnen sollte!

Ansonsten: Ich kopiere grundsätzlich immer irgendwelche Fragebögen/Dinge die ich in derlei Hinsicht verschicken/einreichen muss (sei es beruflicher oder behördlicher Natur, selbst Banksachen werden immer kopiert), bevor ich sie bei der Post oder persönlich abgebe, versehe sie mit Datumsstempel und dem Hinweis "abgeschickt" oder "eingereicht". Das ist zwar auch nicht hundertprozentig, aber auf jeden Fall sicherer als irgendwas einfach wegzuschicken ---------> diese Kopien sind zwar nicht der ideale Nachweis, aber in der Regel glaubwürdig genug. Ein Einschreiben ist natürlich die sicherste Lösung.

Aber kläre das mit der Familienversicherung ab! Es macht mich seeeeeeeeehr stutzig weil es mit 19 Jahren eigentlich immer irgendwie gehen sollte! Eine 19-jährige Person ist entweder familiär über die Eltern versichert (war ich bis Ausbildungsende auch noch, bei meinem Vater, da war ich 21) oder über's Amt bzw. Arbeitgeber/Lehrbetrieb! Da hat sicherlich irgendwo jemand geschlampt oder nicht aufgepasst, oder im Büro Kaffee getrunken & dahingehend irgendwas falsch eingegeben oder so! Hake nach!

Alles Gute dir!

Der "Brief", den Du "Rechnung" nennst, ist vermutlich ein Bescheid. Bitte achte darauf, den Inhalt von behördlichen Schreiben und die verwendeten Bezeichnungen korrekt wiederzugeben. Nur damit ist auch korrekte Beratung möglich!

Du bist grundsätzlich dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass ein Schreiben von Dir den Empfänger auch erreicht hat. Also ist Dein Fragebogen nach den tatsächlichen Fakten u.U. nicht bei der Kasse angekommen.

Umgekehrt ist allerdings die Kasse auch verpflichtet, nachzweisen, welche ihrer Schreiben Dich erreicht haben.

Wenn eine Behörde so ein Spielchen mit mir spielen will, um mich zu ver(...)en, bin ich immer bereit, das Spiel mitzuspielen.

Wenn Du so einen Beitragsbescheid erhalten hast, kannst Du dagegen einen Widerspruch erheben. In dem Widerspruch kannst Du nochmals die tatsächlichen Verhältnisse schildern.

Bist Du sicher, dass Du jemals einen solchen Fragebogen von der Kasse erhalten hast? Du könntest ja im Widerspruch mal ausführen, dass Dir gar kein Fragebogen in Deiner Akte vorliegt, auf den sie sich bezieht.

Um zu überprüfen, was da Sache ist, kannst Du dann zur weiteren Begründung des Widerspruchs erstmal Akteneinsicht bei der Kasse beantragen. Dann bekommst Du deine Akte vorgelegt und kannst darin suchen, ob Dein Antwortschreiben bei der Kasse damals eingegangen ist und sie jetzt gerade nur zu faul sind, um es zu finden. Oder es gar nicht zur Hand haben wollen, weil man so einen Beitrag eintreiben kann...

Hallo,

am besten persönlich zur Krankenkasse und dort nochmal einen Fragebogen ausfüllen. Meist wird auch die Unterschrift beider Eltern benötigt. Wenn man keine Einnahmen über 405 bzw. 450 Euro monatlich hat/hatte, ist meistens eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern möglich. Wenn alles geklärt ist, am besten sofort eine schriftliche Bestätigung über die Familienversicherung und darüber, dass das Schreiben mit der Beitragsforderung hinfällig ist, sofort mitnehmen.

Tipp für die Zukunft: Telefonnummern und - wenn man nicht bei den Eltern lebt - neue Adresse immer sofort der Krankenkasse mitteilen.

Gruß

RHW

derdorfbengel  01.03.2015, 21:57
Tipp für die Zukunft: Telefonnummern und - wenn man nicht bei den Eltern lebt - neue Adresse immer sofort der Krankenkasse mitteilen.

Und dazu entschiedener Widerspruch: private Telefonnummern gehen Behörden einen Sch... an. Die haben sich immer schriftlich an einen zu wenden.

So erspart man sich auch viel Ärger wegen des Nachweises angeblich besprochener Dinge.

RHWWW  11.03.2015, 21:27
@derdorfbengel

Ja, die Angabe der Telefonnummer ist immer freiwillig.

Man kann wählen zwischen:

- Briefen, die man selber wieder vergisst, die man selber irrtümlich mit der Werbung oder dem Anzeigenblatt entsorgt oder die nicht angekommen sind (die Post ist nicht 100% zuverlässig) und der Beitragsnachzahlung für mehrere Monate oder Jahre (wie hier passiert)

oder

- der freiwilligen Angabe der eigenen Telefonnummer, um in wichtigen Fällen einen Erinnerungsanruf der Krankenkasse zu bekommen (die Telefonnummer kann man auch jederzeit wieder bei der Krankenkasse löschen lassen).

Erwachsene Menschen dürfen in Deutschland frei entscheiden, welchen der beiden Wege sie gehen wollen.

derdorfbengel  12.03.2015, 02:18
@RHWWW

Eben. Die können wählen. Und sie können sich auch gegen das entscheiden, was einer Behörde am liebsten ist.

Die benannte erste "Wahloption" von Dir ist sowieso irreführend. Hat man Briefe nicht erhalten, trägt die Folgen der daraus erwachsenden Konsequenz derjenige, der behauptet, sie versendet zu haben.

Man braucht daher keine Erinnerungsanrufe.

RHWWW  12.03.2015, 21:32
@derdorfbengel

Hier hat der Versicherte ein Problem: der Brief von ihm an die Krankenkasse ist nicht angekommen. Wenn die Krankenkasse die Telefonnummer gehabt hätte, hätte sie sehr wahrscheinlich den Versicherten angerufen und dann wäre der verschwundene Brief aufgefallen. Man hätte den Brief dann neu verschicken können.

Der Fragesteller hat also jetzt ein Problem. Nach meinem Eindruck ist das Problem durch die Tatsache, dass die Krankenkasse keine aktuelle Telefonnummer hatte, sehr viel größer geworden. Aber die Angabe der Telefonnummer ist selbstverständlich freiwillig. 

Hast Du bei dem Telefonat um eine wiederholte Zusendung des Fragebogens gebeten?

jerome10 
Fragesteller
 01.03.2015, 05:00

Nein habe ich nicht. Ich habe keinen Statement gegeben um ganz sicher zu gehen nichts falsches zu sagen. Ich habe einfach nur gesagt dass ich es schon geschickt habe. Aber die Person am Telefon meinte es sei nichts eingegangen

Ich füllte diesen Brief aus und schickte sie per Post zurück an die AOK.

Wovon Du doch sicherlich eine Kopie hast!

Wie wäre es wenn Du mal den zuständigen Mitarbeiter der AOK besuchen würdest und den Vorgang mit ihm persönlich klären würdest ?

Dies sollte man immer vorziehen, bevor man sich auf einen nie aufhörenden Schriftwechsel einlässt.