Mietschulden - gemeinsam mit ExPartner - ungerechtfertigte Mietschulden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun die Frage - ist es rechtens,dass der Vermieter uns den Schadensersatz zuschreibt? Und warum wird das ganze nicht durch 2 geteilt, sodass jeder die hälfte zahlen muss? Wir sollen beide den gleichen Betrag bezahlen - auch wenn ich glaube, dass mein Ex nie so ein schreiben vom Vermieter erhielt.

Wenn ihr beide als Mieter in Mietvertrag steht, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das heißt, der Vermieter kann auch den gesamten Betrag von einem von euch beiden verlangen.

So, dass der Vermieter seine Miete gerne hätte, verstehe ich ja. Allerdings bezahlten wir damals inkl. Nebenkosten 340 EUR (ca. 55qm2 kleine Wohnung) - das entspreche ja dem, dass mein Ex-Partner knappe 8 Monate lang keine Miete zahlte. WARUM hatte uns dann der Vermieter damals nicht darauf angesprochen oder aber uns gekündigt?! (Ich bekam zumindest davon nichts mit).

Wenn der Vermieter sein Konto nicht im Blick hat, dann kann es auch vorkommen, dass er 8 Monate nicht mahnt, bzw. nicht kündigt. Soll ja Leute geben, die so viel Geld haben, dass es sie nicht mehr interessiert.

Ordnungsgemäßes Streichen der Wände - Firma XY 1012,81€

Gibt es ein Abnahmeprotokoll? Wenn nicht - und wenn hier nicht ausdrücklich drinsteht, dass ihr nicht gestrichen habt, hat der Vermieter ein Problem das zu beweisen.

Boilerschaden und defekter Drehknopf gem. Rechnung (wo ist diese Rechnung) der Firma XY (die der Vermieter bestellte) - 553,35 EUR und 45,79 EUR (wir mussten eine Woche ohne Warmwasser auskommen. Des Weiteren stand damals mein Ex unter der Dusche und während dessen explodierte der Boiler und wir konnten vom Glück reden, dass der FI Schalter rausgeflogen war. )

Ich verstehe nicht, warum der Boilerschaden euch in Rechnung gestellt werden sollte, kenne aber auch den Hergang nicht. Drehknopf... vielleicht.. über Kleinrep.-Klausel.

Alles in allem solltest du damit zu einem Anwalt - im Internet kann dir nicht so geholfen werden, dass du dich effektiv wehren kannst.

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 13:52

Wie schon einem anderen Kommentar erwähnt, habe ich keinerlei finanzielle Mittel mir einen Anwalt zu leisten.

Zudem kann man dies nach ca. 4 Jahren überhaupt noch?

Abnahmeprotokoll gibt es keins.

Und das mit Gesamtschuldnerisch, soll heißen ich habe die schulden und mein ex ist fein raus?

ImmoCrack  30.11.2015, 14:02
@Rinachen92

Ich weiß, dass es für solche Fälle Prozesskostenhilfe gibt - genauer habe ich mich damit nicht auseinandergesetzt.

Wenn es kein Abnahmeprotokoll gibt, dann behaupte ich zumindest zum Punkt "Wände streichen", dass du da raus bist.

Gesamtschuldnerisch heißt, ihr beide habt die Schulden. Der Vermieter kann sie von dir komplett einfordern, wenn dein Ex  mittellos ist, oder die Zahlung schlicht verweigert.

Der ist zwar nicht ganz fein raus, weil du schließlich von ihm einen Teil fordern könntest... aber jetzt musst du versuchen, dem nackten Mann in die Tasche zu greifen. (Wo nix ist, kann man nichts holen)

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 14:13
@ImmoCrack

Gut, bei mir ist noch weniger zu holen, da ich nur Kindergeld bekomme. Aber egal. Wie bei einem anderen Beitrag hier, scheint es ja schon zu spät zu sein.
Und Prozesskostenhilfe gibt es nur für Leute, wo es um mehr geht als "nur" ca. 5000€ - weiß ich von meinem jetzigen Ehemann, der in einer Situation war, wo es auch um solch eine Summe ging und er nichts bekam als Hilfe und sich selbst verteidigt hatte vor Gericht als Angeklagter (das sogar erfolgreich). Ohne Moos muss man das also alles so hinnehmen.

mepeisen  30.11.2015, 19:54
@Rinachen92

Und Prozesskostenhilfe gibt es nur für Leute, wo es um mehr geht als "nur" ca. 5000€

Das ist Schwachsinn.

Geh zum örtlichen Amtsgericht und lass dir einen Beratungsschein geben. Mit diesem gehst du zu einem Anwalt vor Ort.

Wichtig ist, dass das alles sofort abläuft, also direkt morgen. Warum? Du kannst vielleicht noch gegen den Vollstreckungstitel vorgehen, da das alles wohl völlig falsch zugestellt wurde. Das war auch durch den Vermieter arg böswillig und ich würde sogar so weit gehen, wenn er nicht mit sich reden lässt, ihn bei der Polizei anzuzeigen.

