MIETRECHT - TV und Internet

7 Antworten

Das meldest deinem Vermieter und er muss das reparieren und auch die Kosten dafür tragen

Shizhan 
Fragesteller
 04.03.2015, 10:56

Problem ist, ich habe schon von anderen Mietern meines Hauses gehört das sich solche kleinen Reparaturen gerne mal bis zu 9 Monaten hinziehen und meine zuständige Vermieterin ist im Urlaub bis Ende des Monats, ausser dem Reparatur Service ist niemand zu erreichen..  Gibt es nicht die Möglichkeit da jemanden kommen zu lassen und Rechnung direkt an den Vermieter zu stellen.?

Aren89  04.03.2015, 10:56
@Shizhan

das könnte ins Auge gehen aber wenn du das rechtlich abgesichert wissen willst, wende dich an einen Anwalt für Mietrecht

Shizhan 
Fragesteller
 04.03.2015, 10:57
@Aren89

Hm na gut dann versuch ich das erstmal mit weiter nerven.  Danke 

Der Vormieter hat also bei seinem Auszug die Wohnung renovieren müssen. Oder der Vermieter hat vor Deinem Einzug renoviert. Egal,...die Steckdosen für Telefon und Internet müssen funktionieren. Reklamiere das schriftlich bei Deinem Vermieter und setze ihm eine Frist von 1 Woche ( Datum angeben ). Sage ihm, dass Du danach selbst für die Reparatur sorgen wirst und die Kosten von der nächsten Mietzahlung abziehen wirst.

Dein Vermieter muss das richten lassen, aber Mietminderung wegen sowas geht nicht.

ChristianLE  04.03.2015, 11:43

 aber Mietminderung wegen sowas geht nicht.

Warum nicht?

  1. Ein Blick in  deinen Mietvertrag klärt, ob die Telefonanschlussdosen überhaupt mitvermietet oder vielmehr von (irgend einem) Vormieter mal auf eigene Kosten installiert wurden. 

  2. Nur im ersten Fall kann man Mängelbeseitigung n. § 563 BGB überhaupt beanspruchen.
  3. Im Gegensatz zur manch rechtsirriger Meinung setzen  Mängelbeseitigungsanspruch wie Mietminderung Kenntnis des Vermieters, nicht der Hausverwaltung oder dessen Reparturservice voraus.
  4. Da kannst du anrufen und Unbefugte behelligen, bis du schwarz wirst: Nachweiliche Kenntnisnahme wäre nur durch per Einwurfeinschreiben oder bezeugter Übergabe schriftlich geforderter Mängeldbeseitigungsaufforderung beweislich.
  5. So fordert man den Vermieter unter angemessener Fristsetzung von mind. 14 Tagen auf, den Mangel zu beheben.
  6. Ferner, nach fruchtlosem Fristablauf (s)einen Reparaturservice in Ersatzvornahme zu beauftragen und die Rechnung mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen.  Dabei trifft dich eine Schadensminderungspflicht, Wochenend- oder Noteinsätze muss der VM ebensowenig zahlen wie einen fremden Dienst, wenn er entsprechende Dienstleister vorhält.
  7. Eine Mietminderung wärte taggenau und angemessen vorzunehmen, wollte man keine qaulifizierte Abmahnung wg. Mietrückstand in Kauf nehmen.

G imager761

Jeden Tag den Vemieter anrufen!!! Auf den Geist gehen und nicht abwimmeln lassen. Er muss den kurzfristen Termin vereinbaren und sichern

Shizhan 
Fragesteller
 04.03.2015, 10:56

Dann ruf ich wohl direkt gleich vor der Arbeit nochmal an,  danke! 

anders7777  04.03.2015, 11:09

Gib deine Telefonnummer auf, unter der du am Tage erreichbar bist. Sollte bis zum Abend kein Rückruf erfolgt sein, rufst du wieder an und fragst höflich nach.

Am nächste Morgen fragst du wieder ganz ruhig nach, ob er schon einen Termin vorliegen hat. 

Und das jeden Tag bis zu Erfüllung seiner Vermieterpflichten!

DerHans  05.03.2015, 14:07

Mit Anrufen erreicht man gar nichts. Einen Mangel muss man SCHRIFTLICH reklamieren mit Termin zur Abhilfe

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