Mietminderung, weil kein techniker geschickt wurde?
Hallo, bei mir sollte schon vor ca. 1.5 - 2 Monaten eine neue Freisprechanlage und die Klingel gemacht werden.. habe mein Vermieter mehrmald schriftlich und telefonisch gesagt, dass ich Zeit habe das jemand vorbei kommen kann, er meinte immer er meldet sich aber es passiert nichts.. habe seitdem auch keine Klingel die funktioniert..
Kann ich deswegen eine Mietminderung wünschen? Wenn ja wie viel..? Danke für eure Antworten!
3 Antworten
In der Regel bewegt sich die Mietminderung zwischen 3 und 5%, max. 10%, wenn Gegensprechanlage UND Klingel nicht funktionieren, das ist auch abhängig von der Etage. Mietminderung ist aber zulässig, nachdem der Vermieter informiert wurde.
Grundsätzlich ist festzuhalten, wann eine Mietminderung gemäß dem Mietrecht greift und wann nicht. Ein Mangel oder Schaden muss die Gebrauchstauglichkeit im erheblichen Maße einschränken. Dann tritt eine Mietminderung ganz automatisch ein, kraft Gesetzes.
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Verschiedene Urteile haben gezeigt, dass eine Mietminderung bezüglich der Gegensprechanlage oder der Klingel vor Gericht durchaus Bestand haben kann.
Das verstehe ich nun auch nicht, die neue Anlage ist bestellt, und der Monteur geht nicht ans Telefon.
Ich fürchte also, es kommt wie immer darauf an.
War die Anlage schon beim Einzug störanfällig, gibt es keine Minderungsmöglichkeit, lese ich (auch) bei google.
Kam es erst danach zu Gebrauchsstörungen, kann natürlich gemindert werden, wenn die Spielregeln eingehalten wurden.
Wieso will der zwischen den Ohren denn noch einen Wunschzettel?
Je nach Etage, und da ja kein Telefon im Haushalt ist, können das schon mal 50% werden.
Viel Glück.
Danke füt deine Antwort, ist ein älteres gebäude und die wollten es erneuern alles ist da nur kein Monteur.. mal schauen was passiert..
Niemals 50 % ! Allerhöchstens 10% laut Gerichtsurteilen.