Warum? Der wusste zu 100%, dass du ausgezogen bist, also nicht mehr dort wohnst. Mit diesem Wissen das Briefkastenschild nicht auszutauschen, um dann in deiner Abwes4enheit einen Titel gegen dich zu erwirken, ist in meinen Augen exakt eines: Prozessbetrug. Sprich mit deinem Anwalt morgen darüber,.

So. Was die Forderung angeht, wird dir nichts anderes übrigen bleiben, als dich mit deinem Ex in Verbindung zu setzen. Wenn dein Ex die Kontoauszüge noch hat, dass er bezahlt hat, dann kommt auf den vermieter wohl eine faustdicke Überraschung zu. Falls nicht, hast du hier ja in dieser Antwort schon einige Infos bekommen. Der Rest erklärt dann der Anwalt.

Rinachen92 
Fragesteller
 16.12.2015, 11:50
@mepeisen

Also war beim Amtsgericht, aber Prozesskostenhilfe bekomme ich nicht. Des Weiteren meinte der Anwalt, dass er mir nicht weiterhelfen könne, zumal die Beratung nicht alles abdecken würde, was ich brauchen würde um gegen den Ex Vermieter vorzugehen. Von daher, kann ich, da kein Budget vorhanden ist, nichts tun und bleibe auf dem Betrag sitzen.

Ihr habt beide damals den Mietvertrag unterzeichnet und haftet somit als Gesamtschuldner.

Der Vermieter kann sich quasi einen von Euch aussuchen.

Vielleicht hat er bei deinem Ex nichts bekommen und wendet sich jetzt an Dich 

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 13:45

Dies kann gut möglich sein, dass es bei meinem Ex nix zu holen gab. Er hatte schließlich ein Jahr zuvor wegen Schulden eine EV abgegeben. Und war und ist nun auch wieder arbeitslos -.-

Also gehen Sie davon aus, erst wurde mein Ex angeschrieben - da gab es nichts und dann hat er sich mich vorgenommen ...?!

Und warum wird das ganze nicht durch 2 geteilt, sodass jeder die hälfte zahlen muss?

Weil Ihr beide gesamtschuldnerisch haftet.

Da kann sich der Vermieter mit seiner Forderung an jeden in voller Höhe wenden oder sich einen von Euch aussuchen wo er meint sein Geld zu bekommen.

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 13:46

Ok. Sprich, wenn er bei ihm nichts holen kann, kommt er an mich.
So wie es ja auch geschehen ist. Und nun?! Wie ist das weitere vorgehen? Habe ich nun die Schulden an der Backe und er ist fein raus aus der Sache?

  • Warst du in der Zeit, wo der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, noch bei der Wohnung deines Partners gemeldet? Lass dir am besten mal die Zustellurkunde aushändigen, um das zu prüfen.
  • Solltest du noch gemeldet gewesen sein, wurde der VB korrekt zugestellt. Dann wäre der Zug abgefahren. Du hättest aber evtl. Ansprüche gegen deinen Mitbewohner, da er den ganzen Schlamassel größtenteils zu verantworten hat.
  • Solltest du nicht mehr gemeldet gewesen sein: Ab zum Anwalt, der kann mit dir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dann können die einzelnen Forderungen überprüft werden, eventuell kann man einen Teil davon abschmettern. Allerdings gibt es dafür auch Fristen (14 Tage, vgl. 234 ZPO)


Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 13:55

Ich habe mich direkt nach Umzug umgemeldet. Und der GV hatte einfach so die Briefe dort eingeworfen. Nachdem wir dann die jetzigen Mieter ansprachen, sagten diese uns, dass die Briefe einfach im Briefkasten waren und Sie die Briefe vom GV an den Postboten zurück gaben, da an der Adresse ich nicht mehr wohnte.

Und das ganze ist nun 3-4 Jahre schon her. Also vor 4 Jahren wohnten wir in der Wohnung und das ganze schlammasel trat im Juni 2014 ein.

franneck1989  30.11.2015, 13:57
@Rinachen92

Wichtig ist jetzt: Wann hast du vom Vollstreckungsbescheid erfahren?

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 13:59
@franneck1989

Davon habe ich im Juli 2014 erfahren und musste am 1.8.2014 die EV abgeben.

Da ich noch mehr Schulden von meinem Ex habe und nun endlich alles in Angriff nehmen möchte, kam ich auf diesen verdrängten Fall wieder. Und fand es eben komisch, dass ich alles zahlen soll und er scheinbar nichts. Nun gut, jetzt weiß ich wie das ganze abläuft.


franneck1989  30.11.2015, 14:01
@Rinachen92

Dann ist der Zug abgefahren, da der Vollstreckungsbescheid längst wirksam ist. 

Du kannst nur noch versuchen, beim deinem Ex-Partner einen Großteil der Forderungen und Schadenersatz einzufordern

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 14:02
@franneck1989

Laut Gerichtsvollzieher, war der Vollstreckungsbescheid schon im März 2014 wirksam, da dieser ja zugestellt wurde, laut Postbote der Deutschen Post.

franneck1989  30.11.2015, 14:03
@Rinachen92

Er wurde damals aber nicht korrekt zugestellt, da du ja nicht mehr dort gemeldet warst.

Hättest du im Juli 2014 innerhalb von 14 Tagen noch Widerspruch eingelegt, dann wäre dieser VB unwirksam geworden. Jetzt hast du aber leider den Salat

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 14:04
@Rinachen92

Bei dem Aktenauszug steht drinnen:
Antragsgegner bin ich und neben dran steht noch "Der Antragsgegner wird als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit: Name des Ex Partners

Heißt dies dann das, dass ich alleine für die Gesamtschulden hafte und mein Ex Partner nicht haftbar dafür ist?

franneck1989  30.11.2015, 14:06
@Rinachen92

Ja, da du jetzt für die Verbindlichkeiten in voller Höhe aufkommst, ist dein Partner da jetzt fein raus. Zumindest gegenüber dem Gläubiger (Vermieter).

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 14:07
@franneck1989

Falsch, mir wurde ja gesagt, entweder EV abgeben oder aber Haft. Es lag wie gesagt bereits ein offener Haftbefehl gegen mich vor.

Widerspruch hätte ich nicht machen dürfen, da der Vollstreckungsbescheid laut GV ordnungsgemäß zugestellt wurde. Daraufhin habe ich zwar ihm gesagt, dass ich dort lang nicht mehr gemeldet war an der Adresse, aber das war ihm völligst egal, er hatte direkt mit Polizei gedroht die mich abholen kommen würde.

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 14:09
@franneck1989

Wow, das ist richtig hart gerade.
Was ein Glück, habe ich mit dieser Person nichts mehr am Hut.
Ich bin gerade einmal 23 Jahre jung und habe nun solch eine Last auf meinen Schultern - wahnsinn. Und er mit seinen nun 37 Jahren macht so, als hätte er sowas auch bekommen und lügt mich ständig weiter an !!! Trotzdem Danke für deine Hilfe !!!

franneck1989  30.11.2015, 14:09
@Rinachen92

Nein, das ist nicht falsch. Nur musste der GV zu dem Zeitpunkt davon ausgehen, dass der VB zugestellt wurde. Der macht ja auch nur seine Arbeit und kann dir da auch nur begrenzt nebenbei Rechtsberatung geben. Den Einwand hättest du schon selbst bei Gericht einbringen müssen. Ist aber müßig darüber zu diskutieren... Ist denkbar blöd gelaufen, aber leider nicht mehr zu ändern.

franneck1989  30.11.2015, 14:13
@Rinachen92

Das einzige was dir übrig bleibt wäre, wie gesagt, einen Teil vom Ex-Partner zurück zu fordern. Da würde ich mich aber mit einem Anwalt besprechen (Notfalls per Beratungshilfeschein), da die Erfolgsaussichten (du schreibst, er hat auch eine EV abgegeben) dafür auch nicht so rosig sind.

Rinachen92 
Fragesteller
 30.11.2015, 17:42
@franneck1989

Rosig ist dort gar nichts. Denn mein Ex-Partner hat kein Bock arbeiten zu gehen !!! Und da ich es nicht einsehe für Schulden aufzukommen, die er verursacht hat, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, außer in die Privatinsolvenz zu gehen.

mepeisen  30.11.2015, 19:59
@franneck1989

Dann ist der Zug abgefahren

Nicht zwangsweise.

1. Müsste tatsächlich ja die Kopie zugestellt werden, erst dann wird der Zustellungsmangel geheilt. Da kann aber wirklich zählen, dass man in 2014 nichts unternahm.

2. War es grober Rechtsmissbrauchs des Vermieters, das alles bewusst und vorsätzlich auf die Adresse zuzustellen, wo er doch zu 100% wusste, dass die dort nicht mehr wohnten. Und an diesem Punkt könnte eine vorliegende Straftat des Vermieters (Prozessbetrug) bzw. grober Rechtsmissbrauch aus Sicht des Zivilrechts dazu dienen, den Titel nachträglich anzugreifen. Aber das ist ein im Detail schwierig zu begründender Angriff auf den Titel, da sollte ein Anwalt ran.

Sehr einfach! Sie haften beide gegeenüber dem Vemieter aus dem Mietverhältnis solidaraisch jeweils für die gesamte Forderung die der Vermieter geltend macht. Über eine Aufteilung unteinander können Sie sich später, wenn gezahlt wurde, vortrfflich untereinander streiten, nicht jedoch mit dem Vermieter, dessen Anspruch sich gegen jeden von Ihen und in volelr Höhe richtet. Ob die Forderugnen der Höhe und dem Grunde nach gerechtfertigt sind, wäre ggfs. gereichtlich zu klären, sofern da die Fristen nicht bereits aufgrund des rechtskräftigen Urteils verstrichen sind.